deathhero
18-08-2009, 19:39
folgender sachverhalt:
mietzeitraum 2007 – 31.7.2009
betriebskostenabrechnung für 2008 ergab ein guthaben von ~230€.
diese abrechnung habe ich mitte juli 2009 erhalten - alles wunderbar.
das guthaben wurde allerdings automatisch von der augustmiete 2009 abgezogen.
da ich mit 31.7.09 ausgezogen bin, bringt mir natürlich eine gegenrechnung mit der augustmiete recht wenig.
auf die anfrage ob es möglich ist, mir mein guthaben auf mein konto zu überweisen, hat mir die nette dame der hausverwaltung mitgeteilt, dass ich kein anrecht auf das bk-guthaben habe, da ich mit 31.juli 2009 ausgezogen bin.
ist das rechtlich korrekt? immerhin war ich im gesamten jahr 2008 der hauptmieter der wohnung!
(rechtschutzversicherung wäre vorhaben… )
mietzeitraum 2007 – 31.7.2009
betriebskostenabrechnung für 2008 ergab ein guthaben von ~230€.
diese abrechnung habe ich mitte juli 2009 erhalten - alles wunderbar.
das guthaben wurde allerdings automatisch von der augustmiete 2009 abgezogen.
da ich mit 31.7.09 ausgezogen bin, bringt mir natürlich eine gegenrechnung mit der augustmiete recht wenig.
auf die anfrage ob es möglich ist, mir mein guthaben auf mein konto zu überweisen, hat mir die nette dame der hausverwaltung mitgeteilt, dass ich kein anrecht auf das bk-guthaben habe, da ich mit 31.juli 2009 ausgezogen bin.
ist das rechtlich korrekt? immerhin war ich im gesamten jahr 2008 der hauptmieter der wohnung!
(rechtschutzversicherung wäre vorhaben… )