Spattistuta
01-02-2007, 12:53
letztes jahr gab es ja dieses ogh-urteil, das besagt, dass es seitens der banken unzulässig ist, zinssteigerungen an sparbuchkunden erst zeitverzögert weiterzugeben.
des weiteren hab ich gehört, dass es ab 2007 möglich ist seine entgangenen zinsen von der bank zurückzufordern.
meine frage an die banker oder erfahrenen sparer im bikeboard:
wie geht das jetzt von statten? gibts diese verpflichtung seitens der banken wirklich? oder soll ich einfach auf verdacht mit meinen sparbüchern (auch den alten gelochten) auf die bank gehen?
wenn das schon möglich ist versteh ichs ja, dass das von seiten der banken nicht beworben wird, aber auch von seiten der konsumentenschützer hört man wenig bis garnix.
danke
spatti
PS:
das hab ich auf die schnelle bei google gefunden:
http://steiermark.orf.at/stories/162505/
http://www.arbeiterkammer.at/www-10241.html
des weiteren hab ich gehört, dass es ab 2007 möglich ist seine entgangenen zinsen von der bank zurückzufordern.
meine frage an die banker oder erfahrenen sparer im bikeboard:
wie geht das jetzt von statten? gibts diese verpflichtung seitens der banken wirklich? oder soll ich einfach auf verdacht mit meinen sparbüchern (auch den alten gelochten) auf die bank gehen?
wenn das schon möglich ist versteh ichs ja, dass das von seiten der banken nicht beworben wird, aber auch von seiten der konsumentenschützer hört man wenig bis garnix.
danke
spatti
PS:
das hab ich auf die schnelle bei google gefunden:
http://steiermark.orf.at/stories/162505/
http://www.arbeiterkammer.at/www-10241.html