Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietnachzahlung - wer zahlt?
Hallo!
An die Mieter/Vermieter/Rechtsexperten:
Folgender Fall: Ich hatte eine Wohnung gemietet und bin nun seit einem halben Jahr ausgezogen. Mein Nachmieter hat nun eine Mietnachzahlung aufgrund höherer Wasserkosten in dem Zeitraum in dem ich noch in der Wohnung gewohnt habe erhalten.
Frage: Wer muss das jetzt zahlen. Ich als Benützer des Wassers in dem Zeitraum oder der jetzige Mieter?
Danke schon mal! :wink:
Jeder für seinen Zeitraum.
Gut,danke einmal.
ABER:
Im Internet finde ich verschiedene Aussagen, einmal so, einmal so.
Gibt es für deine Aussage auch irgend welche Grundlagen?
Ich mein, selbst in Jura Foren stehen unterschiedliche Meinungen.
Gut,danke einmal.
ABER:
Im Internet finde ich verschiedene Aussagen, einmal so, einmal so.
Gibt es für deine Aussage auch irgend welche Grundlagen?
Ich mein, selbst in Jura Foren stehen unterschiedliche Meinungen.
jura is a kaffeemaschin! also würd ich auf solche foren mal pfeiffen.
außerdem klingt es für mich mehr als logisch, dass jeder den teil zahlt, den er verbraucht hat.
Jeder für seinen Zeitraum.
Ich wette einen Euro dagegen :p
ich sag der neue mieter - an den alten kommst ja wennst ein pech hast so und so nicht ran.
das ist ja keine mietnachzahlung sondern betriebskosten, oder seh ich das falsch?! und in diesem fall zahlt die derjenige, der zum zeitpunkt der fälligkeit mieter ist, also der neue! angenommen es wäre ein guthaben rausgekommen dann würde der neue mieter das guthaben kassieren ;).
shroeder
13-11-2008, 22:23
das ist ja keine mietnachzahlung sondern betriebskosten, oder seh ich das falsch?! und in diesem fall zahlt die derjenige, der zum zeitpunkt der fälligkeit mieter ist, also der neue! angenommen es wäre ein guthaben rausgekommen dann würde der neue mieter das guthaben kassieren ;).
kurz zusammengefasst is das so, sehr brav frau morty :wink:
ElSpecko
14-11-2008, 06:45
richtig, der Nachmieter zahlt alles, bzw. bekommt auch die ganze Gutschrift wenns eine gäbe.
gernotbo
14-11-2008, 07:16
wie kann man zu viel wasser verbrauchen??
hast versucht aus deiner wohnnug ein schwimmbad zu machen um dir den weg ins weit entfernte trainingsbecken zu ersparen? :P
das mit der gutschrift und nachzahlung klingt logisch.
JoeDesperado
14-11-2008, 07:24
bin ich der einzige, für den das alles andere als logisch klingt? :confused:
dann könnt ich ja in den letzten monaten meiner miete die betriebskosten unnötig in die höhe treiben (pc 24h/d laufen lassen, licht brennen lassen, usw usf), um den neuen mieter quasi in den ruin zu treiben. das kann's aber auch nicht sein...
Sunblocker40
14-11-2008, 07:25
Nachzahlung muß neuer Mieter zahlen.
Guthaben bekommt der alte Mieter!!!!
War jedenfalls bei einem Freund (er war Nachmieter) von mir so. Der wollte vor Gericht damit gehen, hatte aber keine Chance damit.
GrazerTourer
14-11-2008, 07:29
Ja, ich hatte den selben Fall. Da bei Übernahme des Mietvertrags alle Heizkörper in der Wohnung auf Maximum gelaufen sind, habe ich sicherheitshalber mit dem Vormieter geklärt, daß eine Nachzahlung aliquot aufgeteilt wird. In weiser Voraussicht, wie sich später gezeigt hat....
shroeder
14-11-2008, 07:53
bin ich der einzige, für den das alles andere als logisch klingt? :confused:
dann könnt ich ja in den letzten monaten meiner miete die betriebskosten unnötig in die höhe treiben (pc 24h/d laufen lassen, licht brennen lassen, usw usf), um den neuen mieter quasi in den ruin zu treiben. das kann's aber auch nicht sein...
und dass der eigentümer, der den abgang der bk ja vorfinanziert, ständig irgendwelchen exmietern, die nimmer greifbar sind nachlaufen muss, das kanns schon sein?
roadandtrack
14-11-2008, 07:56
das ist ja keine mietnachzahlung sondern betriebskosten, oder seh ich das falsch?! und in diesem fall zahlt die derjenige, der zum zeitpunkt der fälligkeit mieter ist, also der neue! angenommen es wäre ein guthaben rausgekommen dann würde der neue mieter das guthaben kassieren ;).
Das ist korrekt. Geregelt ist das im § 21 Abs 3 MRG, demnach ist der , der zum übernächsten Zinstermin nach Legung der Betriebskostenabrechnung Hauptmieter ist zahlungspflichtig bzw. anspruchsberechtigt. Da die Abrechnung bis spätestens 30.6. zu legen ist, trifft das meist den, der am 1.8. Hauptmieter ist.
lg
Martin
JoeDesperado
14-11-2008, 07:56
und dass der eigentümer, der den abgang der bk ja vorfinanziert, ständig irgendwelchen exmietern, die nimmer greifbar sind nachlaufen muss, das kanns schon sein?
mMn schon eher, ja.
shroeder
14-11-2008, 08:04
Nachzahlung muß neuer Mieter zahlen.
Guthaben bekommt der alte Mieter!!!!
War jedenfalls bei einem Freund (er war Nachmieter) von mir so. Der wollte vor Gericht damit gehen, hatte aber keine Chance damit.
schmonzes...
shroeder
14-11-2008, 08:06
Das ist korrekt. Geregelt ist das im § 21 Abs 3 MRG, demnach ist der , der zum übernächsten Zinstermin nach Legung der Betriebskostenabrechnung Hauptmieter ist zahlungspflichtig bzw. anspruchsberechtigt. Da die Abrechnung bis spätestens 30.6. zu legen ist, trifft das meist den, der am 1.8. Hauptmieter ist.
lg
Martin
danke, jetz spar ich mir den blick in den hausmann...
generell eine frechheit is das man die ganze zeit brav miete+bk zahlt und irgendwann im nachhinein soviel nachzahlen muss das a) sich die wohnung einfach nicht rentiert hätte b) oder delogiert wird
ich kann ja auch nicht sagen hey.. ich bekomm 10€ schutzgeld von dir .. und nach 2 jahren sag ich 10€ war zuwenig ich bekomm noch 3000 von dir
mafiamethoden :>
shroeder
14-11-2008, 08:11
generell eine frechheit is das man die ganze zeit brav miete+bk zahlt und irgendwann im nachhinein soviel nachzahlen muss das a) sich die wohnung einfach nicht rentiert hätte b) oder delogiert wird
ich kann ja auch nicht sagen hey.. ich bekomm 10€ schutzgeld von dir .. und nach 2 jahren sag ich 10€ war zuwenig ich bekomm noch 3000 von dir
mafiamethoden :>
du hast dich schon lang und ausgiebig mit dem thema befasst in dein' leben, gell? :rofl::rofl::rofl:
FloImSchnee
14-11-2008, 08:13
Verblüffend, dass es offenbar aus rein rechtlicher Sicht schlecht aussieht.
Ich würde auf jeden Fall versuchen, mit Vermieter u. Ex-Mieter vernünftig zu reden u. zu argumentieren -- aus moralischer Sicht sollte die Nachzahlung ja selbstverständlich aliquot aufgeteilt werden.
Alles andere wäre absurd.
Was interessiert mich als Nachmieter das Energienutzungsverhalten der Vormieter...
roadandtrack
14-11-2008, 08:14
generell eine frechheit is das man die ganze zeit brav miete+bk zahlt und irgendwann im nachhinein soviel nachzahlen muss das a) sich die wohnung einfach nicht rentiert hätte b) oder delogiert wird
ich kann ja auch nicht sagen hey.. ich bekomm 10€ schutzgeld von dir .. und nach 2 jahren sag ich 10€ war zuwenig ich bekomm noch 3000 von dir
mafiamethoden :>
Ist eine Regelung zur Bequemlichkeit der Vermieter bzw. Hausverwaltungen, die müssten sonst einem Mieter, der schon ausgezogen ist "nachlaufen" und Nachzahlungen von ihm kassieren, das wollte ihnen der Gesetzgeber ersparen. Sinnvoll erscheint mir das nicht, von "Schutzgeld" und "Mafiamethoden" zu reden halte ich aber für unangebracht.
auch wenns gerechtfertigt IST
bewerte ich generell preis/leistung für alles neu wenns mich ~13% mehr kostet als geplant
-> hätte dort nie gewohnt.
insofern spreche ich von mafiamethoden -> auch wenns jetzt naiv & kurzsichtig klingt
die allerschlimmsten sind aber immo makler.
shroeder
14-11-2008, 08:36
auch wenns gerechtfertigt IST
bewerte ich generell preis/leistung für alles neu wenns mich ~13% mehr kostet als geplant
-> hätte dort nie gewohnt.
insofern spreche ich von mafiamethoden -> auch wenns jetzt naiv & kurzsichtig klingt
die allerschlimmsten sind aber immo makler.
des klingt ned nur naiv und kurzsichtig, sondern schlichtweg deppert, wie alt bist du, 10?
JoeDesperado
14-11-2008, 08:44
wiedermal ein äußerst freundlicher umgang hier im BB, klass.
bin ich der einzige, für den das alles andere als logisch klingt? :confused:
dann könnt ich ja in den letzten monaten meiner miete die betriebskosten unnötig in die höhe treiben (pc 24h/d laufen lassen, licht brennen lassen, usw usf), um den neuen mieter quasi in den ruin zu treiben. das kann's aber auch nicht sein...
die stromkosten für die wohnung zahlst du über deinen eigenen zähler.
es ist im gesetz ganz klar und eindeutig definiert was zu den betriebskosten zählt. strom für die allgemeinräume (stiegenhaus, keller, ...), wasser, hausreinigung, hausversicherung, müllabfuhr ... von daher kann man bei einer bk-nachzahlung auch nicht von mafia methoden sprechen. es muss zu jedem posten einen beleg geben, es kann sich niemand bereichern. das sind einfach kosten, die die allgemeinheit betrifft und nach schlüssel auf alle aufgeteilt werden.
@ greyz: bei einer außergewöhnlich hohen nachzahlung lohnt sich der weg zur mietervereinigung oder ak. die prüfen dann die abrechnung weil es eben selten gründe gibt dass die bk von einem jahr aufs andere so enorm steigen.
Sunblocker40
14-11-2008, 09:26
schmonzes...
Sorry hattest recht! :rolleyes:
Den Bonusbetrag hat er bekommen nicht sein Vormieter!
War ein Gschichter´l von seiner Seite aus, welches ich gleich
verbeiten musste :spinnst?:
Das ist korrekt. Geregelt ist das im § 21 Abs 3 MRG, demnach ist der , der zum übernächsten Zinstermin nach Legung der Betriebskostenabrechnung Hauptmieter ist zahlungspflichtig bzw. anspruchsberechtigt. Da die Abrechnung bis spätestens 30.6. zu legen ist, trifft das meist den, der am 1.8. Hauptmieter ist.
lg
Martin
Danke! Das habe ich gesucht! Somit ist das klar! Danke noch mal an alle! :toll::wink:
die prüfen dann die abrechnung weil es eben selten gründe gibt dass die bk von einem jahr aufs andere so enorm steigen.
Auch schon gehabt, ca. 10 Wochen Krankenstand der Hausbesorgerin plus Krankenvertretung... :s:
JoeDesperado
14-11-2008, 10:05
Danke! Das habe ich gesucht! Somit ist das klar! Danke noch mal an alle! :toll::wink:
steht im vertrag eigentlich nix dazu? so eine regelung hätte nämlich vorrang vor dem MRG, soweit ich weiß.
Ich wette einen Euro dagegen :p
10:D
shroeder
14-11-2008, 10:23
ich erhöhe auf 20
Bevor man hier mit MRG um sich wirft sollte man vielleicht prüfen, ob der Mietvertrag überhaupt dem MRG unterliegt.
§ 21 gilt überdies nur im Vollanwendungsbereich des MRG
Gut,danke einmal.
ABER:
Im Internet finde ich verschiedene Aussagen, einmal so, einmal so.
Gibt es für deine Aussage auch irgend welche Grundlagen?
Ich mein, selbst in Jura Foren stehen unterschiedliche Meinungen.
fair wärs halt nicht, wenn du deinen nachmieter für kosten aufkommen lässt, die eigentlich du verursacht hast. egal was rechtskundige dazu sagen.
fair wärs halt nicht, wenn du deinen nachmieter für kosten aufkommen lässt, die eigentlich du verursacht hast. egal was rechtskundige dazu sagen.
:toll::toll:
fair wärs halt nicht, wenn du deinen nachmieter für kosten aufkommen lässt, die eigentlich du verursacht hast. egal was rechtskundige dazu sagen.
Ich bin ja nicht der ehemalige Mieter, sondern meine Freundin ist die jetzige Mieterin.
Ich hab das oben nur so geschrieben, weil ich nicht immer von der Freundin und dem Vormieter meiner Freundin schreiben wollte.
Laut §21 muss das Geld jetzt halt leider sie zahlen. Leider. Den genauen Mietvertrag kenn ich noch nicht. Soweit ich das aber weiß, steht das nicht explizit drinnen.
berggassigeher
14-11-2008, 22:29
burschen, ihr diskutierts über zwei unterschiedliche sachen:
1. wer schuldet dem VERMIETER die nachzahlung?
antwort: im vollanwendungsbereich des mrg derjenige, der zum zeitpunkt der rechnungslegung für nachzahlungen/guthaben der aktuelle mieter ist, also der NACHMIETER.
2. kann der NACHMIETER vom VORMIETER die nachzahlung einfordern?
yes! denn zwischen den rechtsansprüchen zwischen vormieter und nachmieter gehts darum, wer den aufwand verursacht hat, dem die nachzahlung zugrunde liegt. der nachmieter wird dann aber beweisen müssen, dass diesen aufwand alleine der vormieter verursacht hat und muss die durchsetzung auf eigenes risiko betreiben. ich würds nicht tun und statt sinnloser herumstreiterei lieber biken gehen.
FloImSchnee
14-11-2008, 23:29
Gute Information!
....und muss die durchsetzung auf eigenes risiko betreiben. ich würds nicht tun und statt sinnloser herumstreiterei lieber biken gehen.Naja, es gibt ja auch eine Vorstufe zur Klage: ein sachliches Telefonat mit plausibler Argumentation.
Ich würde mal vermuten, dass zumindest 50% der Betroffenen so viel Anstand haben, für die Kosten aufzukommen. Und ein noch größerer Anteil wird zumindest zu einer Teilzahlung zu bewegen sein.
burschen, ihr diskutierts über zwei unterschiedliche sachen:
1. wer schuldet dem VERMIETER die nachzahlung?
antwort: im vollanwendungsbereich des mrg derjenige, der zum zeitpunkt der rechnungslegung für nachzahlungen/guthaben der aktuelle mieter ist, also der NACHMIETER.
Ja genau das besagt das Mietrechtsgesetz! Wie oben bereits von roadandtrack geschrieben.
2. kann der NACHMIETER vom VORMIETER die nachzahlung einfordern?
yes! denn zwischen den rechtsansprüchen zwischen vormieter und nachmieter gehts darum, wer den aufwand verursacht hat, dem die nachzahlung zugrunde liegt. der nachmieter wird dann aber beweisen müssen, dass diesen aufwand alleine der vormieter verursacht hat und muss die durchsetzung auf eigenes risiko betreiben. ich würds nicht tun und statt sinnloser herumstreiterei lieber biken gehen.
Ja, das wird dann wohl auch der nächste Schritt werden. Danke!
PS.: Darum bin ich gern hier am BB, man bekommt schnell und unverbindlich Hilfe, egal was man braucht. Nicht nur in Bikeangelegenheiten. :toll:
roadandtrack
15-11-2008, 12:44
...
2. kann der NACHMIETER vom VORMIETER die nachzahlung einfordern?
yes! denn zwischen den rechtsansprüchen zwischen vormieter und nachmieter gehts darum, wer den aufwand verursacht hat, dem die nachzahlung zugrunde liegt. der nachmieter wird dann aber beweisen müssen, dass diesen aufwand alleine der vormieter verursacht hat und muss die durchsetzung auf eigenes risiko betreiben. ich würds nicht tun und statt sinnloser herumstreiterei lieber biken gehen.
Bitte rede den Leuten nicht so einen Unsinn ein.
MikePatton
15-11-2008, 13:07
Soweit ich mich erinnern kann war da mal im Kurier Immorechtsteil so eine Frage, und wenn ichs noch recht im Kopf hab, dann mußt als Nachmieter für die Mehrkosten aufkommen und kannst sie nicht aufn Vormieter abwälzen.
Und in diesem Fall, wo eh die Nachmieterin eine Freundin ist, wird sich ja eine freundschaftliche Lösung finden, da muß man ja nix "fordern".
Fordern würd ich nur, daß Hundebesitzer, die ihre Hunde mitn aufn Weg ... lassen, selbst reinsteigen müssen :)
Und in diesem Fall, wo eh die Nachmieterin eine Freundin ist, wird sich ja eine freundschaftliche Lösung finden, da muß man ja nix "fordern".
Nachmieterin ist MEINE Freundin, Vormieter irgendwer...
Ich hab jetzt mal das MRG durchgesehen. Soweit hat der roadandtrack recht. Aber da das ganze ja recht allgemein gehalten ist, bin ich mir net sicher, ob der §21 auch bei Mieterwechsel gilt. :confused: Nur hab ich halt noch nix anderes gefunden. Werd mich mal bei den zuständigen Konsumentenstellen erkundigen.
berggassigeher
24-11-2008, 12:43
Bitte rede den Leuten nicht so einen Unsinn ein.
:confused: hab das vor etwa einem jahr zwischen zwei (gewerbetreibenden) mietern gespielt und hat (außergerichtlich) hervorragend funktioniert. zwar war das nicht im vollanwendungsbereich des mrg, aber jedes andere ergebnis wäre meiner meinung nach ohnehin bereicherungsrechtlich problematisch.
:confused: hab das vor etwa einem jahr zwischen zwei (gewerbetreibenden) mietern gespielt und hat (außergerichtlich) hervorragend funktioniert. zwar war das nicht im vollanwendungsbereich des mrg, aber jedes andere ergebnis wäre meiner meinung nach ohnehin bereicherungsrechtlich problematisch.
Da kommts aber auch drauf ab ob du mit einem Verwendungsanspruch durchkommst. Die Leistung kannst sicher nicht kondizieren.
ElSpecko
24-11-2008, 14:19
Gewerbliche Mietverhältnisse unterliegen in den wenigsten Fällen dem Mietrechtsgesetz.