Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : anspruch auf arbeitslosengeld ab wann
madmax78
21-07-2009, 21:28
wenn man zum zeitpunkt einer einvernehmlichen auflösung mit dem dienstgeber noch urlaub stehen hat, kann man sich den ja auszahlen lassen
schieben diese ausstehenden urlaubstage den anspruch aufs ALG hinaus?
danke
http://www.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht/beendigung.htm
http://www.arbeiterkammer.at/online/einvernehmliche-aufloesung-49359.html
http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d75/FolderBeendvArbeitsv.pdf
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=422237&DstID=0&BrID=37
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=421948&DstID=7228
madmax78
21-07-2009, 21:56
der linke auf die AK seit hat zwar nicht direkt zur antwort geführt, nach ein bissi herumgeklickse hab ichs dort aber doch gefunden :)
danke
http://wien.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=438&IP=3123&AD=3105&REFP=0#faq3121