Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : pedalrückstrahler und die sch***-radlverordnung
so!
wie is des jetzt?
brauchen die pedale unbedingt lt. der gsch**** radlverorschnung rückstrahler?
ja? na super!
und wie bitte soll des gehen wenn ma kane shimano-treter hat?
Original geschrieben von soulman
brauchen die pedale unbedingt lt. der gsch**** radlverorschnung rückstrahler?
Ja, an den Pedalen müssen Rückstrahler sein.
und wie bitte soll des gehen wenn ma kane shimano-treter hat?
Nicht nur Shimano hat Pedale mit Rückstrahlern. An Pedalsysteme wie SPD hat der Gesetzgeber ja sowieso nicht gedacht.
wieviele threads gibts zu diesem thema jetzt eigentlich schon? :f:
wenn du keine rückstrhler befestigen KANNST wird dem kapplständer wohl auch ein argument fehlen dich dafür zu bestrafen.
fahrt ihr alle so oft in der stadt oder wie is das?
ned zum aushalten diese verordnungspanik :rolleyes:
Original geschrieben von jogul
wenn du keine rückstrhler befestigen KANNST wird dem kapplständer wohl auch ein argument fehlen dich dafür zu bestrafen.
Irrtum. Der Besitzer hat dafür zu sorgen, dass Rückstrahler drauf sind. Haben die Pedale keine Befestigungsmöglichkeit, dann sind eben andere Pedale zu montieren.
fahrt ihr alle so oft in der stadt oder wie is das?
Da meine Wohnung in der Stadt ist, muss ich zwangsläufig durch....
Original geschrieben von jogul
ned zum aushalten diese verordnungspanik :rolleyes:
ich hab ja eh keine panik!
erstens tu ich ja nur gegenargumente sammeln und
zweitens, du wirst es nicht glauben aber diese kapplständer warten bei uns im raum mödling exakt dort wo der radlweg in die normale strasse einmündet... :s:
was sagst jetzt?
oa***lecha sans!
Original geschrieben von soulman
du wirst es nicht glauben aber diese kapplständer warten bei uns im raum mödling exakt dort wo der radlweg in die normale strasse einmündet... :s:
was sagst jetzt?
oa***lecha sans!
vertrottelt sins :s:
mich hams noch nie g'straft, vielleicht versteh ich deshalb euer problem nicht so gut ;)
Original geschrieben von jogul
vertrottelt sins :s:
mich hams noch nie g'straft, vielleicht versteh ich deshalb euer problem nicht so gut ;)
edit-PS: das is in etwa das selbe niveau wie gleich nach dem ende einer geschwindigkeitsbegrenzung zu messen
EineDrahra
03-08-2003, 16:03
Original geschrieben von soulman
ich hab ja eh keine panik!
erstens tu ich ja nur gegenargumente sammeln und
zweitens, du wirst es nicht glauben aber diese kapplständer warten bei uns im raum mödling exakt dort wo der radlweg in die normale strasse einmündet... :s:
was sagst jetzt?
oa***lecha sans!
na oida bist du fett, das sind trottln!!
gott sei dank fahr i imma nur auf da straße, gegen die einbahn, UND bei wache die in der einbahnstraße is, vorbei! :devil: :devil: :s:
soviel ich weiss reicht es wenn man spd schuhe anhatt die ja alle (?) reflektierende fersenteile haben
Matthias
03-08-2003, 16:48
Zeig' mir einen Mountainbiker, der sich an die neue Verordung hält :confused:
Sofern mich mal ein Polizist aufhält, geh ich lieber mit ihm über die Sinnhaftigkeit der VO herumstreiten, als dass ich mir Rückstrahler montiere. Und wer kontrolliert das wirklich???
Ist so wie mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn: solange nicht wirklich ernsthaft kontrolliert wird, hält sich kaum jemand an die 130km/h max.-Speed :D . Im Ernst, wer fährt schon heutzutage maximal 130????
Wolfg@ng
03-08-2003, 17:48
Die Rückstrahler an den Schuhen zählen jedoch nicht, da die Rückstrahler nach vorne UND hinten sein müssen.
Jedoch gilt die Ausrede nicht, dass du keine Strahler montieren KANNST. Weil, wenn das nicht geht, gibt es eine gelbe rückstrahlende Klebefolie, die statt den Strahlern auf die Kurbel gepickt wird.
Somit hat der Kapplständer, wie er oben bezeichnet wurde, sehr wohl ein Argument......
Original geschrieben von judma
Zeig' mir einen Mountainbiker, der sich an die neue Verordung hält :confused:
Im Ernst, wer fährt schon heutzutage maximal 130????
1) hahahaaaa der fuxl hält sich dran, diese flascheeee :devil: (@fuxl: scherzal *knuddiwuddi* kennst mich ja)
schaut aber echt originell aus mit den reflektoren am moto :sm:
2) da gibts im bikeboard einige ;) aber zu diesem thema gabs bereits einen thread der zu eher heftigen kontroversen geführt hat :rolleyes:
Original geschrieben von judma
Im Ernst, wer fährt schon heutzutage maximal 130????
Zu viele Leute.....und die immer auf der linken Spur. :s: :s:
Also ich verwette wirklich sehr viel darauf, dass man nur aufgrund der fehlenden Rückstrahler sicher nicht zur Kasse gebeten wird.
Wenn man allerdings Vollgas durch die belebte Fußgängerzone brettert (nicht, dass ich sowas machen würde.... :rolleyes: ;) ) und ein Freund und Helfer bekommt das mit, kann es schon passieren, dass er einen noch ein extra Strafmandat wegen der fehlenden Rückstrahler gibt.
Trotzdem: Nie im Leben kommen auf mein MTB Rückstrahler, Reflektoren oder ähnliches Zeugs drauf. NIEEEEEE! :p
Das ist ja fast als wenn man auf einen Sportwagen eine Anhängerkupplung montiert. :s:
Mit nicht reflektierenden Grüßen
Hubi
Original geschrieben von EvoVII
Also ich verwette wirklich sehr viel darauf, dass man nur aufgrund der fehlenden Rückstrahler sicher nicht zur Kasse gebeten wird.
Vor ca. 3 oder 4 Wochen war am Kai ein "Planquadrat" und es wurden Strafmandate ausgeteilt.... Sorry, Wette verloren... :l:
nein, es genügen auch "gleichwertige Einrichtungen" (Klettbänder um die Fiaß)
Pedalreflektoren:
> keine Größenangaben
> Reflektoren auf den Schuhen oder
> auf den Tretkurbeln
es gibt an der Verordnung aber noch was interessantes: wenn selbiges Rad in einem anderen EU Mitgliedsland im gleichen Zustand in Verkehr gebracht werden darf, bin ich auch aus dem Schneider.
Eigentlich führt sich die Veordnung damit ad absurdum, denn wenn selbiges Radl z.B. auch in Portugal erhältlich ist und es müssen dergleichen Teile nicht drauf sein.........? (z.B. ein Trek irgendwas wird in vielen Ländern verkauft)
Gleichwertigkeitsklausel
§ 8. Von den in den §§ 1- 7 beschriebenen Anforderungen für Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände darf dann abgegangen werden, wenn diese in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht werden dürfen und die Anforderungen dasselbe Niveau für den Schutz der Gesundheit und für die Verkehrssicherheit gewährleisten, wie in dieser Verordnung verlangt.
das läßt doch einen kleinen Spielraum offen(?)
Original geschrieben von Loco
Vor ca. 3 oder 4 Wochen war am Kai ein "Planquadrat" und es wurden Strafmandate ausgeteilt.... Sorry, Wette verloren... :l:
Verdammt. :p
Nein aber das kann´s doch net sein bitte?! :f: Wie fad is den Polizisten eigentlich?!?!?!?! :s:
des mit der gleichwertigkeitsklausel is a hit!
des besorg i mir auf papier und reibs dem spinatwachter dann bei bedarf unter die nasen! :D :D :D
SirDogder
04-08-2003, 11:07
I foa im Wold mit an Mountainbike, do gibts kane Kivaristen. Und "Street" (wie ma so schön neuhochdeutsch sogt) for i mitn RR.
Und aufn KTM MTB war serienmäßig eh scho ollas drauf, von Rück-bis Seitenstrahler, von Pedalrückstrahler bis Lenker-nach-Vor-Reflektierer.
(muss nur schaun, wo ich das Zeug hinghaut hab, nach abmontiern....)
:)
dahannes
04-08-2003, 11:52
Also auf der ARBÖ-Seite steht eindeutig:
* Pedale: gelb (können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden, d.h. auch auf Schuhen)
nachzulesen unter http://www3.debis.at/ARBOE/Homepage/startseite.nsf/wnews/C0743941495EB27CC1256D1F002CA4C0?OpenDocument
Der ÖAMTC schreibt genau dasselbe, glaub ich mich erinnern zu können, ich komm aber grad nicht auf die Seite ...
Die haben ganz gute Rechtsabteilungen, da kann man sich normalerweise schon drauf verlassen, was dort steht.
Hannes
dahannes
04-08-2003, 12:05
Mahlzeit,
jetzt hab ich mir die Fahrradverordnung noch mal rausgesucht - das steht wirklich & wörtlich so drinnen:
...
7. mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden;
...
Und. es steht auch nicht drin, daß die Pedalstrahler nach vorn UND hinten strahlen müssen - zumindest les ich das da raus.
ich hab den gesamten Text als PDF angehängt.
Hannes
dahannes
04-08-2003, 12:06
jetzt hab ichs aber wirklich angehängt ...
il Consigliere
04-08-2003, 12:43
§ 8. Von den in den §§ 1- 7 beschriebenen Anforderungen für Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände darf dann abgegangen werden, wenn diese in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht werden dürfen und die Anforderungen dasselbe Niveau für den Schutz der Gesundheit und für die Verkehrssicherheit gewährleisten , wie in dieser Verordnung verlangt.
Da muss ich Euch enttäuschen; wenn eben nicht das gleiche Niveau erreicht wird - weil zB das potugiesische Trek keine Rückstrahler hat, gilts nicht, weil dann nicht der Verkehrssicherheit entsprochen wird. Damit wollte der Gesetzgeber nur verhindern, dass indirekt eine Behinderung des freien Warenverkehrs eintritt, wenn z.B. im Ausland weisse Rückstrahler zulässig sind (bei uns gelb). Diese müssen dann akzeptiert werden.
Ob das unsere Kieberer aber wirklich alle wissen wage ich zu bezweifeln, daher wäre es einen Versuch wert sich darauf zu berufen und zu behaupten, dass das Radl aus dem Ausland (EWR !!! ) ist und keine Rückstrahler und dergl braucht.