PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe zu Arbeitnehmerveranlagung Finanzonline



Lacky
26-12-2007, 16:06
hallo!

suche ergab leider kein ergebnis :( deswegen neuer fred.

sicher gibt es einige unter uns die sich mit den ganzen kram auskennen. was kann ich dort alles berücksichtigen?

ich weiß, dass man den 5 jahre im nachhinein, also bis 31.12.07 bis ins jahr 2002 einreichen kann.

auf die schnelle fallen bei mir blos die kreditraten fürs haus, der kirchenbeitrag, rundfunkgebühr ein. kinder gibts keine. lohnzetteln habe ich alle aufgehoben. was ich so gelesen hab, lohnt ein lohnsteuerausgleich sich vor allem, wenn man nicht ganzjährig beschäftigt war. trifft bei mir zu.

meine finanzonline daten liegen bereit, nur trau ich mir nicht ganz drüber über die sache...

was kann man da alles noch so angeben?

danke!

quarz
26-12-2007, 16:17
Uiii des sollt i a moi machen, kriegst ja angeblich ziemlich sicher Kohle z'ruck - Steuerberater?

Fl0
26-12-2007, 16:28
du kannst eh eine vorberechnung machen bevor du den antrag abschickst. da weißt nacher gleich ob du was zurückbekommst oder nicht5.

Lacky
26-12-2007, 16:53
lt. vorbericht durchlesen bekomm ich sicher was zrück. nur hät ich gern von vll. vorhanden steuerberater im bb, paar tipps was man so alles noch steuermindernt reinschreiben kann...

morty
26-12-2007, 17:18
rundfunkgebühr interessiert das fa nicht

ansonsten, warum kommst da erst jetzt drauf? :eek:

Lacky
26-12-2007, 17:20
weil e noch fast 5 tage zeit ist!

Kuglblitz
26-12-2007, 18:55
was kann man da alles noch so angeben?

danke!

Schau doch mal da (http://www.bmf.gv.at/Steuern/FAQHufiggestellteFragen/FragenzumThemaLohnsteuer/AbzugsfhigeAufwendu_4248/_start.htm) und da (https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/stb_D_17.1.07_web.pdf).

Lacky
26-12-2007, 21:38
Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen r i c h t i g und v o l l s t ä n d i g gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich feststellen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (§ 139 Bundesabgabenordnung).

Erklärung senden


so, mal schauen was raus kommt, mehr als in den häfen kann ich e nicht gehen.

interessiert bin ich vorallem, ob ich die große pendlerpauschale nachträglich bekomme, schließlich war der dienstort mit öffentlichen verkehrsmittel zu dieser frühen uhrzeit nicht erreichbar.

Der Antrag wurde beim zuständigen Finanzamt eingebracht, wo die weitere Bearbeitung erfolgt.

Matthias
27-12-2007, 06:50
Uiii des sollt i a moi machen, kriegst ja angeblich ziemlich sicher Kohle z'ruck - Steuerberater?Der StB frißt wohl den gesamten Betrag an Kosten weg, was er sich von der Finanz zurückholen kann. Auch wenn diese Kosten steuerlich absetzbar sind.;) Also vermutlich net so g'scheit...

scotty
27-12-2007, 07:08
hallo!

suche ergab leider kein ergebnis :( deswegen neuer fred.

sicher gibt es einige unter uns die sich mit den ganzen kram auskennen. was kann ich dort alles berücksichtigen?

ich weiß, dass man den 5 jahre im nachhinein, also bis 31.12.07 bis ins jahr 2002 einreichen kann.

auf die schnelle fallen bei mir blos die kreditraten fürs haus, der kirchenbeitrag, rundfunkgebühr ein. kinder gibts keine. lohnzetteln habe ich alle aufgehoben. was ich so gelesen hab, lohnt ein lohnsteuerausgleich sich vor allem, wenn man nicht ganzjährig beschäftigt war. trifft bei mir zu.

meine finanzonline daten liegen bereit, nur trau ich mir nicht ganz drüber über die sache...

was kann man da alles noch so angeben?

danke!


:rofl: hallo christian !

liegt der FULL-HD fernseher sooo schwer am konto :rofl:
aber vollkommen recht - ich schenk auch nix her !!! :wink:

ich kann eigentlich außer versicherungen und ausgaben für das begräbnis vom papa nix absetzen - aber über die 400-500 EUR freu ich mich immer ! :bounce:

NoWin
27-12-2007, 07:30
Jahreswechsel ist der richtige Zeitpunkt für Buchhaltung und Co. - hab auch die letzten Tage die Diäten und Km-Gelder für die letzten beiden Jahre geschrieben und für den Stb. alles vorbereitet - hoffen wir mal, daß ein Guthaben rauskommt :cool:

Zacki
27-12-2007, 08:39
auf des mit der Pendlerpauschale bin i gespannt, ob da die Speckjäger vom FA was rausrücken:D
bei mir san´s jedes Jahr so um die 400.- Versicherungen, geförderter Kredit für die Heizung, Alimente....es läppert sich;)

umberto
27-12-2007, 08:57
@scotty

das mit dem begräbnis hab ich nicht gewusst, betrifft mich nämlich auch...was/wie kann man da absetzen???..

noch ne frage, da du ja in den bergen wohnst...:D

kennst du bei dir im bezirk oder nähere umgebung einen kinder/babylift...mein sohn (4 jahre) kann es nämlich kaum erwarten skifahren zu gehen

bin dir für deine antworten dankbar.....:)

scotty
27-12-2007, 09:08
@scotty

das mit dem begräbnis hab ich nicht gewusst, betrifft mich nämlich auch...was/wie kann man da absetzen???..

noch ne frage, da du ja in den bergen wohnst...:D

kennst du bei dir im bezirk oder nähere umgebung einen kinder/babylift...mein sohn (4 jahre) kann es nämlich kaum erwarten skifahren zu gehen

bin dir für deine antworten dankbar.....:)

hallo umberto :wink: !

das tut mir leid das dich auch betroffen hat - also man kann begräbniskosten und alle damit verbundenen kosten (bekleidung) absetzen - wobei den größten brocken kann meine mama geltend machen - so soll es auch sein !

naja in den bergen wohne ich nicht aber ich bin dort SEHR gerne :D - ich bin ja tourenskigeher ich hab recht wenig einblick in skigebiete die kindertauglich sind...ich würd sagen das st. corona am wechsel super geeignet sein sollte...puchberg hast wenige leute ABER nur 2 pisten und eine davon würde ich als kindertaugich (4 jahre) bezeichnen - aber ich bin da lieber vorsichtig - super find ich auch den stuhleck und da vor allem die beiden schlepplifte auf der schieferwiese (ich glaub die heißt so) - nicht zu steil und sehr schön zu fahren !

:wink: hannes

pirate man
27-12-2007, 09:25
so, jetzt misch ich mich auch mal ein :D
was kann ich beim steuerausgleich alles angeben (was auch sinn macht)? der kirchenbeitrag is mir bekannt aber ich hab ein paar posts drüber was von versicherung gelesen - welche genau?
schon mal thx

Zacki
27-12-2007, 09:29
so, jetzt misch ich mich auch mal ein :D
was kann ich beim steuerausgleich alles angeben (was auch sinn macht)? der kirchenbeitrag is mir bekannt aber ich hab ein paar posts drüber was von versicherung gelesen - welche genau?
schon mal thx


Wenn i jetzt ned falsch lieg, nur Pensionsversicherungen, des andere geht nimma, früher konnte man Haushaltsversicherungen auch absetzen, im Zweifelsfall gib alles an, was du hast, der Finanzschurli streicht eh alles, was nicht geht, ich hab meinen Kredit auch mal dazugeschmuggelt, hat aber nicht geklappt, sonst hätt i jetzt ned 3 sondern 5 Räder :D
Is aber eh alles gut erklärt auf der Finanz-Online Geschichte, kannst nix falsch machen....in deinem Fall würd ich Rechnungen von der Wohnungs-Sanierung auch reintun, versuchen kann mans ;)

Ceela
27-12-2007, 09:41
...wird wirklich jeder online Antrag geprueft? Ich hab mal gehoert, es wird nur stichprobenmaessig geprueft und ab gewisse Absatzbetraege, aber nicht jeder einzelne.
Sollte dann doch was falsch eingereicht werden, wuerde sogar ein Strafe lauern...
weiss jemand, ob das wirklich so ist, ich kanns mir naemlich nicht ganz vorstellen ehrlich gesagt...

Weight Weenie
27-12-2007, 09:45
Das ist wirklich so!

Ich habe voriges jahr 4 Monate gewartet auf die Kohle weil ich eben überprüft worden bin. Zumindest haben mir das zwei Damen unabhängig voneinander bestätigt.

Dafür ist die Summe dann aber auch gewaltig weniger geworden als es der Computer erst ausgespuckt hatte!:(

Ceela
27-12-2007, 09:47
Das ist wirklich so!

Ich habe voriges jahr 4 Monate gewartet auf die Kohle weil ich eben überprüft worden bin. Zumindest haben mir das zwei Damen unabhängig voneinander bestätigt.

Dafür ist die Summe dann aber auch gewaltig weniger geworden als es der Computer erst ausgespuckt hatte!:(

Weisst Du, ob Du dann auch wirklich Strafe gezahlt hast, oder wurde einfach nur der Antrag 'berichtigt'?

Loco
27-12-2007, 09:52
Strafe zahlt man dann, wenn man gelogen hat. Also Beträge hineingeschrieben, die es gar nicht gibt, ein paar Kinder erfunden, usw. Hat man bloß Sachen hineingeschrieben (für die es Rechnungen gibt) die eben nicht absetzbar sind, dann werden die gestrichen. Das wars.
Grundsatz: jeder Eintrag muss belegbar (Rechnungen, Bescheide, Kontoauszüge, usw.) sein.

soulman
27-12-2007, 09:54
im falle einer falschen angabe zahlst nicht gleich strafe.
im regelfall wird er zuerst einmal nicht berücksichtigt.
wenns bei einer späteren kontrolle draufkommen, dass man dir deswegen zuviel ausbezahlt hat, wird der betrag zurückgefordert.
das kann einem natürlich irgendwann mitten unterm jahr ungut treffen.
bis du aber belangt wirst dauerts. da musst schon ordentlich was falsch gemacht haben bzw. nachweislich steuer hinterzogen haben.
und das ist für einen kleinen angestellten nicht leicht möglich.
weil dass jemand wissentlich rechnungen türkt, nehm ich nicht an.
allein deswegen nicht, weil man sich dabei schon einigermaßen auskennen muß.

Weight Weenie
27-12-2007, 09:59
Weisst Du, ob Du dann auch wirklich Strafe gezahlt hast, oder wurde einfach nur der Antrag 'berichtigt'?

Ich hab natürlich keine Strafe gezahlt.

Aber die haben eben Kontaktlinsen rausgestrichen (wegen dem Selbstbehalt) usw, usw..

Chaingang
27-12-2007, 10:02
Lebensversicherungen, die vor einem bestimmten Stichtag abgeschlossen wurden (97?) sind auch absetzbar.
Arztkosten wenn sie einen %-Satz des Nettoeinkommens übersteigen usw usw. Bei Finanzonline findet ihr da was.
Mir is schleierhaft, wie jemand ein Haus kaufen kann und dann ka Ahnung hat welche steuerlichen Effekte das hat... zuviel Geld am Start anscheinend ;)

umberto
27-12-2007, 10:19
hallo umberto :wink: !

das tut mir leid das dich auch betroffen hat - also man kann begräbniskosten und alle damit verbundenen kosten (bekleidung) absetzen - wobei den größten brocken kann meine mama geltend machen - so soll es auch sein !

naja in den bergen wohne ich nicht aber ich bin dort SEHR gerne :D - ich bin ja tourenskigeher ich hab recht wenig einblick in skigebiete die kindertauglich sind...ich würd sagen das st. corona am wechsel super geeignet sein sollte...puchberg hast wenige leute ABER nur 2 pisten und eine davon würde ich als kindertaugich (4 jahre) bezeichnen - aber ich bin da lieber vorsichtig - super find ich auch den stuhleck und da vor allem die beiden schlepplifte auf der schieferwiese (ich glaub die heißt so) - nicht zu steil und sehr schön zu fahren !

:wink: hannes


danke scotty.....semmering und st corona sind mir aber in den ferien definitv zu viele leute....:D

wird wohl puchberg (losenheim) werden.....ist ja eher wegen dem zwerg nicht wegen mir....

trotzdem danke und viel spass beim tourengehen

morty
27-12-2007, 10:20
Lebensversicherungen, die vor einem bestimmten Stichtag abgeschlossen wurden (97?) sind auch absetzbar.


lebensvers., pensionsvers. und krankenzusatzversicherungen

wenn du von der versicherung ein schreiben bekommst in dem sinngemäß steht "zur vorlage beim finanzamt" kannst davon ausgehen dass die vers. absetzbar ist

azraelcars
27-12-2007, 12:00
man kann noch fachliteratur,die man für die arbeit braucht,absetzen,ferner die aufwendungen für die arbeitskleidung(pauschalle).kurse,schullungen,fahr tkosten zu diesen,sofern selber bezahlt.

mfg
a

Ceela
27-12-2007, 12:09
man kann noch fachliteratur,die man für die arbeit braucht,absetzen,ferner die aufwendungen für die arbeitskleidung(pauschalle).kurse,schullungen,fahr tkosten zu diesen,sofern selber bezahlt.

mfg
a

d.h. ich kann meine ganzen Kostueme absetzen? :eek: ;)

Zacki
27-12-2007, 12:16
d.h. ich kann meine ganzen Kostueme absetzen? :eek: ;)


Wennst sie als Arbeitsgewand titulierst.....einen Versuch ists wert :D

Christoph
27-12-2007, 21:59
lebensvers., pensionsvers. und krankenzusatzversicherungen

Auch Berufsunfähigkeitsversicherungen sind absetzbar.
Aber Vorsicht bei Lebens- und Pensionsversicherungen. Für eine Er- und Ablebensversicherung, die zu einem gewissen Zeitpunkt auf einmal ausbezahlt wird, oder eine Pensionsvorsorge die aus irgendeinem Grund dann doch nicht als Rente bezogen wird, muß im nachhinein die ESt nachbezahlt werden, falls die Versicherung bei der Steuererklärung geltend gemacht wurde!
Es gibt so schlaue Leute, die eine Lebensversicherung als Tilgungsträger für einen endfälligen Kredit bei der Steuer geltend gemacht haben, und dann nach 25 Jahren blöd dastehen, wenn nicht nur die Performance nicht reicht um den Kredit zu tilgen, sondern auch noch das Finanzamt anläutet :D

Welche Aufwendungen als Wohnungssanierung gelten, und daher abgesetzt werden können, ist ziemlich klar definiert. Da sollte man auch keine Experimente eingehen.
Und wann eine Wohnung oder ein Haus abgesetzt werden kann, klärt man am Besten zu Beginn mit dem Steuerberater des Vertrauens. Den braucht man eh nur einmal.
Faustregel: absetzen kann man nur Wohnraumschaffung, d.h. Hausbau und den Ersterwerb einer geförderten(!) Eigentumswohnung.
Ausnahmen gibt's aber. Und natürlich kann man die Kreditraten geltend machen, falls man die Wohnung weitervermietet (dann aber mit positiver Ertragsplanung nach spätestens 10 Jahren!).

Den Computer daheim kann man auch zu einem geringen Teil zwecks beruflicher Nutzung absetzen. Aber er muß natürlich jünger als 3 Jahre sein, und man muß die Rechnung noch haben.

Lacky
28-12-2007, 12:27
jajaa scotty der fernseher ist schuld... sicher net!! aber ich will den finanzminister was wegnehmen so schauts aus :devil:

habs mal für 2002 jahr gemacht, weil wir da grad gebaut haben und das mit eigenheim und kredit spruchreif war. einfach auf fa-online nachlesen. da kannst vieles absetzen.

wobei mir das mit der pendlerpauschale am meisten interessiert ;)

pirate man
03-03-2008, 09:25
hab mir jetzt den zugang zu finanzonline geholt und wollt für 2007 den steuerausgleich machen - die vorberechnung hat stolze 36,50€ ergeben

für 2006 hab ich 630€ retour bekommen, da war ich von jänner bis april arbeitlos, von mai bis dezember hab ich gearbeitet
2007 hab ich die ganze zeit gearbeitet

allerdings hab ich 2006 den steuerausgleich noch "altmodisch" mit dem wisch gemacht, weiß daher nicht wieviel die vorberechnung ergeben hätte

mich würd jetzt interessieren in wie weit die vorberechnung stimmt weil die 36,50€ kann ich nicht wirklich glauben im vergleich zu den 630€ von 2006 :(

danke schon mal für infos

doubleP
03-03-2008, 10:44
... weil die 36,50€ kann ich nicht wirklich glauben im vergleich zu den 630€ von 2006 :(

danke schon mal für infos

also wenn du für 2007 nicht mehr abzusetzen hast als kirchenbeitrag und ähnliche kleinigkeiten, dann kann das schon stimmen.

wenn du in einem jahr nicht durchgehend gearbeitet hast und/oder mehrere dienstgeber gehabt hast, kriegst du bei der arbeitnehmerveranlagung für dieses jahr meistens mehr zurück...

buffalo
04-03-2008, 08:27
Zum Steuerausgleich kann ich die CD von Haude (http://www.haude.at/detail.asp?itemnr=a18.51.11&variation=CD)emofahlen. Kostet nicht die Welt und ich versuche immer, die div. Abschreibposten zwischen mir und meiner so aufzuteilen (Kosten für Wohnraumschaffung etc.), dass möglichst viel herauskommt. Das kann man mit so einer Software ziemlich einfach. Außerdem ist eine sehr große Hilfedatei dabei.

LG
buffalo