miki9
15-03-2006, 14:15
Frage an alle Steuerexperten unter euch:
Den Finanzierungsbeitrag für eine Genossenschaftswohnung kann man bei der Arbeitnehmerveranlagung entweder nur einmal als Absetzbetrag anführen (Abflussprinzip - im Jahr, in dem er gezahlt wurde) oder, soferne man dafür einen Kredit aufgenommen hat, jährlich die Tilgung und Zinsen.
Wenn man keinen Kredit aufgenommen hat, kann man daher nur in einem Jahr davon profitieren und verliert die steuermindernde Wirkung von einem Großteil des Finanzierungsbetrages.
Was ist mit den Darlehensannuitäten, die von der Genossenschaft in die Miete eingerechnet werden? (Wird einem am Jahresende von der Genossenschaft bestätigt). Kann man die jährlich in die Arbeitnehmerveranlagung aufnehmen? Oder nur Darlehen, bei denen man selbst Darlehensnehmer ist?
Weiß das jemand von euch?
Den Finanzierungsbeitrag für eine Genossenschaftswohnung kann man bei der Arbeitnehmerveranlagung entweder nur einmal als Absetzbetrag anführen (Abflussprinzip - im Jahr, in dem er gezahlt wurde) oder, soferne man dafür einen Kredit aufgenommen hat, jährlich die Tilgung und Zinsen.
Wenn man keinen Kredit aufgenommen hat, kann man daher nur in einem Jahr davon profitieren und verliert die steuermindernde Wirkung von einem Großteil des Finanzierungsbetrages.
Was ist mit den Darlehensannuitäten, die von der Genossenschaft in die Miete eingerechnet werden? (Wird einem am Jahresende von der Genossenschaft bestätigt). Kann man die jährlich in die Arbeitnehmerveranlagung aufnehmen? Oder nur Darlehen, bei denen man selbst Darlehensnehmer ist?
Weiß das jemand von euch?