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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ist das strafbar für den autofahrer



slipknot
30-01-2004, 13:33
also wir standn vorm zebrastreifen, dann kanm ein auto, das blieb NICHT stehen und dann ist eine katze auf die straße gelaufen. er ist stehen blieben und hat nur gsagt: kann man nichts machn. und ist weitergefahren.

die katze wurde "zum glück" nur beim fuß überfahren, ob sie überlebt weis ich erst am montag, aber ich hoffe es für den autofahrer, sonst...

welchje strafe würde denn den---piep--- erwarten?laut gesetz halt.

martind
30-01-2004, 13:54
mein laienhaftes kommentar:
ansich ist es sachbeschädigung ( bzw. neuerdings auch verletzung eines wirbeltieres) ein tier zu verletzen. gehört jemanden dieses tier, hat diese person aber auch seine fürsorgepflicht verletzt. wenn er stehen geblieben wäre und dem tier geholfen hätte, würde, falls er eine anzeige bekommt, diese sicher geringer ausfallen.
folgendes könnte denjenigen erwarten..fahrerflucht, verletzung eines wirbeltieres bzw. sachbeschädigung und möglicherweise unterlassene hilfeleistung. sollte der staatsanwalt ein tierfreund sein, hoff ich in dem fall, hat der typ ein problem.

TomCool
30-01-2004, 14:04
fehlt noch das "Behindern eines Fußgängers", weil er ja nicht stehen geblieben ist, als der slipknot die Straße queren wollte, bzw. die Katze.

slipknot
30-01-2004, 14:09
ja dass er mich nicht drüber lies geht ja noch(is ja nix neues) aber dadurch hat er die katze verletzt.
und wenn ihr des gesehen hättet wie die katze gewetzt is vor schmerzen....

noch dazu wars a junge,
do hott ma echt aschlechtes gwissn, weil man kaus von der gefahrenquelle wegbringan(i hobs aufm gehsteig glegt und donn hots wer zum tierorzt gführt), aber in schmerz kaun ma leida net weggmochn.

die kkotz s bam hinterfurs überfahren wordn, wo as gelenk is, und des is sicher kaputt, des durt sicha weh(es wor a offener bruch)

i denk mol entweder werns in fuß amputieren, oder einschläfern.weil wenn a auto über die dünnen knochn foat is des jo olles zatrümmert.

wenn sein muss dass mans operieren muss würd i sogar die kosten übernehemne, da verzicht i auf alles andre, wenn man der jungen katz helfn kann...

yellow
30-01-2004, 14:28
so schlimm das is, es ist Sachbeschädigung.

Was aber in dem Fall sowieso schlechter ist für den Autofahrer, weil
Sachbeschädigung ist teurer als Körperverletzung
(also, wenns Dich über wen ärgerst, sofort dem eine reinhauen, nicht!! aufs Auto hintreten, das kostet mehr)
[Recht ist super] :mad:

MAG B
30-01-2004, 15:03
Original geschrieben von yellow
so schlimm das is, es ist Sachbeschädigung.

Was aber in dem Fall sowieso schlechter ist für den Autofahrer, weil
Sachbeschädigung ist teurer als Körperverletzung
(also, wenns Dich über wen ärgerst, sofort dem eine reinhauen, nicht!! aufs Auto hintreten, das kostet mehr)
[Recht ist super] :mad:

Hm, da wäre ich eher vorsichtig.

Rein strafrechtlich ist eine vorsätzliche Sachbeschädigung (= aufs Auto treten) nicht so schlimm wie eine vorsätzliche Körperverletzung (=auf den Fahrer treten). Machen würde ich beides nicht, wer will schon eine Vorstrafe haben, ist bei der Arbeitssuche eher schlecht.

Am besten ist es noch immer, sprachlich zu reagieren. Dann ärgert sich der andere auch, und wenn er dann lostritt, ist er dran. ;)

B@rtman
30-01-2004, 21:21
Bei einer Sache kann es keine "Unterlassung der Hilfeleistung" geben! Es wird ausdrücklich von "Mensch" geredet.

Ich weis ja nicht wie es dort wirklich war, aber wenn er die Katze nicht sehen konnte, dann gibts auch keine Tatbestandsverwirklichung. Will das aber auf keinen Fall gut heißen. -nur so am Rande-

Das andere stimmt alles, so weit ich das jetzt sagen kann. Aber ich hab jetzt keine Lust mir das StGB rein zu ziehen.

mfg

der andi
30-01-2004, 21:33
bei uns liegen ab dem frühjahr immer mindestens ein hase auf der straße...tot....

wieso sollt ich denjenigen anzeigen, der einen hasen, eine katze, fuchs, reh, etc..... zsamführt ? macht ja keiner absichtlich ( oder doch ? ), mit etwas pech is ja sogar am auto was kaputt, und das will sich sicher keiner antun ( ich zumindest nicht :rolleyes: )
und bevor ich durch verreißen mich in den straßengraben schmeiß, samt auto, führ ich lieber des arme viech nieder....klingt jetzt ein bisserl hart....is aber meine meinung

das derjebige sich nicht um das angefahrene tier gekümmert hat is was anderes, aber hast schon mal aufgepasst wieviele leute an eventuell verletzten personen oder unfällen einfach vorbeigehen....wäre ja auch unterlassene hilfeleistung :mad:

dixi
30-01-2004, 21:44
also sachbeschädigung ist es nicht, da es ja fahrlässig war und nicht vorsätzlich.
es handelt sich um einen verkehrsunfall mich sachschaden und fahrerflucht. da die katze eine sache ist und der pkw-lenker seine daten mit dem unfallgegner austauschen muß (kann er ja nicht, da es eine katze ist). somit muß er den unfall bei der nächsten sicherheitsdienststelle zur anzeige bringen. wenn er das nicht macht und ihn jemand anzeigt kostet das so ca. 200,- € (schätz ich mal). mit dem stgb hat das überhaupt nichts zu tun.

grundi
30-01-2004, 21:52
Da hast vollkommen recht Dixi, ist im Prinzip das gleiche wie ein Wildschaden (Reh, udgl.)
Ein Verkehrsunfall, entweder man tauscht seine Daten mit dem Besitzer der Katze aus und meldet das ganze seiner Versicherung oder man meldet den Vorfall bei der Gendarmerie oder Polizei
Sonst ist a Fahrerflucht :look:

B@rtman
30-01-2004, 21:54
Hab ich ja geschrieben, dass keine Tatbestandverwirklichung vorliegt!

Und ob es evtl. noch ein Delikt gibt, dass mir im Moment nicht einfällt, aber möglicherweise in Betracht zu ziehen wäre, wolte ich nicht nachschauen im Gesetz!

mfg

grundi
30-01-2004, 22:45
Brauchst nicht nachschauen, ist nix anderes, ausser der Fahrer hat die Katze absichtlich angefahren, dann ists a Tierquälerei, da bist dann im Strafrecht

Niiiki
31-01-2004, 15:20
Original geschrieben von slipknot
ja dass er mich nicht drüber lies geht ja noch(is ja nix neues) aber dadurch hat er die katze verletzt.
und wenn ihr des gesehen hättet wie die katze gewetzt is vor schmerzen....

noch dazu wars a junge,
do hott ma echt aschlechtes gwissn, weil man kaus von der gefahrenquelle wegbringan(i hobs aufm gehsteig glegt und donn hots wer zum tierorzt gführt), aber in schmerz kaun ma leida net weggmochn.

die kkotz s bam hinterfurs überfahren wordn, wo as gelenk is, und des is sicher kaputt, des durt sicha weh(es wor a offener bruch)

i denk mol entweder werns in fuß amputieren, oder einschläfern.weil wenn a auto über die dünnen knochn foat is des jo olles zatrümmert.

wenn sein muss dass mans operieren muss würd i sogar die kosten übernehemne, da verzicht i auf alles andre, wenn man der jungen katz helfn kann...

Also eins muss i sagn, eine Zeit lang warst ma recht unsympatisch :rolleyes: , ned bös sein.....

Aber wasd da so schreibst is echt liab..... i kenn genug Leute die sich um sowas nix scheren würden! Und wie du das so erzählst...... da dürft der Autofahrer echt ein Trottel gewesen sein!!! Hast wenigstens das Nummernschild oda so gesehn??

Leute mit so einer Einstellung gehören ordentlich bestraft! Oda glaubts, dass der stehen bleibt wenn er ein anderes Auto zamführt oda gar an Menschen?

Echt schlimm...

slipknot
31-01-2004, 17:54
na nummertofel hobi net.

ahmm wiso unsympathisch? :eek:

Tyrolens
31-01-2004, 18:51
Na ja. Strafbar könnte es sein, wenn er die Katze vorsätzlich über´n Haufen gefahren hat (= Sachbeschädigung, wie schon angemerkt). Aus strafrechlicher Sicht könnte man eventuell auch über Tierquälerei nachdenken. Fahrerflucht ist´s IMO keine, weil die nur beim "Instichlassen von Verletzten (Menschen)" vorliegt.

Im Übrigen sind Tier aus zivilrechtlicher Sicht keine Sachen!
Das ist ein Irrglaube. Dazu muß man sich nur mal den § 285a ABGB ansehen in dem steht: "Tier sind keine Sachen;..."

Aus zivilrechtlicher Sicht, muß der Autofahrer den Schaden ersetzen, also den Wert der Katze, bzw, die Heilungskosten.
Und wenn´s blöd läuft, muß er auch den "Wert der besonderen Vorliebe" abgelten.

Noch etwas: Für Autofahrer gilt die sog. Gefährdungshaftung, sprich, man haftet als Autofahrer verschuldensunabhängig.

EDIT: Tierquälerei könnt´s tatsächlich sein...
Aus praktischer Sicht wird eine Anzeige nicht viel bringen. Außer es gibt wirklich ausreichend viele Beweise, Zeugen u.ä.
Und auch hier wäre eine zivilrechtl. Klage sinnvoller.

yellow
31-01-2004, 19:01
ja, klar, kein Schadenseintritt, weil ers nicht vorsätzlich gemacht hat.
haha

Tierchen wäre nur dann verletzt, wenns absichtlich gemacht worden wäre.

eigentlich möchte ich einen Smiley einfügen, nur welchen?

Tyrolens
31-01-2004, 21:14
Original geschrieben von yellow
ja, klar, kein Schadenseintritt, weil ers nicht vorsätzlich gemacht hat.
haha

Tierchen wäre nur dann verletzt, wenns absichtlich gemacht worden wäre.

eigentlich möchte ich einen Smiley einfügen, nur welchen?


Aus strafrechtl. Sicht...

yellow
31-01-2004, 21:22
uh :confused: achso?
aber das wäre doch wohl auch kein Strafrecht, wenns vorsätzlich gemacht worden wäre?

Bürgerl. Recht:

Eintritt der Schadens klar
rechtswidriges Verhalten sagen wir zu schnell dran?
Rechtswidrigkeitszusammenhang selbes (oder unaufmerksam, wasauchimmer)
Verursachung klar
Verschulden entscheidet doch nur die Höhe?
oder nur zu viel Gerichtsshows gesehen? :)

sushi
31-01-2004, 22:12
Original geschrieben von yellow

(also, wenns Dich über wen ärgerst, sofort dem eine reinhauen, nicht!! aufs Auto hintreten, das kostet mehr)



also, diese aussage find ich sehr sehr liebenswert, weil so menschlich :) . wenn auch problematisch für den fall der fälle.
auf jeden fall - wenn DIR einer eine reinhaut - NICHT zurückhauen, sondern umfallen und schmerz verkünden - möglichst so, dass es alle sehen und hören. kann den kontostand unglaublich in die höhe schnellen lassen :D

gnu
31-01-2004, 22:20
super einstellung. genau das ist der grund, warum die versicherungspolizzen so teuer werden.

diese leute schreien auch vor schmerzen, wenn bei einem auffahrunfall die stosstange zerkratzt wird.

frei nach dem motto, jetzt kassier ich endlich mal ab.

und dann im krankenstand auf partys gehen usw......

tolle vorbilder gibts....... :mad:

Tyrolens
01-02-2004, 07:11
Original geschrieben von yellow
uh :confused: achso?
aber das wäre doch wohl auch kein Strafrecht, wenns vorsätzlich gemacht worden wäre?

Bürgerl. Recht:

Eintritt der Schadens klar
rechtswidriges Verhalten sagen wir zu schnell dran?
Rechtswidrigkeitszusammenhang selbes (oder unaufmerksam, wasauchimmer)
Verursachung klar
Verschulden entscheidet doch nur die Höhe?
oder nur zu viel Gerichtsshows gesehen? :)


Nicht ganz.

- Das rechtswidrige Verhalten liegt vor, weil er die Katze über´n Haufen gefahren hat (= Sachbeschädigung i.V.m. § 285a ABGB).
- Rechtwidrigkeitszusammenhang: Hätte er nicht die Katze über´n Haufen gefahren, wäre diese auch nicht verletzt worden. Adäquat war das Verhalten des Autofahrers wohl auch.
- Stimmt, das Verschulden entscheidet i.d.R. über die Höhe und den Umfang des Ersatzes. Da für´n Autofahrer die Gefährdungshaftung gilt, muß er also wie bei Vorsatz haften...

mankra
01-02-2004, 09:21
Bin jetzt kein Rechtsanwalt und hab hier net alles gelesen, kann nur ein Fall aus der Praxis erzählen:

Hund lief auf Straße, Auto fuhr drüber, Licht kaputt, Haftpflicht des Hundehalters mußte Schaden am Auto bezahlen.

Haustiere haben alleine auf der Straße nix verloren, also trifft den Autofahrer meiner Meinung auch Moralisch keine Schuld.

NoFloh
01-02-2004, 09:32
Original geschrieben von mankra
Bin jetzt kein Rechtsanwalt und hab hier net alles gelesen, kann nur ein Fall aus der Praxis erzählen:

Hund lief auf Straße, Auto fuhr drüber, Licht kaputt, Haftpflicht des Hundehalters mußte Schaden am Auto bezahlen.

Haustiere haben alleine auf der Straße nix verloren, also trifft den Autofahrer meiner Meinung auch Moralisch keine Schuld.

ihm einen (moralischen) vorwurf zu machen weil er die katze angefahren hat würd ich auch nicht. tiere sind verdammt schnell auf der strasse und da hast meistens net amal die zeit um stehenzu bleiben. das is pecht und kann passieren - so traurig es auch ist.

"also wir standn vorm zebrastreifen, dann kanm ein auto, das blieb NICHT stehen und dann ist eine katze auf die straße gelaufen. er ist stehen blieben und hat nur gsagt: kann man nichts machn. und ist weitergefahren. "

aber das ändert für mich die sachlage
1. stand jemand beim zebrastreifen und wollte offensichtlich die strasse überqueren - er ist nicht stehengeblieben => das ist strafbar

2. er hat die katze angefahren, bleibt stehen und fährt mit einem "kann man nichts machen" weiter obwohl die katze offensichtlich verletzt war => und das kann man ihm vorwerfen und es ist moralisch ziemlich unterste schiene. macht er das dann bei nem menschen auch so? oder zählt das (verletzte) tier als lebewesen so wenig dass mas einfach liegen lässt?

ausserdem müsste er nicht auf der polizei meldung machen wenn er ein tier anfährt? bei nem reh zb is es so, also vermute ich bei jedem anderen tier auch.

Matthias
01-02-2004, 10:00
Habe nicht alles gelesen, da ich in einer sehr Wildwechsel-gefährdeten Region wohne, will ich mal so meine Erfahrung(en) schildern:

Es gibt nichts, was bei uns in der SO-Steiermark noch nicht z'samm g'fiat worden ist. Wildwechsel-Verkehrszeichen stehen eh keine mehr, wozu? Überall kann was über die Straße rennen, zu jeder Tages-/Nachtzeit und rennt i.d.R. auch!
Wildschaden muß man immer dem Jagdaufseher melden. Wegen einer Katze, Igel, Marder oder so geht kana umanda telefonieren. Ich weiß, klingt jetzt hart, ist aber so. Viele lassen sogar Rehe "links liegen".
Besonders schlimm ist es im Sommer, wo dann die Tierleichen am Straßenrand (idealerweise) oder gar mitten auf der Fahrbahn liegen. Die Kadaver werden dann regelrecht gegrillt (bei unseren Sonnenverhältnissen) und das stinkt... :mad: :eek:
Gerade bei Straßen, die durch Wälder und Felder führen, kann man auch nicht so fahren, dass man jederzeit bei einem Wildwechsel anhalten kann. Dann kannst nur noch mit 20-30 km/h Überland fahren...
Ich selbst bin einem Zusammenstoß als Radfahrer mit einem Wild nur ganz knapp entgangen: es war Jagdsaison, ich fahre auf einer Straße im Wald zur fortgeschrittener Stunde bergab, mit gut 60 Sachen. Plötzlich Schüsse, ein ganzes Rudel Rehe wird aufgescheucht, und ich sehe es zwar noch im Augenwinkel, aber nächsten Moment sind's schon auf der Straße... :eek: Das Herz ist mir wohl bis zum Boden gefallen, bremsen hätte ich nicht müssen, keine Chance. Nur auf einen guten Flug hätt' i mi no einrichten kennan :D Zum Glück hot da Jaga net den Rehen dann nachgeschossen, weil sonst...guate Nocht! :f:

Wennst als Autofahrer unterwegs bist, hat sich bei mir das Hupen bewährt. Zwar geht's da um Bruchteile von Sekunden, aber wenn man ein Reh im Lauf auf die Straße zusteuern sieht, sofort hupen. Dadurch werden's aufgescheucht, drehen entweder um (schon mehrfach beobachtet) oder sie geben extra Gas und schaffen's vor dem Auto... Ist natürlich keine Versicherung gegenüber Wildwechsel, aber es hat sich bewährt. In der Nacht ist es halt problematisch mit der Sicht, die ja auch schon untertags aufgrund des Waldes bzw. der zahrleichen "Woazbama" mehr als unzureichend ist. :(

Tyrolens
01-02-2004, 12:45
Original geschrieben von mankra
Bin jetzt kein Rechtsanwalt und hab hier net alles gelesen, kann nur ein Fall aus der Praxis erzählen:

Hund lief auf Straße, Auto fuhr drüber, Licht kaputt, Haftpflicht des Hundehalters mußte Schaden am Auto bezahlen.

Haustiere haben alleine auf der Straße nix verloren, also trifft den Autofahrer meiner Meinung auch Moralisch keine Schuld.


Aber Hunde sind keine Katzen. Oder hast du schon mal eine Katze an der Leine gesehen. Wobei der Spielraum am Land natürlich größer ist, als in der Stadt.

Matthias
01-02-2004, 12:55
Original geschrieben von Tyrolens
Aber Hunde sind keine Katzen. Oder hast du schon mal eine Katze an der Leine gesehen. Wobei der Spielraum am Land natürlich größer ist, als in der Stadt.
Eben, Katzen sind in der Stadt in der Regel Hauskatzen, am Lande nicht.

Tyrolens
01-02-2004, 15:42
Wobei es schon einen Unterschied macht, ob dir ein 80kg Dobermann ins Auto läuft, oder eine 2 kg Katze. ;)

il Consigliere
02-02-2004, 08:25
Aus meiner Zeit als Versicherungsjurist, habe ich mit diesem Thema öfter zu tun gehabt und ich kann Euch sagen, das ist manchmal leider brutal.

Auf die Größe des Tieres kommt es wirklich an, da man auf einer Freilandstraße nur dann Brems- oder Ausweichmanöver starten darf, wenn man als Autofahrer bei einem Crash selbst gefährdet wird. Wenn man also für den nachkommenden unvorhergesehen bremst, kann man bei einem Auffahrunfall - obwohl der Nachmann/frau auffährt - teilschuld sein. Auch bei einer Kaskoversicherung kann der Ausflug in die Pampa, wenn man einer Katze oder eienm Igel ausweicht, teuer kommen. Keine Probleme gibt es eigentlich nur bei Rehen, da hier von Gewicht und Größe die Eigengefährdung des Lenkers gegeben ist und daher Ausweichmanäver entschuldbar sind. Das ist leider sehr brutal aber geltende Rechtslage.

Was Kleintiere betrifft: Tiere gelten im Zivilrecht nach wie vor als Sache. Die Rechtslage aht sich aber, was Haustiere betrifft im Schadenersatzrecht insoweit geändert, als die mutwillige "Beschädigung" = Verletzung eines Haustieres, auch den Ersatz der Heilungskosten umfasst, der oft über dem Sach- Anschaffungswert liegt.

A Propos fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nur im Zivilrecht, nicht aber im Strafrecht. Wer also unabsichtlich etwas beschädigt, macht sich nicht gerichtlich strafbar.

Wie hat schon unser Altbundeskanzler Sinowatz gesagt: Es ist ja alles so kompliziert. Weise Wort eines einfachen Mannes :D

B@rtman
02-02-2004, 13:21
Verschulden ist einmal primär wichtig für die Klärung der Frage ist er jetzt strafbar oder nicht. Erst in weiterer Folge wird dann über den Verschuldensgrad über die höhe der Strafe entschieden.

Es kann nämlich sehr wohl auch der Fall sein, dass jemand tatbestandsmäßig und rechtswirdrig handelt aber ihn kein Verschulden trifft, dann ist er nicht strafbar. Genauso, wenn ihn zwar ein Verschulden treffen würde, aber aufgrund mangelnder Tatbestandsmäßigkeit oder RW das Veschulden gar nicht mehr ins Gewicht fällt.

mfg

il Consigliere
02-02-2004, 13:30
@ B@rtman
Meinst das jetzt im Zivil- oder Straf- oder Verwaltungsstrafrechtlichen Sinne?
Strafbar kann nur sein, was an Straftatbestand hat und das ist grundsätzlich - soweit es sich nicht um Strafrechtliche Delikte in Verwaltungsvorschriften z.B. LMR dreht - im StGB geregelt. Sachbeschädigung verlangt aber immer Vorsatz.
lG Christian

Br@in
02-02-2004, 16:09
wenn niemand das nummernschild vom verursacher hat, worüber wird hier noch diskutiert???

sinnlos oder?

(wäre natürlich fein wenn den typen jemand wiedersehen würde :), weil so mit tieren umgehen find ich zum :k: )

B@rtman
02-02-2004, 18:52
Ich rede vom Strafrecht! -ging ja um die Strafbarkeit-

mfg

mankra
02-02-2004, 19:40
Original geschrieben von NoFloh
ihm einen (moralischen) vorwurf zu machen weil er die katze angefahren hat würd ich auch nicht. tiere sind verdammt schnell auf der strasse und da hast meistens net amal die zeit um stehenzu bleiben. das is pecht und kann passieren - so traurig es auch ist.

"also wir standn vorm zebrastreifen, dann kanm ein auto, das blieb NICHT stehen und dann ist eine katze auf die straße gelaufen. er ist stehen blieben und hat nur gsagt: kann man nichts machn. und ist weitergefahren. "

aber das ändert für mich die sachlage
1. stand jemand beim zebrastreifen und wollte offensichtlich die strasse überqueren - er ist nicht stehengeblieben => das ist strafbar

2. er hat die katze angefahren, bleibt stehen und fährt mit einem "kann man nichts machen" weiter obwohl die katze offensichtlich verletzt war => und das kann man ihm vorwerfen und es ist moralisch ziemlich unterste schiene. macht er das dann bei nem menschen auch so? oder zählt das (verletzte) tier als lebewesen so wenig dass mas einfach liegen lässt?

ausserdem müsste er nicht auf der polizei meldung machen wenn er ein tier anfährt? bei nem reh zb is es so, also vermute ich bei jedem anderen tier auch.

Zu 1:

Wenn er zuhause geblieben wäre, wäre der Katze auch nix passiert ;);)
Ok, ein Organmandat hätte er wegen dem Zebrastreifen bekommen.

Zu 2:

Der Vergleich Mensch und Katze ist weit hergeholt.

dixi
02-02-2004, 20:20
original geschrieben von Tyrolens:


Na ja. Strafbar könnte es sein, wenn er die Katze vorsätzlich über´n Haufen gefahren hat (= Sachbeschädigung, wie schon angemerkt). Aus strafrechlicher Sicht könnte man eventuell auch über Tierquälerei nachdenken. Fahrerflucht ist´s IMO keine, weil die nur beim "Instichlassen von Verletzten (Menschen)" vorliegt.

keine fahrerflucht???
wenn das kein verkehrsunfall mit sachschaden und fahrerflucht ist, fress ich `nen besen!!

B@rtman
02-02-2004, 21:47
"Fahrerflucht" ist kein strafrechtl. relevanter Tatbestand bei Sachschäden, wenn ich mich jetzt nicht irre. Wenn du einen Menschen verletzt fällt dies unter Unterlassug der Hilfeleistung.

Fahrerflucht ist, aber nicht gleich böse sein falls falsch, "nur" eine Verwaltungsstrafe, wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe.

mfg

Tyrolens
02-02-2004, 22:07
Original geschrieben von B@rtman
"Fahrerflucht" ist kein strafrechtl. relevanter Tatbestand bei Sachschäden, wenn ich mich jetzt nicht irre. Wenn du einen Menschen verletzt fällt dies unter Unterlassug der Hilfeleistung.

Fahrerflucht ist, aber nicht gleich böse sein falls falsch, "nur" eine Verwaltungsstrafe, wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe.

mfg


Fast. Der Begriff Fahrerflucht wird unter den terminus "Instichlassen von Verletzten" subsummiert. Es muß also der Autofahrer selbst das Opfer verletzt haben.
Unterlassene Hilfeleistung liegt vor, wenn man einen Verletzten antrifft (ihne jedoch nicht selbst verletzt hat), ihm aber nicht hilft.
Richtig ist, dass es die Fahrerflucht nur im Zusammenhang mit dem Verletzen von Menschen gibt. Aus strafrechtl. Sicht.

grundi
02-02-2004, 22:41
Tja, wie gesagt aus strafrechtlicher Sicht, aber in dem Fall istst trotzdem eine Fahrerfluch, nämlich im verwaltungsrechtlichen Sinn! Weil es handelt sich um einen Verkehrsunfall und so einer ist unverzüglich der nächsten Polzei od. Gendameriedienststelle zu melden. Ausnahme: Wenn sich die Beteiligten ausgleichen (Daten austauschen) :look:

Trotzallem, das Verhalten von dem Typen ist zum :k: