Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwei geringfügige Beschäftigungen gleichzeitig
Anningerwarrior
29-07-2008, 21:48
Ich werde mich da in den nächsten Tagen eh noch informieren, aber kann mir jemand mal ganz kurz bei folgendem helfen: was passiert abgaben-mässig bzw. ist das überhaupt schlau, ZWEI geringfügige Beschäftigungen gleichzeitig anzunehmen, bei denen der gesamtverdienst 349,xx euro im monat übersteigt (ca. 300,- + 175,-). was rennt dann? Zahl ich da so viel versicherungszeug, dass es sich eigentlich eh nicht auszahlt?
danke für die hilfe.
GrazerTourer
29-07-2008, 21:55
rund 18% musst glaube ich rechnen. mMn zahlt sich das schon aus. Pensionsversicherungsjahre sind wertvoll.
wildflowersoul
30-07-2008, 06:25
Du mußt halt damit rechnen, daß mit Jahresende das Finanzamt von dir verlangen wird eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen und du dann eine Nachzahlung zu leisten haben wirst. Das kann weh tun, wenn man nicht darauf vorbereitet ist.
Warum? Nun, deine beiden Dienstgeber werden jeweils für sich das geringfügige Beschäftigungsverhältnis abrechnen, in Summe verdienst du jedoch so viel, daß du Steuer zahlen mußt. Da das Finanzamt weiß, daß du bei zwei verschiedenen Dienstgebern gemeldet bist holen sie sich automatisch die Steuer, die ansonsten monatlich bei der Lohnabrechnung angefallen wäre.
Unterm Strich hast du natürlich nach wie vor mehr Einkommen als wenn du nur ein Beschäftigungsverhältnis gehabt hättest. Man kann nicht Brutto mehr verdienen, aber netto weniger haben - es wird nur der Einkommenszuwachs kleiner.
GrazerTourer
30-07-2008, 06:32
Mit grad einmal 475,- pro Monat wird er keine Steuern sondern nur SV zahlen müssen. keine Anst vor der Arbeitnehmerveranlagung!
in Summe verdienst du jedoch so viel, daß du Steuer zahlen mußt.
was verbreitest du für schauermärchen? alles unter 10.000 im jahr ist steuerfrei!
wildflowersoul
30-07-2008, 06:56
was verbreitest du für schauermärchen? alles unter 10.000 im jahr ist steuerfrei!
Ups! Hatte die Zahlen gar nicht genau gelesen - hatte anhand der Fragestellung angenommen, daß er in Summe ein steuerpflichtiges Einkommen hätte. Mein Fehler.
im oktober oder november bekommst von der gkk eine nachforderung über die sozialversicherungsbeiträge für die monate des vorjahres, in denen du die geringfügigkeitsgrenze überschritten hast.
ich glaub, die 16% vom grazertourer treffen´s ziemlich.
das finanzamt interessiert das überhaupt nicht.
solltest du bereits freiwillig selbstversichert sein (was eine ziemlich günstige möglichkeit ist, an versicherungsmonate für die pension zu kommen) werden dir diese beiträge abgezogen.
roadrunner82
30-07-2008, 07:08
Du kannst aber meines Wissens nach auch melden dass du über die 349€ drüber bist und zahlst dann monatlich deine Beiträge. So hast du keine Nachzahlung. Wie das genau geht musst aber fragen. Hab mich da nur einmal kurz informiert gehabt.
Anningerwarrior
30-07-2008, 07:15
...danke mal. ungefähr das habe ich gestern dann noch auf der recht unübersichtlichen HP der WGKK herausgefunden. die 49,- selbstversicherung, die ich moment für die pensionsmonate schon peck, erspar ich mir dann halt, weil diese versicherung ist ja dann teil dessen, was mir abgezogen wird (?).
thanx.m