Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Handelsrecht und Preisdifferenz
Hallo!
Hab letzte Woche was auf Ebäh in nem Shop Sofort-gekauft, und entdecke nun dass dieser Artikel heute um 10Euro billiger zu haben ist.
Hab ich rechtlich Chancen den Differenzbetrag zurückzufordern?
mit welchem argument möchtest du was zurückfordern ? nur weil etwas irgendwo billiger zu haben ist?
glaub ich nicht dass das geht...
so nen thread gabs schonmal zu irgendeinem ikea-artikel :D
ich würde sagen: nein.
wäre ja zu geil wenn das ginge :D
GrazerTourer
20-11-2006, 12:02
Wucher im eigentlichen Sinn ist nicht erlaubt. Jedoch wird das bei 08/15 Artikeln schwierig. Und sowieso bei 10 Euro :D
Vergiß es! ;)
Siegfried
20-11-2006, 12:14
Hallo!
Hab letzte Woche was auf Ebäh in nem Shop Sofort-gekauft, und entdecke nun dass dieser Artikel heute um 10Euro billiger zu haben ist.
Dann kommt er mit dem Argument "das hab ich bei der neuen Bestellung billiger an der Hand" und du schaust wieder durch die Finger.
Irgendwo was kaufen ist immer mit dem Risiko verbunden, es kurz darauf irgendwo irgendwie billiger angeboten zu sehen.
c´est la vie, würd ich sagen.
nicht irgendwo, ihr penner, sondern bei ein und demselben shop.
verdammte eu. in den usa ist sowas legal, und die verkäufer müssen einen sogar darauf hinweisen. :mad: :rolleyes:
FloImSchnee
20-11-2006, 12:45
Naja, da du das Ding bei einem ebay-Shop gekauft hast, hast du nach österr. Recht das Recht das Produkt binnen 7 Tagen (laut den AGBs üblicherweise 14 Tage) zurückzugeben woraufhin dir der Shop den bezahlten Betrag rückerstatten muss.
D.h., du könntest es zurückschicken und nun zum neuen Preis wiederbestellen.
Der Haken: Versandkosten fallen an.
--> schreib ein Mail und frag an, ob sie dir die Differenz nicht rücküberweisen möchten!
...ein Freund v. mir hat auf diese Weise mal seine Digicam um einen beträchtlichen Betrag billiger bekommen.
muss glaub ich nicht mal in den agb's stehen, ist doch allgemein gültiges fernabsatzgesetz?
ja, hab eh sofort e-mail geschrieben. die hin und herschickerei werd ich mir natürlich sparen, rechtlich gesehen hat der shop eh keine wahl als mir den betrag zu überweisen.
muss glaub ich nicht mal in den agb's stehen, ist doch allgemein gültiges fernabsatzgesetz?
ja, hab eh sofort e-mail geschrieben. die hin und herschickerei werd ich mir natürlich sparen, rechtlich gesehen hat der shop eh keine wahl als mir den betrag zu überweisen.
warum?
wenn du heute beim media a waschmaschine um 400€ kaufst...und die gibts morgn um 380€...dann bekommst ja auch keine 20€ zrück :f:
klar.
du kannst die waschmaschine zurückgeben und dir die um 380€ wieder kaufen.
is aber umständlich, und da dir der händler weder das rückgaberecht bei nichtgefallen noch das kaufrecht an sich verweigern kann wird er dir einfach die 20euro auf die hand geben. ;)
Siegfried
20-11-2006, 13:02
der shop eh keine wahl als mir den betrag zu überweisen.
Seh ich ähnlich wie da bigair. Die werden dir, vermut ich, eins schei**en und das wars dann.
Was mir ned klar is, warum du dich so anstellst. Ich mein, is ja wirklich, wie da bigair gesagt hat. Billiger wirst es immer irgendwo finden. Und wenns der selbe Shop is, is halt deppert gelaufen, aber ned zu ändern.
tschakaa
20-11-2006, 13:03
was hastn überhaupt kauft? a waschmaschine? :p
Wenn Du mir als Händler so deppat kommst, würd ich sagen, du kannst es zurück schicken und dann kriegst leider Gottes kein neues mehr, weil sie grad alle aus sind.
Mann, wg. solcher Kleinigkeiten so einen Radau...
Muß übrigens meinem Händler auch noch ein Mail schreiben. Mein PC hat vor einigen Jahren noch über 1000 Euro gekostet und jetzt ist er keinen 100er mehr wert. Das möcht ich gerne rückerstattet... :D
naja wie würdest du dich anstellen wenn der shop eine 7tage einführungspreis auktion einstellt zu 89euro, nach 2 tagen wird die auktion vorläufig beendet NACHDEM du schon zugeschlagen hast und heute wiedereingestellt- wieder angeblich für 7tage- um 10euro billiger.
:rolleyes: :rolleyes:
und nein, billiger gibts es nirgends, da eigenproduktion.
wenn ihr euch aufs dachl kacken lassts, selber schuld, aber rechtlich gesehen bin ich durch das rückgaberecht laut fernabsatzgesetz gedeckt.
NoControl
20-11-2006, 13:11
14 Tage kann man ohne Grund eine originalverpackte Ware zurückgeben!!
naja wie würdest du dich anstellen wenn der shop eine 7tage einführungspreis auktion einstellt zu 89euro, nach 2 tagen wird die auktion vorläufig beendet NACHDEM du schon zugeschlagen hast und heute wiedereingestellt- wieder angeblich für 7tage- um 10euro billiger.
:rolleyes: :rolleyes:
und nein, billiger gibts es nirgends, da eigenproduktion.
wenn ihr euch aufs dachl kacken lassts, selber schuld, aber rechtlich gesehen bin ich durch das rückgaberecht laut fernabsatzgesetz gedeckt.
Das hat nix mit "Dachl kacken lassen" zu tun sondern mit freier Marktwirtschaft. Du hättest ja mit dem Kauf eine Woche warten können und drauf spekulieren, daß es billiger wird, oder?
Rechtlich kannst dich brausen gehn - du darfst das Produkt zwar zurückgeben, und das neue billiger kaufen, aber dann hast halt Porto zu zahlen. Und ich als Händler würd dir sicher nichts rückerstatten sondern würd dich ein zweites Mal brennen lassen...
klar.
du kannst die waschmaschine zurückgeben und dir die um 380€ wieder kaufen.
is aber umständlich, und da dir der händler weder das rückgaberecht bei nichtgefallen noch das kaufrecht an sich verweigern kann wird er dir einfach die 20euro auf die hand geben. ;)
aber wenn dir jetzt dein onlinehändler sagt:
"kloar..machma..schickst mir dein ding...und zahlst ma halt nochamal die versandkostn...dann schick ich dir das neue, was weniger kostet"
...da kannst dann auch nix machn...oda?
nö, da könnt ich auch nix machen, würd aber immer noch 5euro sparen.
wies aussieht krieg ich nen gutschein um die differenz... bar wär mir lieber, aber wurst.
Siegfried
20-11-2006, 14:14
wies aussieht krieg ich nen gutschein um die differenz... bar wär mir lieber, aber wurst.
Na da hast aber an kulanten Latsch g´funden, wenn er dir das rückvergütet.
Möglicherweise ein Grund, wieder mal was dort zu kaufen.
roadandtrack
20-11-2006, 14:24
Hallo!
Hab letzte Woche was auf Ebäh in nem Shop Sofort-gekauft, und entdecke nun dass dieser Artikel heute um 10Euro billiger zu haben ist.
Hab ich rechtlich Chancen den Differenzbetrag zurückzufordern?
Den Differenzbetrag wirst du nicht rückfordern können. Du hast aber gem § 5a ff KSchG ein Rücktrittsrecht (gs. 7 Werktage, außer der Unternehmer hat seine Informationspflichten nicht erfüllt). Wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, kannst du also zurücktreten und woanders billiger kaufen.
lg
Martin
FloImSchnee
20-11-2006, 14:27
14 Tage kann man ohne Grund eine originalverpackte Ware zurückgeben!!7 Tage laut Fernabsatzgesetz (oder KschG? bin mir nimmer sicher...). Ware muss nicht originalverpackt sein, darf (mit Ausnahmen) auch benutzt worden sein. Im Falle einer Abnutzung/Wertminderung durch Nutzung kann der Verkäufer Abschläge vornehmen.
Nur in den AGBs steht i.d.R. 14 Tage.
find des scho a bisserl komisch auf den differenzbetrag zu bestehen
als händler hat mans nicht leicht wenn die kunden mit allen mitteln versuchen noch was rauszuschlagen :rolleyes:
viele ebay händler verdienen eh nur mehr am porto....da noch wucher vorzuwerfen find ich lächerlich
is mir auch einmal passiert dass wir gabeln eh schon sau billig verkauft haben, und wurde ein modell im herbst vom importeur abverkauft...daher haben wir den preis nocheinmal runter gesetzt.
plötzlich steht ein kunde da der die gabel 2 wochen zuvor gekauft hat und besteht auf den differenzbetrag.
Der Peter
20-11-2006, 15:20
Ich seh' auch nur den Rückgabe-und-Neukauf-Weg.
Dann würde ich als Händler (falls es mir auffällt, weil ned alles per EDV läuft) so machen wie der Magier schreibt.
Ich versteh' das sowieso alles ned. Da gehen die Leutz in Geschäfte, lassen sich beraten und kaufen dann via WWW beim Billigstbieter. Wenns dann aber plötzlich wo um ein halbes Promille billiger ist oder der beratende Händler (bei dem ja nie was gekauft wird), nach dem dritten Betratungsgespräch zum rumzicken anfängt sind's alle beleidigt.
Da hat einer beim Konsument angefragt ob er den Differenzbetrag fordern darf, weil er hätt einen Griller um EUR 30,00 billiger gesehn als er Ihn (woanders) gekauft hat. :spinnst?:
Christoph
20-11-2006, 21:19
a) mit Handelsrecht hat das genau gar nix zu tun :rolleyes:
b) Du hast einen gültigen Kaufvertrag zum ursprünglichen Preis abgeschlossen
c) würde jeder Konsument so denken wie Du, gäbe es keine PC-Händler mehr, kein Bikeshop würde mehr einen Abverkauf machen, der Billa könnte keine Wochenangebote mehr machen,...
d) der Markt ist eben nicht vollkommen :p
e) allein für die Idee gehört Dir eigentlich links und rechts eine :s:
die antwort vom verkäufer war, dass er wegen 1000stück abnahme einen besseren preis machen kann und ursprünglich nur die hälfte bestellt hatte. deswegen auch die neue auktion.
also bremsts euch alle wieder, bei euch werd ich eh nix kaufen, ich böser konsument. :rolleyes: :D
Wie Mafa schon geschrieben hat, es kommt auch bei uns immer wieder mal vor:
Irgendwo bekommen wir ein Produkt günstiger im Einkauf angeboten.
Ich geben den Preisvorteil weiter und setz den Preis runter.
Kommen immer wieder Anrufe, ob wir auf den vor kurzem verkauften Artikel einen Nachlaß auf den neuen Preis geben können.
Verstehen dann einge nicht, obwohl man ihnen erklärt, daß damals der Einkauf noch teurer war, daß dies nicht geht.
Umgekehrt, bei einer Verteuerung kann auch kein Händler seine Kunden der letzten Woche anrufen und eine Nachzahlung verlangen.
stimmt natürlich alles.
aber für mich war der ausschlaggebende faktor der, dass die auktionen auf ebay zeitlich begrenzt waren.
während auf der konventionellen hp des verkäufers der normal preis von 99euro angschrieben war, gabs das gleiche produkt vom gleichen händler unter dem shopnamen in ebay schon mal um 10 euro billiger.
groß ausgeschrieben als "einführungsauktion zum sonderpreis nur 7tage...".
wenn man als käufer nicht weiß dass es einen ebay-shop vom händler auch gibt, zahlt man schonmal 10euro "zuviel", hingewiesen wird auf der hp natürlich nirgends.
und wenn dann die 90euro auktion vorzeitig beendet wird, nur um dann 24stunden später mit 80euro wieder weiterzulaufen, zweifel ich halt schon an der glaubwürdigkeit des verkäufers.
ihr seids doch auch froh, wenn euch der barkeeper freundlich darauf hinweist dass die happy hour in 5min zu ende ist.
oder ist das auch freie marktwirtschaft wenn er euch grinsend ins messer laufen lässt? :p
soll er in die auktion schreiben
"nicht mehr kaufen, morgen bekomm ich eine lieferung für die ich weniger bezahlt hab, dann bekommts es billiger und ich bleib auf meinen letzten teuren sachen sitzen, aber ich bin so ein gutmensch und will gar kein geld verdienen, deswegen auf keinen fall jetzt kaufen" ?
maosmurf
20-11-2006, 23:20
leasio enormis nach § 934 ABGB: wenn du nicht einmal die hälfte dessen erhälst, was du dem andren gegeben hast, kannst du eine aufhebung des vertrages verlangen. also wenn das 5€ wert war :D (p&p zahlst dir aber gefälligst selber :D)
@ §§ 5a ff KSchG regeln WAS ein fag ist, aber noch keine rücktrittsrechte ;) dazu in §5e KSchG:
§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen
Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten
Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag
nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die
Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei
Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d
Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei
Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer
seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt
mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den
Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des
Rücktrittsrechts.
und wg der informationspflicht § 5d KSchG:
§ 5d. (1) Der Verbraucher muß rechtzeitig während der Erfüllung
des Vertrags, bei nicht zur Lieferung an Dritte bestimmten Waren
spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung, eine schriftliche
Bestätigung der in § 5c Abs. 1 Z 1 bis 6 genannten Informationen
erhalten, soweit ihm diese nicht bereits vor Vertragsabschluß
schriftlich erteilt wurden. Der schriftlichen Bestätigung
(Informationserteilung) steht eine solche auf einem für den
Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger gleich.
(2) Dem Verbraucher sind zudem rechtzeitig folgende Angaben
schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften
Datenträger zu übermitteln:
1. Informationen über die Bedingungen und die Einzelheiten der
Ausübung des Rücktrittsrechts nach § 5e, einschließlich der in
§ 5f Z 1 genannten Fälle,
2. die geographische Anschrift der Niederlassung des Unternehmers,
bei der der Verbraucher allfällige Beanstandungen vorbringen
kann,
3. Informationen über den Kundendienst und die geltenden
Garantiebedingungen sowie
4. bei unbestimmter oder mehr als einjähriger Vertragsdauer die
Kündigungsbedingungen.
Den Differenzbetrag wirst du nicht rückfordern können. Du hast aber gem § 5a ff KSchG ein Rücktrittsrecht (gs. 7 Werktage, außer der Unternehmer hat seine Informationspflichten nicht erfüllt). Wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, kannst du also zurücktreten und woanders billiger kaufen.
lg
Martin
Um einen ausgereizten Spruch unserer Brüder aus dem Norden zu verwenden:
"Gratuliere, Corax, du bist Österreich..." :D
fozziebear
21-11-2006, 22:25
Na Dir muss fad sein ....
l
§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen
Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten
Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag
nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die
Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei
Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses.
aber das würde heißen...wenn ich mir irgentwas bestell...und dann nach genau 7 tagen meine rücktrittserklärung wegschicke (poststempel) dann müssen die das zrücknehmen...auch wenn die meine erklärung erst 3 wochen später erhalten (vienna- moskau - japan - ny - paris - vienna -> meine briefroute)
lg
d
tschiffi
21-11-2006, 22:41
noch ein anderer denkansatz:
Mein persönlicher Freizeitstundensatz liegt je nach Laune/Verfassung bei ca 150-200 Euro.
Ich muss Mails schreiben, drüber nachdenken, zurueckschreiben, wieder nachdenken ... da is 1h schnell um ... "kostet" mich 200 euro Freizeit .....
just my 2 cents (oder umgerechnet: 1 minute fuers posting --> 3,33 Euro) :rofl:
noch ein anderer denkansatz:
Mein persönlicher Freizeitstundensatz liegt je nach Laune/Verfassung bei ca 150-200 Euro.
Ich muss Mails schreiben, drüber nachdenken, zurueckschreiben, wieder nachdenken ... da is 1h schnell um ... "kostet" mich 200 euro Freizeit .....
just my 2 cents (oder umgerechnet: 1 minute fuers posting --> 3,33 Euro) :rofl:
das heißt...dich kannma mieten? :eek: :D :p
tschiffi
21-11-2006, 23:04
das heißt...dich kannma mieten? :eek: :D :p
Jop
Noch ist das Service nicht bestandteil der TSK Statuten, aber das kommt noch .... Preise werden individuell ausverhandelt.
maosmurf
22-11-2006, 21:17
aber das würde heißen...wenn ich mir irgentwas bestell...und dann nach genau 7 tagen meine rücktrittserklärung wegschicke (poststempel) dann müssen die das zrücknehmen...auch wenn die meine erklärung erst 3 wochen später erhalten (vienna- moskau - japan - ny - paris - vienna -> meine briefroute)
lg
d ??? oida so besoffen ist die post auch wieder nicht, dass sie einen brief innerhalb wiens über tokio schicken würde...
übrigens.. is die keine japanische stadt eingefallen? ;) :devil:
il Consigliere
23-11-2006, 15:04
Schon mal drüber nachgedacht, dass die Dinge auch teurer werden können?
Da glaub ich, will auch keiner, dass plötzlich ein Händler auf die Idee kommt, die Differenz nachzuverlangen.
Mir is bei an Eiskasten so gangen. zugewartet und verglichen, plötzlich war das trumm 14 Tag später um fast 100 Euronen teurer. Schlecht für mich, gut für die Kunden, die zum günstigen Preis zugeschlagen haben.
@corax
Probiers mal in Kuba, die haben noch eine Planwirtschaft, da ändert sich der Preis 5 Jahre lang nicht :p
(ned bös gmeint)
maosmurf
23-11-2006, 15:33
Probiers mal in Kuba, die haben noch eine Planwirtschaft, da ändert sich der Preis 5 Jahre lang nicht :p stimmt, da könen sich die leut die sachen von haus aus nicht leisten :(
;)