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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : anspruch auf arbeitslosengeld ab wann



madmax78
21-07-2009, 21:28
wenn man zum zeitpunkt einer einvernehmlichen auflösung mit dem dienstgeber noch urlaub stehen hat, kann man sich den ja auszahlen lassen

schieben diese ausstehenden urlaubstage den anspruch aufs ALG hinaus?

danke

LBJ
21-07-2009, 21:35
http://www.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht/beendigung.htm

http://www.arbeiterkammer.at/online/einvernehmliche-aufloesung-49359.html

http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d75/FolderBeendvArbeitsv.pdf

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=422237&DstID=0&BrID=37

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=421948&DstID=7228

madmax78
21-07-2009, 21:56
der linke auf die AK seit hat zwar nicht direkt zur antwort geführt, nach ein bissi herumgeklickse hab ichs dort aber doch gefunden :)

danke

http://wien.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=438&IP=3123&AD=3105&REFP=0#faq3121