speci
20-05-2002, 21:35
aus aktuellem anlaß mal eine frage an unsere rechtsspezialisten im board:
1) sind nighrides legal oder generell verboten? :confused:
-wenn sie auf befestigten und ausgeschilderten wanderwegen
oder waldwegen durchgeführt werden?
-wie ist's bei nicht beschilderten wegen, singletrails etc.?
2) gibt's die watt-beschränkung bei der bikebeleuchtung
(wie in deutschland) bei uns auch ? oder kann man mit max.
power (20watt mirage, lupine etc.) durch den wald düsen ?
3) wie weit kann einem die polizei schon an, wenn man mit der
nighridetauglichen beleuchtung durch die stadt flitzt ??
ihr seht, fragen über fragen- aber:
ich möchte damit nicht über sinn oder unsinn von nightrides oder das ev.aufschrecken von hirsch und hase etc. diskutieren, sondern die korrekte rechtliche situation klären bzw.erfragen !!!
1) sind nighrides legal oder generell verboten? :confused:
-wenn sie auf befestigten und ausgeschilderten wanderwegen
oder waldwegen durchgeführt werden?
-wie ist's bei nicht beschilderten wegen, singletrails etc.?
2) gibt's die watt-beschränkung bei der bikebeleuchtung
(wie in deutschland) bei uns auch ? oder kann man mit max.
power (20watt mirage, lupine etc.) durch den wald düsen ?
3) wie weit kann einem die polizei schon an, wenn man mit der
nighridetauglichen beleuchtung durch die stadt flitzt ??
ihr seht, fragen über fragen- aber:
ich möchte damit nicht über sinn oder unsinn von nightrides oder das ev.aufschrecken von hirsch und hase etc. diskutieren, sondern die korrekte rechtliche situation klären bzw.erfragen !!!