Das Foto mit der Rettung is

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So einfach wärs.....
Jedermann darf auf Privatwegen
in der freien Natur wandern und,
soweit sich die Wege dafür eignen,
reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft
sowie Krankenfahrstühlen fahren.
Art 23 Abs 1 BayNatSchG
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