PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : frage - betriebskostenabrechnung



deathhero
18-08-2009, 19:39
folgender sachverhalt:

mietzeitraum 2007 – 31.7.2009

betriebskostenabrechnung für 2008 ergab ein guthaben von ~230€.
diese abrechnung habe ich mitte juli 2009 erhalten - alles wunderbar.
das guthaben wurde allerdings automatisch von der augustmiete 2009 abgezogen.

da ich mit 31.7.09 ausgezogen bin, bringt mir natürlich eine gegenrechnung mit der augustmiete recht wenig.

auf die anfrage ob es möglich ist, mir mein guthaben auf mein konto zu überweisen, hat mir die nette dame der hausverwaltung mitgeteilt, dass ich kein anrecht auf das bk-guthaben habe, da ich mit 31.juli 2009 ausgezogen bin.

ist das rechtlich korrekt? immerhin war ich im gesamten jahr 2008 der hauptmieter der wohnung!

(rechtschutzversicherung wäre vorhaben… )

scheb
18-08-2009, 19:58
einfach googeln. oder bingen. oder konsument abonnieren.

noc
18-08-2009, 21:24
ist das rechtlich korrekt? immerhin war ich im gesamten jahr 2008 der hauptmieter der wohnung!

In 99% aller Fälle ja!! Ob Guthaben oder Nachzahlung, dies fällt immer auf den aktuellen Hauptmieter.

shroeder
19-08-2009, 06:08
nutzniesser/verpflichteter ist immer jener mieter, welcher zum zeitpunkt der fälligkeit (dem abrechnungszeitpunkt folgenden übernächsten zinstermin) die bestandseinheit nutzt; wenn die abrechnung also 06/09 erstellt wurde eben im august; gäbs umgekehrterweise einen bk-abgang, müsste den wiederum dein nachmieter begleichen.

deathhero
19-08-2009, 07:16
nutzniesser/verpflichteter ist immer jener mieter, welcher zum zeitpunkt der fälligkeit (dem abrechnungszeitpunkt folgenden übernächsten zinstermin) die bestandseinheit nutzt; wenn die abrechnung also 06/09 erstellt wurde eben im august; gäbs umgekehrterweise einen bk-abgang, müsste den wiederum dein nachmieter begleichen.
alles klar, danke!