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SirDogder
24-03-2003, 11:09
Neue Ausrüstungsvorschriften für Bikes
Ab Mai bedürfen Scheinwerfer einer Mindestbeleuchtung, und auch Bremsen müssen eine gewisse Leistung aufweisen
Wien - Ab 1. Mai gelten neue Ausrüstungsvorschriften für alle Fahrräder. Darauf wies der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) am Montag in einer Aussendung hin. Auch für alte "Drahtesel" ist ab diesem Zeitpunkt bindend, dass die Scheinwerfer eine Mindestleuchtstärke und die Bremsen ebenfalls eine Mindestleistung aufweisen müssen, hieß es. Weiters sind nach vorne ein weißer Rückstrahler und nach hinten ein roter Rückstrahler mit einer Größe von jeweils mindestens zwanzig Quadratzentimeter vorgeschrieben.
Übergangsfrist für ältere Bikes
Die Fahrradverkehrordnung ist laut VCÖ eigentlich schon seit 1. Mai 2001 in Betrieb. Für ältere Bikes galt allerdings eine zweijährige Übergangsfrist, die nun endet. Außerdem müssen an jedem Rad mindestens zwei gelbe Speichenreflektoren angebracht sein. Für die Reifen selbst ist vorgeschrieben, dass sie ringförmig gelb oder weiß zurückstrahlende Seitenwände aufweisen.
Der VCÖ empfahl ein Frühjahrsservice, mit dem die Räder nach der Winterpause in einen verkehrstüchtigen Zustand gebracht werden. Speziell auf Bremsanlagen, Licht, Speichen Rahmen und Lenker sei dabei zu achten. (APA)
Original geschrieben von SirDogder
Neue Ausrüstungsvorschriften für Bikes
Ab Mai bedürfen Scheinwerfer einer Mindestbeleuchtung, und....
ah jo! und mit was bitte müssma dann unsere scheinwerfer beleuchten?
des is so wie der, der nach dem lichtabdrehen nochamal mitn streichhölzl in schalter anleuchtet, weil er sich vergewissert ob's licht eh gut abgedreht is!
Original geschrieben von SirDogder
Neue Ausrüstungsvorschriften für Bikes...
is ma wuascht... :mad:
aber darüber wurde eh schon eingehend gestritten. eindeutig
blödsinnig und weltfremd das zeugs...
ach ja, eine methode zur feststellung der bremsleistung hätte ich:
ein exekutivbeamter stellt sich auf, ein anderer markiert den
punkt des bremsbeginns. der proband beschleunigt auf 20 km/h,
wenn er den kibara niedermäht, ist die bremse zu schwach... :p
Original geschrieben von SirDogder
...Für die Reifen selbst ist vorgeschrieben, dass sie ringförmig gelb oder weiß zurückstrahlende Seitenwände aufweisen...
das gilt aber nur, wenn du keine speichenreflektoren angebracht hast...
ein kopfschüttelnder
HAL9000
es sei (nochmals) verwiesen auf einen interessanten Text eines anderen Verkehrsclubs, für den ich jetzt keine Werbung machen möchte, er ist doch recht ausführlich und zeigt Interpretationsspielraum auf:
Link bei ÖAMTC (http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1095880.html)
Ausnahme bilden Rennfahrräder, was immer das auch ist, es muß folgenden Kriterien genügen:
Rennräder:
> Eigengewicht: höchstens 12 kg
> Rennlenker:
Es gibt aber keine Definition eines "Rennlenkers"
> Äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm
> äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
(sonst was zu lesen wie es aussieht: NEIN)
MTBs sind "hinsichtlich ihrer Bremsleistung" gesondert geregelt, nicht weiter beziffert, daher kann man irgendwie erahnen, daß die Sache eh nicht so heiß gegessen wird.
nebenbei: es gibt auch ein Alk-Limit, aber das hatten wir schon mal.
Nachtrag - das folgende G'satzl ist überhaupt das beste -> also was gilt jetzt?
Gleichwertigkeitsklausel
§ 8. Von den in den §§ 1- 7 beschriebenen Anforderungen für Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände darf dann abgegangen werden, wenn diese in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht werden dürfen und die Anforderungen dasselbe Niveau für den Schutz der Gesundheit und für die Verkehrssicherheit gewährleisten, wie in dieser Verordnung verlangt.
(wos Bremsen brauch ma?? I bin immer irgendwie ausg'rollt, zur Not hob i mit die Schuach...... - is' si immer ausgangen :D )
na...........schluß jetzt :D
Original geschrieben von Bernd67
... Gleichwertigkeitsklausel ...
stimmt, das ist der allerbeste paragraph... :D
soll nämlich heißen, wenn man irgendwo in der eu damit fahren
darf, dann auch in österreich (sehr frei ausgelegt, ich weiß)...
... und wer legt dann fest, was "dasselbe niveau für den schutz
der gesundheit und für die verkehrssicherheit" ist... :confused:
also, ab jetzt gilt: wenn du angehalten wirst, mit dem brustton
der überzeugung rezitieren: "aber in portugal darf man bei
tageslicht ohne speichenreflektoren fahren, das steht dort in der
stvo §27/16, novelle vom 23.3.2001".
ein jetzt schon für die strafen sparender
HAL9000
und in monaco darf i alles fahren solang i mit der CC ins Casino foa :)
:rolleyes: monaco gehört ja gar nicht zur EU :rolleyes:
gut dann Vatikan
Da darf ich aber alles betend fahren Herr Gendarm...
Original geschrieben von Br@in
:rolleyes: monaco gehört ja gar nicht zur EU :rolleyes:
gut dann Vatikan
Da darf ich aber alles betend fahren Herr Gendarm...
.....und da ich meine Hände dann zum Beten brauche, darf ich freihändig fahren :D
das Problem ist aber, daß der Vatikan nicht wirklich bei der EU ist (sitzt wer im Rat drin??? denke nicht)
nachdem es Vatikanische Euros gibt ... :confused:
.......das heißt nur, daß er, wie Monaco, die Euro-Währung als Zahlungsmittel führt (allerdings auch die eigene Ausgabe prägen darf).
Original geschrieben von Br@in
nachdem es Vatikanische Euros gibt ... :confused:
http://www2.oenb.at/euro/muenzen/16/8.jpg
na wurscht, als Argument fürn Schnittlauch (außen grün innen hohl) wirds reichen... :D:D:D
Zur Sicherheit Ein Überblick über die Mitgliedsstaaten der EU (z.Z. 15, demnächst werden es mehr) (http://europa.eu.int/abc/governments/index_de.html)
(des paßt scho', es gibt ja auch monegassische Euro)
http://www.euro.gv.at/euro/muenzen/15/7.jpg
(Startpakete gibt's mittlerweile um etwa den 1000fachen Wert zu ersteigern........)
Original geschrieben von Bernd67
nebenbei: es gibt auch ein Alk-Limit, aber das hatten wir schon mal.
Zur Erinnerung:
Strafbestimmungen:
Alkoholbestimmungen:
Für Radfahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille (0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft).
Übertretungen werden mit Strafe zwischen S 8.000,-- (€ 581,38) und S 50.000,-- (€ 3.633,64) bestraft.
Ab 1,2 Promille (0,6 mg/l Atemluft) mit S 12.000,-- (€ 872,07) bis S 60.000,-- (4.360,37) und
ab 1,6 Promille (0,8 mg/l Atemluft) S 16.000 (€ 1.162,77) bis S 80.000,-- (€ 5.813,83) sowie auch
im Fall der Verweigerung des Alkotests mit S 16.000 (€ 1.162,77) bis S 80.000,-- (€ 5.813,83)
falls der Betreffende einen Führerschein hat ist er ihn los, das hast ganz vergessen.
Und wenn er dann noch Taxler war, hat er Job auch keinen mehr (ich kenn da einen...).
Und nicht vergessen... Radfahren in der Fußgängerzone kostet 300ATS also ca.22€
;)
i hoit mi do liaba ons 11. gebot.
wenns amol misslingt, hüft imma no ausseredn. "schuldeinsicht zeigen" verleitet de bürokratenseele meistns zur nachsichtigkeit + es bleibt bei ana ermahnung.
Original geschrieben von aflicht
i hoit mi do liaba ons 11. gebot.
" Du sollst Dich nicht täuschen ! "
irrtum: du sollst di net dawischn lossn!
Original geschrieben von TomCool
falls der Betreffende einen Führerschein hat ist er ihn los, das hast ganz vergessen.
Nicht zwangsläufig.
"Auch wer als Fußgänger oder Radfahrer wiederholt in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand strafbare Handlungen begeht, kann als verkehrsunzuverlässig im Sinne des Führerscheingesetzes gelten. Dies kann die Entziehung der Lenkerberechtigung zur Folge haben."
Das heisst, vollkommen fett :D mit dem Rad durch die Gegend fahren zieht nur eine Geldstrafe mit sich aber auch bei 3 Promille :D keinen FS-Entzug, solange nicht a) die Wiederholung und b) die strafbare Handlung gegeben ist.
mit 3 promille schoff i mitn bike kane 50m
Potschnflicker
24-03-2003, 18:41
Original geschrieben von Loco
Nicht zwangsläufig.
"Auch wer als Fußgänger oder Radfahrer wiederholt in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand strafbare Handlungen begeht, kann als verkehrsunzuverlässig im Sinne des Führerscheingesetzes gelten. Dies kann die Entziehung der Lenkerberechtigung zur Folge haben."
Das heisst, vollkommen fett :D mit dem Rad durch die Gegend fahren zieht nur eine Geldstrafe mit sich aber auch bei 3 Promille :D keinen FS-Entzug, solange nicht a) die Wiederholung und b) die strafbare Handlung gegeben ist.
Wobei mit drei Promille ein Fahrzeug lenken unter lit. b) fällt!
So sprechen die Juristen, hab ich mir sagen lassen.
Das ist richtig, aber die einmalige Verfehlung (Alkohol am Rad) ist unzureichend um eine Person als verkehrsunzuverlässig zu erklären, es bedarf des Nachweises eines Verhaltensmusters. Also öfters betrunken mit dem Rad erwischt zu werden, von der Bezirksverwaltungsbehörde "registrierter" Drogenkonsument gem SMG, usw.
Übrigens: Die Lenkberechtigung erlischt 100 Jahre nach Erteilung (FSG §27 Abs. 1), also nicht zu gesund leben...
Gibt's wen, dern sein MTB voll den neuen "Vorschriften" entsprechend ausgestattet hat? Kann mir sowieso nur schwer vorstellen, das alles auf meinem Bike unterzubringen ohne das es wie ein Christbaumerl ausschaut. :jump:
@ m3turbo
also bis 30. april entspricht meines den vorschriften, nachher nimmer.
weiss wer wie der begriff trainingsfahrt definiert ist? :confused:
Original geschrieben von Komote
... weiss wer wie der begriff trainingsfahrt definiert ist? :confused:
gilt eh nur für rennräder... - und bei der definition, was ein rennrad
ist, werden die meisten bikes an den felgenmaßen scheitern...
- glücklich, wer ein gary fisher 29" hat... ;)
CU,
HAL9000
dann sollens mich halt bestrafen, weil ich die falschen felgen hab.
is sicher billiger als die ganze latte an sachen die ich nicht mithab.
zählen die stimmbänder als "Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen" ??
Original geschrieben von Komote
... zählen die stimmbänder als "Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen" ??
beim tomcool sicher... :p
ich verwende dafür meine tune-naben... - kurz vor dem überholen
zum treten aufhören... - wirkt auch, hat noch kaum jemand überhört... ;):D
CU,
HAL9000
sooooo quitschen die :confused: :D :D
Original geschrieben von martin
sooooo quitschen die :confused: :D :D
nöö, die machen grrrrrrrrrrr ... :p
besonders wenn man sie länger nicht wartet (so, wie auf
meinem hutschpferd). auf dem rr sind sie eh noch dezent,
aber da sind mir auch weniger leute im weg im regelfall...
CU,
HAL9000
Original geschrieben von Fivel
Und nicht vergessen... Radfahren in der Fußgängerzone kostet 300ATS also ca.22€
;)
Das ist gaaaaaaaaanz falsch... zu langsam sein in der Fußgängerzone kostet 22€
Original geschrieben von HAL9000
beim tomcool sicher... :p
CU,
HAL9000
No da issie wieder, die vom blanken Neid über meine herausragend ausgebildete Stimme getriebene Aussage.
Original geschrieben von TomCool
... die vom blanken Neid ... getriebene Aussage.
no freilich bin i neidig...
wos glaubst, wos i mia fia telefonkostn spoan tat mit dein organ... ;):p
CU,
HAL9000
lol
das Blöde aber ist, dasst trotzdem telefonieren muasst, weil sonst verstehst nämlich net, was der andere sagt.