Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Frage?
Hello!
Ich hab Ende Dezember bei einem bekannten deutschen Alutuninghersteller um 100€ Aluschrauben bestellt.
Da in seinem Onlineshop aber meine gewünschte Farbe nicht angeboten wurde hab ich alles per Email geordert.
Jetzt is noch immer nix da und der Händler meinte Anfang letzter Woche nur dass das Paket wegen falscher Adresse retour gekommen sei.
Meine Frage: Hab ich irgendwas gegen den in der Hand wenn er nicht liefert? Ist ein Email ein gültiger Kaufvertrag?
:confused:
lg Ruffl
<Philipp>
02-02-2007, 09:56
Soweit ich mich erinnern kann, gilt ein Email auch als Kaufvertrag. Bitte schlagt's mi ned, wenn's ned stimmt, aber Wirtschaftsprivatrecht ist lange her.
tschiffi
02-02-2007, 09:56
zahlt hast schon ?
Hello!
Ich hab Ende Dezember bei einem bekannten deutschen Alutuninghersteller um 100€ Aluschrauben bestellt.
Da in seinem Onlineshop aber meine gewünschte Farbe nicht angeboten wurde hab ich alles per Email geordert.
Jetzt is noch immer nix da und der Händler meinte Anfang letzter Woche nur dass das Paket wegen falscher Adresse retour gekommen sei.
Meine Frage: Hab ich irgendwas gegen den in der Hand wenn er nicht liefert? Ist ein Email ein gültiger Kaufvertrag?
:confused:
lg Ruffl
Jetzt is noch immer nix da und der Händler meinte Anfang letzter Woche nur dass das Paket wegen falscher Adresse retour gekommen sei.
Hat er da nicht recht?? Is die Adresse nicht mittlerweile falsch?? Vielleicht hats "die" wieder retour geschicht??
<Philipp>
02-02-2007, 09:58
Hat er da nicht recht?? Is die Adresse nicht mittlerweile falsch?? Vielleicht hats "die" wieder retour geschicht??
Hat er sich die Bestellung zu am Mädl schicken lassen? :eek:
Ganz schlecht...
Hat er da nicht recht?? Is die Adresse nicht mittlerweile falsch?? Vielleicht hats "die" wieder retour geschicht??
Das is ja egal obs zu meiner Mum oder mir geschickt wird. Der Postler hat ja eh die Daten + Unterschrift von dem ders entgegennimmt.
Meine Mum hat auch die letzten 3 Pakete ohne Probleme angenommen.
tschiffi
02-02-2007, 10:00
grundsätzlich musst net a mal a wort sagen, oder schreiben, damit du einen gültigen vertrag zustande bringst ..... die wichtige frage is dann halt immer die beweisbarkeit
ausserdem: zahlt es sich aus, wirklich rechtliche schritte einzuleiten
ich würde von ihnen eine packetnummer verlangen, wenn sie es verschicken. jederspediteur,ups, tnt ... ja sogar die .at post hat so eine "Track/Trace" service online ... dann kannst schaun, wo das packerl hingeht usw .....
grundsätzlich musst net a mal a wort sagen, oder schreiben, damit du einen gültigen vertrag zustande bringst ..... die wichtige frage is dann halt immer die beweisbarkeit
ausserdem: zahlt es sich aus, wirklich rechtliche schritte einzuleiten
ich würde von ihnen eine packetnummer verlangen, wenn sie es verschicken. jederspediteur,ups, tnt ... ja sogar die .at post hat so eine "Track/Trace" service online ... dann kannst schaun, wo das packerl hingeht usw .....
Ich denke die Emails und ein Kontoauszug ist Beweis genug oder?
Und das mit der Paketnummer werd ich mal machen.
Hast du ein Bestätigungsmail das du das geordert hast, und das es auch lieferbar ist?
Prinzipiell kannst auch eine Bestätigung einfordern das er dir das an die falsche Adresse geliefert hat denk ich.
Aber das wirst eh bald sehen,ob es ankommt oder nicht.
Hast du ein Bestätigungsmail das du das geordert hast, und das es auch lieferbar ist?
Prinzipiell kannst auch eine Bestätigung einfordern das er dir das an die falsche Adresse geliefert hat denk ich.
Aber das wirst eh bald sehen,ob es ankommt oder nicht.
Jo er hat mir gestätigt das er noch eine Schachtel blaue Schrauben übrig hat.
Jo er hat mir gestätigt das er noch eine Schachtel blaue Schrauben übrig hat.
Dann ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.