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NoPain
29-07-2003, 11:59
Petition zur Novellierung der Fahrradverordnung
(Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände)

Wir, die Unterzeichner dieser Petition sehen uns als repräsentativen Teil der aktiven Mountainbike-Sportszene in Österreich und fordern die zuständigen Stellen auf, eine für Rennfahrräder gleichwertige Ausnahmebestimmung auch für Mountainbikes unter bestimmten Voraussetzungen vorzusehen.

Mit der VO BGBl. II Nr.146/2001 wurden verpflichtende Ausstattungsvorschriften für Fahrräder vorgesehen, die einen Beitrag zur Verkehrssicherheit im alltäglichen Straßenverkehr liefern sollen und grundsätzlich zu begrüßen sind.
Zugunsten von Rennfahrrädern besteht in §4 der VO eine Ausnahmebestimmung, wonach diese bei Tageslicht und guter Sicht nur mit den in §1 Abs1 Z.1 vorgesehenen Bremsvorrichtungen, sonst aber ohne die weitere Ausrüstung benutzt werden dürfen. Rennfahrräder werden neben dem Gewicht va. durch den Felgendurchmesser und die Felgenbreite definiert.

Besagte Verordnung ist zwar schon mit 1.Mai 2001 in Kraft getreten, es bestand aber eine zwei jährige Übergangsfrist zur Nachrüstung, wobei danach noch eine weitere Toleranzfrist bis 1.Juli 2003 eingeräumt wurde. Danach hat die Exekutive aber begonnen Kontrollen durchzuführen und bei mangelnder Ausstattung auch Strafen einzuheben. Immer öfter gerieten dabei auch Radfahrer, die ihr Mountainbike zu Trainingszwecken einsetzen, in den Mittelpunkt der Kontrollen. Auf die mediale Berichterstattung zu diesem Thema darf verwiesen werden.

Für die Benützer eines Mountainbikes, die dieses nur als Sportgerät einsetzen, ist oft aber nicht einsichtig, warum es bei Tageslicht eine Ausnahmebestimmung nur zugunsten der Rennfahrräder gibt, die aber wegen des geringeren Felgendurchmessers nicht auch auf Mountainbikes Anwendung findet. Dies, wo derartige Fahrräder überwiegend für den Gebrauch abseits befestigter Straßen bestimmt sind.

Wir regen daher die Aufnahme folgenden Zusatzes in die Verordnung an:

TEXTVORSCHLAG: Geländefahrräder
§4a(1) Als Geländefahrrad gilt ein Fahrrad, das aufgrund seiner Bauweise für den bestimmungsgemäßen Gebrauch abseits befestigter Straßen geeignet ist
1. wenn dieses durch entsprechende Schutzausrüstung und Bekleidung erkennbar für Trainingsfahrten eingesetzt und
2. ein Eigengewicht in fahrbereitem Zustand von 14 kg nicht überschreitet.

(2) Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Geländefahrräder ohne die in § 1 Abs.1 Z 2 bis 8 genannte Ausrüstung verwendet werden.

Damit soll der Versuch unternommen werden, die von manchen als gleichheitswidrig empfundene Ausnahmebestimmung auch auf ausschließlich sportlich genutzte Mountainbikes auszudehnen.

Unterzeichnet haben diesen Vorschlag:
Name, Verein

(c) 2003 by Christian Klinger (Il Consigliere)

NoPain
29-07-2003, 12:03
Mach ich doch gleich den Anfang. Danke an Christian für die Initierung dieser Aktion.

Die momentane Fassung der neuen Verordnung ist meiner Meinung nach noch nicht ausgereift. Das ist aber mittlerweile auch schon den Verantwortlichen bewußt - nur wissen sie nicht wie sie die Verordnung ändern sollen.

Frage an alle: Wie definiert man ein Mountainbike, das zu Trainingszwecken genutzt wird? Über die Übersetzung, übers Gewicht oder über die ÖRV Lizenz des Fahrers ... oder gibts andere Vorschläge.

Gegen die momentane Verordnung:
Martin Ganglberger (NoPain), 2RadChaoten.com

Chaingang
29-07-2003, 12:06
Wieso kann eigentlich die Ausnahme bei guter Sicht und bla bla nicht für alle Bikes gelten?

Nicht sportmaessig bewegete Räder haben den anderen Schmuss sowieso dran...

SirDogder
29-07-2003, 12:08
Sehr gute Aktion!!! Hiermit meine Unterstützung!!

M.@.X.L
29-07-2003, 12:11
Das nenn ich mal was !!!! supper :s:

Bin gegen die Verordnung in jetztiger Form !!!

Markus Stögner

NoBless
29-07-2003, 12:15
Super Bin Dabei

daMichl
29-07-2003, 12:18
Warum "Gewicht unter 14kg" ?

Das würde die Freeriderfraktion mal wieder ziemlich benachteiligen....... :rolleyes:

Und wer sagt das die nicht für irgendwas trainieren..... ?

Allerdings lässt sich das wirklich schwer definieren..... :confused:


Wie erkennt man jetzt einen Geländeradfahrer im Training ?

richard_s
29-07-2003, 12:20
Auch meine Unterstützung!

witti
29-07-2003, 12:22
Gegen die momentane Verordnung:
Thomas Wittner (Witti), 2RadChaoten.com

Daniel
29-07-2003, 12:23
Stimme auch vollinhaltlich zu! :s:

Eine Möglichkeit für "Mountainbike, das zu Trainingszwecken genutzt wird" wär zum Beispiel ein Mitgliedsausweis von einem Radsportverein!

LG Daniel Brandstetter, www.4sports.at

jacky
29-07-2003, 12:29
Gegen die Verordnung in der momentanen Form!!!!!!
Jacky
Mountain Riders Kaprun
http://mountainriders.at

Nightrider
29-07-2003, 12:35
i bin a dagegen:

Wilhelm Brad, 2RadChaoten.com

silversurfer
29-07-2003, 12:38
schließe mich dem voll und ganz an.

lg
silversurfer

Gerinho
29-07-2003, 12:41
gute aktion bin auch dabei

tommy d. p.
29-07-2003, 12:46
ich schliesse mich der forderung natürlich an. wobei die 14 kg mir ein wenig zu niedrig angetragen scheinen (im sinne unserer lieben freireiter halt).

Roox
29-07-2003, 12:53
wird bezüglich der "neuen" verordnung nicht eh schon eine "entlastung" für lizenzfahrer geplant ?? ;)

def. für mountainbikes:
mind. 1 1/8" Steuerrohr (damit scheiden mal viele Supermarktradln aus)
2 voneinander unabhängig funktionierende bremsanlagen (egal welcher art), sorry bmx'ler :)
beim gewicht sollte man irgendwie zw. ht und fs differenzieren(!) (ht<14kg fs<20kg)
der benutzer eines solchen bikes ist verpflichtet einen helm zu tragen!
felgengröße und reifenbreite ist schwer zu definieren, da es ja voll auf den einsatzbereich ankommt.


p.s.:
wie wäre es mit einer art pickerl (aufkleber) für alle wettkampf-bikes (die die obrigen kriterien erfüllen) ????????

p.p.s.: meiner meinung nach sollten alle jene die mit renndress, helm, click pedalen unterwegs sind von der verordnung befreit werden :mad:
weil jene fahren eh meist am vorsichtigsten !

andi_r
29-07-2003, 12:55
Mit meiner Unterstützung kann gerechnet werden.

Andreas Rill, 2RadChaoten

NoRain
29-07-2003, 12:57
bin auch dabei - sehr gute aktion

noandi
29-07-2003, 12:58
bin auch absolut gegen die derzeitige form
der verordnung. sind mountainbiker
gegenüber strassenfahrern keine sportler? und
wenn man in der botanik bei schlechten wetter
herumfährt sind wahrscheinlich ohnehin die
meisten lampen und leuchten so verdreckt
daß man sie ohnehin nicht mehr erkennt
rote rückleuchte strahler an den pedalen ect.
das ist kein gesetz sondern eine schikane

bin dagegen andreas klimek noandi

nestor
29-07-2003, 13:04
schließe mich der petition vollinhaltlich an
thomas just aka nestor (chaot nr. 209)

Fivel
29-07-2003, 13:08
*sing*
Ich bin dagegen, egal worum es geht!
Ich bin dagegen, auch wenn ihrs nicht versteht!
Bitte versteht mein Verhalten als Zeichen der Ablehnung!
*träller*

Ich bin gegen beides ->
Denn 14 Kg schliessen die armen Dhler,Dualer,4Xer oder sonstige schwerere Geräte aus. Mein Ht hat serienmäßig schon 14,5 Kg... :(

Ansonsten:
Reifengröße: 24", 26", oder 28"
[BmXer waren sowieso nie auf der Straße erlaubt ;)]
kein Rücktritt, aber Click Pedale würd ich nicht unbedingt vorschreiben...

Aber grundsätzlich is es sehr unfair, dass die Rennradfahrer bei gutem Wetter gar nix brauchen wärend wir die eigentlich abseits der befahrenen Straßen unterwegs sind nur unser Licht daheim lassen dürfen. :mad:

Wir sind ja alle Sportler!

Greetz
Fivel

Christoph
29-07-2003, 13:17
14kg ist scherzhaft, mein 2500,- Euro Hardtail wiegt das ja wenn's aus der Schachtel kommt!

Und ich glaub die Stelle
Dies, wo derartige Fahrräder überwiegend für den Gebrauch abseits befestigter Straßen bestimmt sind.ist nicht unbedingt zweckdienlich.

Ich weiß schon was ilConsigliere damit meint, aber das kann auch leicht als Argument für die Gegenseite verwendet werden: "Mountainbikes sind für den Einsatz abseits befestigter Straßen bestimmt - daher ist davon auszugehen, dass Trainingsfahrten ebendort abgehalten werden" ;)

tiroler
29-07-2003, 13:24
Alle die mit renndress, helm und click pedalen unterwegs sind sollen von der Verordnung befreit werden!

ahab
29-07-2003, 13:37
bin auch voll dafür
nur die gewichtsgrenze sollte etwas höher als 14kg angesetzt werden wenn schon ein rEnnrad bis zu 12kg haben darf
Klaus Reisenberger


cu

ahab

LoneRider
29-07-2003, 13:42
Original geschrieben von tiroler
Alle die mit renndress, helm und click pedalen unterwegs sind sollen von der Verordnung befreit werden!

Was bitte is a Renndress?

Wenn ma dann verpflichtet wird mit Werbung am Buggel, Ärmel und Bauch rumz'fahren um Reflektorbefreit zu werden is des scho a bisserl fad. Bidde ned!!!

I würd sagen als "Sportler" gilt mal sicher einer der Clickies fährt, denn kaum a Baumarkt-Biker fährt Clickies.

Helm: macht a an professionellen Eindruck

Pulsmesser: wirkt auch überzeugend um den Trainingsgedanken zu unterstreichen

Steuerrohrdurchmesser: Hmm... da wird sich der Gendarm aber sicher tun das zu kontrollieren, denn Zoll heißt für den gleich dass er die Kollegen von der Zollwache rufen muss ;)

Zwa Bremsen: eh klar!

Sram Austattung: wenn er a XO oben hat, is er sowieso an Freak! ;)

Also ich bin auch für eine Adaptierung der Verordnung, obwohl meine Bikes alle über 14kg wären (und bitte daher um Streichung dieser Bedingugn;))

-Thomas

wirnsi
29-07-2003, 13:46
bin natürlich für die gleichheit aller und somit gegen die jetztige form.
ich glaube wir dürfen nicht nochmal eine ungleichheit erzeugen, also sollte für alle räder gelten was für rennräder schon gilt.

meine unterstützung zur aktion

NoWin
29-07-2003, 13:54
Vollste Unterstützung der Petition

Gerald Wittner (NoWin), 2RadChaoten.com

Joker
29-07-2003, 13:55
Bin auch mit meiner Unterstützung dabei!

Chilli
29-07-2003, 13:56
Original geschrieben von Roox
p.s.:
wie wäre es mit einer art pickerl (aufkleber) für alle wettkampf-bikes (die die obrigen kriterien erfüllen) ????????

Also das finde ich keine gute Idee, als nächstes kommt dann ein Nummerntaferl für alle Fahrräder :rolleyes:

Ich bin ebenfalls gegen die bestehende Form der Verordnung und unterstützt die Petition zur Reform.

Chilli, 2RadChaoten

Fivel
29-07-2003, 13:58
Achja, hat jeder Streifenwagen dann in Zukunft eine mobile Waage im Kofferraum??

Und die Idee mit dem Pulsmesser find ich auch nicht so toll...
Immerhin soll diese Rrgelung für alle Mountainbiker in ganz Österreich gelten, und nicht alle haben oder wollen/können sich einen Pulsmesser leisten.

Das mit dem Steuerrohr fond ich übrigens eine gute Idee.
(Welchen Durchmesser hat die neue Sherman?)



Aber ich glaube dass diese Diskussion nichts bringen wird, da man keine genaue Grenze zwischen Mountainbikern, Trekkingbikern oder sonstigen Radlern ziehen kann-> Die Übergänge sind viel zu fließend.... außer natürlich, wenn man nur mehr den Lizenzfahrern(MTB + RR) erlaubt ohne Schnikschnak am Radl herumzufahrn....

Greetz
Fivel

manitou
29-07-2003, 14:03
ich bin auch voll dafür!

ich würde aber das bike nicht übers gewicht definieren.

beim rr wirds über den lenker, die lenkerbreite und die felgenbreite gemacht.

beim bike könnte man die reifen/felgenbreite, die 26" bzw. 29", die bremsanlage, canti- oder scheibe, das fehlen von kotflügel, gepäcksträger, lenkerform (gerade + dh) usw. definieren.

man müßte was finden, was das bike definitiv vom citybike unterscheidet.

die lizenz wäre ein ansatz, wobei man hierbei über eine hobbylizenz für jederman laut nachdenken sollte, aber das is was anderes. dann müßte man sich ja auch noch dauernd ausweisen.

ich glaube, ein bike ist dann ein bike, wenn es keine fix montierten kotflügel besitzt. ausgenommen ein paar fullys und freerider, die des kleine plastikding draufhaben. außerdem hat jedes citybike eine schraubenaufnahme am hinterbau für den gepäcksträger.

naja, da ist sicher noch knifflige arbeit dahinter.

wolfi
29-07-2003, 14:16
Unterstütze auch die Petition, aber die Definition sollte nicht übers Gewicht bestimmt werden.

Wolfgang Herr, RLV Aspang

LoneRider
29-07-2003, 14:23
Alkoholspeigel unter 0,5%o, dann fallen schon mal die Heurigenradler weg ;):D

Pulsmesser fänd ich nicht so schlecht und büllige gibt's a, aber das Problem wird sicher sein, dass es über das RAD definiert werden sollte nicht den Biker, womit Klamotten udgl wegfallen.

Also Clickpedale sind mal ein bikebezogener Ansatz find ich, Fehlen von Gepäcksträger .. okay, vielleicht ist Sattelbreite ein Ansatz

oder man schreibt die Verwendung von Scheibenbremsen, Tubelessfelgen und Conti-Vertical Pro's vor ;)
dann wäre mir sehr geholfen :D


Wird aber schwierig sein Fahrradfahrer auf Baumarkt-Bergradln von den ambitionierten zu diferenzieren, denn die legen's ja darauf an dass sie "optisch" alles haben was ein Mountainbike braucht.
Und das ganze an eine Lizenz zu binden find ich a bisserl kontraproduktiv, denn dann isses noch ungleicher als zu vor, denn jetzt kann zumindest ein Nicht-Lizenzfahre mit entsprechendem Renner auch "befreit" fahren.

Aber wir Österreicher sind bekannt dafür, dass Kompromisse meistens in ein noch größeres Chaos führen, daher würde eine einfache Weisung des Innenministers reichen, dass die Verordnung unter Tags nicht exekutiert wird auch ziemlich österreichisch und trotzdem zielführend ;):D

-Thomas

soulman
29-07-2003, 14:24
bin absolut gegen die "gschissene verordnung", die ja genaugenommen nur eine schikane ist, weil man uns aus der botanik draussen haben will, damit irgendwelche bladen vorstandsetagen-onanierer in ruhe unschuldige viecher killen können!

daher: vollste unterstützung für no pains's vorschlag

martin czermak aka soulman

Tergu
29-07-2003, 14:25
habs mir ausgedruckt und hängs bei uns in graz in die Velo Blitz zentrale, da unterschreiben dann die ganzen fahrradboten!
sagst mir einfach wo ich's hinschicken soll wenns's voll is!

Kubi1
29-07-2003, 14:26
Original geschrieben von Roox
p.s.:
wie wäre es mit einer art pickerl (aufkleber) für alle wettkampf-bikes (die die obrigen kriterien erfüllen) ????????


Das finde ich ist die beste Lösung und die Pickerl sollen von den Händlern ausgestellt werden.

manitou
29-07-2003, 14:30
das mit dem gleichheitsgesetz ist auch ein guter ansatz.

warum gibt es eigentlich diese blöde verordnung?

jeder radfahrer, egal ob bike, rr oder city, der nach einbruch der dunkelheit ohne licht erwischt wird, wird bestraft.

LoneRider
29-07-2003, 14:32
Original geschrieben von Kubi1
Original geschrieben von Roox
p.s.:
wie wäre es mit einer art pickerl (aufkleber) für alle wettkampf-bikes (die die obrigen kriterien erfüllen) ????????


Das finde ich ist die beste Lösung und die Pickerl sollen von den Händlern ausgestellt werden.

Super, und wenn man die Radln selber z'ammbastelt, dann schaut ma durch die Finger :confused:

Ich fänd es sowieso irgendwie cool, wenn man a Art Radlkennzeichen wie in der Schweiz einführen würd (mit einer Art Pflichversicherung um ein paar €, womit sich ev. die leidige Frage der Wegnützung<->Haftung und eine Exekutierung einer reinen Nachtbeleuchtungsverordnung erleichter ließe.

Trotzdem halte ich das Gewichtslimit von 14kg für Fullies zu niedrig!

-Thomas

LoneRider
29-07-2003, 14:34
Original geschrieben von manitou
jeder radfahrer, egal ob bike, rr oder city, der nach einbruch der dunkelheit ohne licht erwischt wird, wird bestraft.

Ich denke das eigentliche Problem sind wohl die Reflektoren die man auf den Crossmax-LR anbringen sollte ;) und ev. die Klingel

-Thomas

Wolfgang
29-07-2003, 14:38
Gute Idee, ich unterstütze die Petition vollinhaltlich.
LG, Wolfgang

manitou
29-07-2003, 14:40
ich habe auf meiner sattelstütze, auf der federgabel, und auf den felgenflanken einfach reflektierende kleber angebracht. das kann man auch auf die kurbel kleben, stört nicht, und wirkt.

LoneRider
29-07-2003, 14:46
Original geschrieben von manitou
ich habe auf meiner sattelstütze, auf der federgabel, und auf den felgenflanken einfach reflektierende kleber angebracht. das kann man auch auf die kurbel kleben, stört nicht, und wirkt.

Hab ich auch, aber wird nicht reichen vor dem Auge des Gesetzes, denn vor allem die Definition der Speichereflektoren ist da a bisserl gschissen...
2 Drümmer mit Mindestfläche in den Speichen oder durchgehender Reflektorstreifen am Reifen ... von Klebern an der Felgenflanke steht da nix ...

Und eben die Mindestflächen der Klebestreifen könnte genau ausgeleg nicht passen...

Klar isses besser als nix, aber drum geht's eigentlich eh nicht.

Fuaschrrrift is Fuaschrrrift ... und aus ;):D

-Thomas

Dilbert69
29-07-2003, 14:48
bin auch dabei ... meine 3M Streifen krieg ich ja sicher wieder runter ;)

xidi
29-07-2003, 14:50
Also an der Formulierung muss natürlich noch gearbeitet werden, aber prinzipiell habt ihr da meine volle Unterstützung!

P.S.: Ich hätte auch kein Problem damit, wenn beim Radl-Fahren i Ö prinzipiell Helmpflicht ist. Grad im 'normalen' Strassenverkehr sollte ein Helm getragen werden, ein Aufschlag am Waldboden und ein Aufschlag auf Asphalt ist ja wohl kaum zu vergleichen, oder?

LoneRider
29-07-2003, 14:54
Original geschrieben von xidi
P.S.: Ich hätte auch kein Problem damit, wenn beim Radl-Fahren i Ö prinzipiell Helmpflicht ist. Grad im 'normalen' Strassenverkehr sollte ein Helm getragen werden, ein Aufschlag am Waldboden und ein Aufschlag auf Asphalt ist ja wohl kaum zu vergleichen, oder?

Meine Worte ;)

Wenn's ihnen da wirklich um's Leben der Biker gehen würde liesen sich mit Helmpflicht reichlich mehr Leben retten als mit Reflektorenpflicht unter Tag ;):D

-Thomas

aufikraxler
29-07-2003, 15:01
bin natürlemo auch dabei :D

Glückspirat
29-07-2003, 15:02
Bin auch für diese Aktion aber die Sache mit dem Gewicht sollte man streichen da ja manche Freerider mehr als 14 kg haben.

Kubi1
29-07-2003, 15:05
Original geschrieben von Kubi1
Original geschrieben von Roox
p.s.:
wie wäre es mit einer art pickerl (aufkleber) für alle wettkampf-bikes (die die obrigen kriterien erfüllen) ????????


Das finde ich ist die beste Lösung und die Pickerl sollen von den Händlern ausgestellt werden.
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Super, und wenn man die Radln selber z'ammbastelt, dann schaut ma durch die Finger

Ich fänd es sowieso irgendwie cool, wenn man a Art Radlkennzeichen wie in der Schweiz einführen würd (mit einer Art Pflichversicherung um ein paar €, womit sich ev. die leidige Frage der Wegnützung<->Haftung und eine Exekutierung einer reinen Nachtbeleuchtungsverordnung erleichter ließe.

Trotzdem halte ich das Gewichtslimit von 14kg für Fullies zu niedrig!

-Thomas

Dann soll der Händler wo du deinen Rahmen oder deine Teile kaufst dir das Pickerl geben. Oder man kann bei einem Händler das Pickerl machen lassen. Reflektirende Pickerl sind auch nicht schlecht!!!

Und das mit dem Kennzeichen wie in der Schweiz halt ich nicht für besonders klug was tust du wenn du mal einen illegalen Trail fährst und dabei erwischt wirst. :confused: :confused: :confused:

NoPain
29-07-2003, 15:10
Original geschrieben von soulman
daher: vollste unterstützung für no pains's vorschlag

DankeDanke - aber Vorschlag ist von Christian, gell - i habs nur gepostet.

Super, dass ihr so viele konstruktive Vorschläge habt ... es gibt sicher die ultimative Lösung ... wem foits als erstes ein?

Wir leiten dann alles an den ARBÖ weiter - die werden uns dabei unterstützen - ihnen fehlt zur Zeit aber auch noch die zündende Idee.

Dere,

LoneRider
29-07-2003, 15:16
Original geschrieben von Kubi1

Und das mit dem Kennzeichen wie in der Schweiz halt ich nicht für besonders klug was tust du wenn du mal einen illegalen Trail fährst und dabei erwischt wirst. :confused: :confused: :confused:

Also dann hol ich mal weiter aus:

Das mit dem Kennzeichen war auch in einem weiteren Kontext gedacht ... man zahlt ein paar € im Jahr für a Versicherung und kriegt dann sein Kennzeichen. Die Haftpflichtversicherung nimmt dann ev. den Grundbesitzern die Angst, dass sie für Unfälle auf ihren Wegerln haften... und man könnte dann in diesem Rahmen eine Freigabe aller Wald und Wanderwege für versicherte Bikes ermöglichen.. *träum, träum* ;):D

Aber das geht vielleicht eh zu weit .. nimmt den Kick was illegales zu tun, und die Verbrechensrate steigt wieder an um sich den täglichen Kick zu holen ;):D

-Thomas

Chaingang
29-07-2003, 15:18
ist doch,
dass jedes BIKE ausgeschlossen gehört, sofern
a) der Radler an Helm trägt.
b) diese ganzen Nebenbedingungen wie beim RR (gute Sicht) etc. gegeben sind.
c) eine Klingel montiert ist (tut weh, macht aber im Strassenverkehr durchaus Sinn)..
d) Mindestbremsleistung erhöhen (was halt so Deore Dinger schaffen)


warum ...?
a)
Weil man was anbieten muss, allgemeine Helmpflicht ist da was
b)
eh klar
c)
weils im Verkehr sinnvoll ist und man denen was bieten muss...
d)
siehe C.

LoneRider
29-07-2003, 15:24
Original geschrieben von NoPain
Super, dass ihr so viele konstruktive Vorschläge habt ... es gibt sicher die ultimative Lösung ... wem foits als erstes ein?


Was mir einfallt is de Clickiesgschicht, die Sattelbreite von maximal 14 cm (Flite), Stollenreifen (keine Semislicks ;)), Höhenunterschied Lenker/Sattel max +5cm, mindestens 8fach Kasette (oder a Rohloff :D) ....

-Thomas // der schon gspannt is ob was draus wird...

il Consigliere
29-07-2003, 15:29
@all
Danke für die breite Unterstützung und danke auch an No Pain. Ich werde versuchen, auch den Arbö mit unseren Forderungen und Ideen für unser Anliegen zu gewinnen.

Den Text der VO könnte man aber ganz gut auf unsere Bedürfnisse anpassen:

Von einer Bestrafung ist dann abzusehen, wenn das Fahrrad ohne die entsprechenden Ausstattungsmerkmale nach bla, bla
bei Tageslicht und guten Sichtverhältnissen benützt wird.

Damit wären halt alle Radln untertags draußen, aber was solls; bei Sonnenlicht auf der Donauinsel is eigentlich wurscht, womit du unterwegs bist (gilt natürlich auch fürn Wienerwald :D )

Alle sonstigen Idéen hab ich mir auch schon durch den Kopf gehen lassen, bion aber zu nicht gscheiterem gekommen.

il Consigliere
29-07-2003, 15:34
Die Idde mit der Lizenz is halt auch so a Gschicht; Mitn RR brauchst dus nicht, wieso dann mit dem MTB?

Man könnte auch eine Art technische Bestätigung (MTB TÜV :p ) des Händlers oder Importeurs beibringen, dass es sich um ein reinrassiges Racebike (für den jeweiligen Bereich: CC, MA, FR, DH) handelt, das ward aber auch keiner umsonst machen. Wieder eine Belastung der MTBler.

Der Verschlag ist wie gesagt ein Vorschlag und muss halt Kompromisse eingehen; es gibt auch RR mit 26" Durchmesser.
14kg ist hat Diskussionseinstieg; mit einer echten DH Maschine wirst eher nicht auf der Straße (sondern in der Seilbahn :D ) fahren.

1 1/8" Steuersatz hätte zum Beispiel für mein Bontrager die Konsequenz, dass es nicht mehr durch geht, obwohl mal gerade 11 kg schwer. :rolleyes:

Roox
29-07-2003, 15:42
@ Piefke

durchaus gute ideen!!

also momentan bin ich voll für den einsatz von:
clickies
helm
Reifenbreite > 1.7"


wer kann dem zustimmen :cool:

LoneRider
29-07-2003, 15:47
Original geschrieben von il Consigliere
14kg ist hat Diskussionseinstieg; mit einer echten DH Maschine wirst eher nicht auf der Straße (sondern in der Seilbahn :D ) fahren.


Na geh!

14 kg für a Fully is jetzt noch nicht a DH-Maschine mit der man den Berg nicht mehr raufkommt.

Bin mit meinen 14,5 und 15,4kg Bikes schon einiges an Höhenmetern gefahren ohne je einen Lift zu beanspruchen ;)

Und a Radlhändler wird Dir sicher nicht gern (und schon gar nicht kostenlos) a "zertifikat" ausstellen, wenn'st es nicht bei ihm kauft hast (selber zammgstoppelt, Internet, gebraucht,...) und dem ist sicher lieber der Status quo, denn so kann er Dir ein Lamperl aus China zu am überhöhten Preis andrahen ;):D

Gewicht ist übrigens schwer vor Ort festzustellen, ausser der Kibara hat geeichte Armmuskulatur, und spürt das Gewicht ;)

Am besten gefällt mir der Passus, das man es unter tags nicht exekutieren soll ... aber so was wird sicher nicht so leicht durchgehen.... vielleicht besser
Von einer Bestrafung ist dann abzusehen, wenn das Fahrrad ohne die entsprechenden Ausstattungsmerkmale nach bla, blabei Tageslicht und guten Sichtverhältnissen und mit einer Kopfschutzeinrichtung benützt wird.

:D

-Thomas

NoWin
29-07-2003, 15:47
@ Il Consigliere

Genau das würde ich auch meinen, denn was passiert wennst mitn Radl zum Eisgeschäft fährst ?? Helm habe ich zwar dann auf, aber da fahre ich mit Sandalen und nicht eingeklickt.

Bin absolut gegen Kennzeichen und Pickerl (vielleicht noch mit Ablaufdatum :f: ), Klingel finde ich absolut verzichtbar (besonders beim Heimfahren auf der Donauinsel, da hört soundso keiner drauf, und im Auto hörst auch keine Klingel).

Sollten nur Lizenz-Besitzer Ausnahmen erhalten wäre dies diskriminierend gegenüber allen Hobby-Bikern (und schließt jede Möglichkeit aus, bei Hobby-Rennen teilzunehmen :mad: )

Renndress ist auch Schwachsinn (siehe Beispiel Eisgeschäft, bzw. Freerider oder Downhiller die keine enge Dress tragen wollen).

Helmpflicht: wäre für mich kein Problem, aber für viele andere schon - aber bitte hier jetzt keine weitere Helmdiskussion :D :s:

Mitgliedsausweis eines Radvereins finde ich schon besser, läßt sich immer mitnehmen oder am Bike verstauen.

Die Idee mitn Pulsmesser ist bis jetzt der größte Schwachsinn - sorry ist aber meine Meinung.

Ohne Kotflügel ist es ein Bike ?? - Auch nicht passend, da viele von uns von Oktober bis in den April steckbare Koderer oben haben. Detto Sattelbreite - speziell geformte Frauensättel würden dann wieder rausfallen.

Oiso muaß uns no wos gscheits einfolln :eek: :p

NoWin
29-07-2003, 15:50
@ NoPain & Il Consigliere

Könnte uns neben dem Arbö nicht auch noch der ÖAMTC, die MBR und andere Medien unterstützen, soferne wir was gscheites zusammenbringen ???

Christoph
29-07-2003, 15:52
So wenig ich auch von unserer Exekutive halte - ich denke sie können ganz gut abschätzen ob jemand am MTB auf Trainingsausfahrt ist oder nicht.

Weil was ihr hier alle vergeßt: die Ausnahmebestimmungen bei Rennrädern gelten ja auch nur zu Trainingszwecken.
Und es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen wann ein Rennradfahrer trainiert und wann nicht.
Es liegt also im Ermessen des Exekutivbeamten zu beurteilen ob der Fahrer jetzt wirklich trainiert oder nur mit dem Rad zum Billa fährt.

Daher wäre meiner Meinung nach ein allgemeiner Passus "Radfahrer auf Trainingsfahrten sind bei guter Sicht vom Gesetz ausgenommen" völlig ausreichend.

il Consigliere
29-07-2003, 16:11
Original geschrieben von Christoph
So wenig ich auch von unserer Exekutive halte - ich denke sie können ganz gut abschätzen ob jemand am MTB auf Trainingsausfahrt ist oder nicht.

Weil was ihr hier alle vergeßt: die Ausnahmebestimmungen bei Rennrädern gelten ja auch nur zu Trainingszwecken.
Und es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen wann ein Rennradfahrer trainiert und wann nicht.
Es liegt also im Ermessen des Exekutivbeamten zu beurteilen ob der Fahrer jetzt wirklich trainiert oder nur mit dem Rad zum Billa fährt.

Daher wäre meiner Meinung nach ein allgemeiner Passus "Radfahrer auf Trainingsfahrten sind bei guter Sicht vom Gesetz ausgenommen" völlig ausreichend.

Du sagst es, das sehe ich genauso. Jetzt beginnt aber die Krux, dass eben nicht nur die Benutzung des RR zu Trainingszwecken ausgenommen ist, sondern eben (nicht einmal sehr genau) definiert ist, was unter RR zu verstehen ist, was wieder zu der Problematik führt, dass das MTB als solches erst definiert werden muss.

@No Win
Unterstützung auf breiter Front ist sicher nötig; wir stehen aber erst am Anfang und werden mal schauen, was sich machen lasst.
Punkto Eisgeschäft kann ich deinem Argument nicht folgen; gerade die Teilnahme am "normalen" Straßenverkehr wird doch als Argument genutzt, dass die vorgeschriebene Austattung nötig ist. Auch ist es Vertrauenssache vor welchem Eisgeschäft du deine Kampfmaschine abstellst. Ich würd eher mitn Waffenradl auf ein Eis fahren ;)

NoWin
29-07-2003, 16:17
Original geschrieben von il Consigliere
Punkto Eisgeschäft kann ich deinem Argument nicht folgen; gerade die Teilnahme am "normalen" Straßenverkehr wird doch als Argument genutzt, dass die vorgeschriebene Austattung nötig ist. Auch ist es Vertrauenssache vor welchem Eisgeschäft du deine Kampfmaschine abstellst. Ich würd eher mitn Waffenradl auf ein Eis fahren ;)
In der Zwischenzeit waren mehrere Posts dazwischen, daher folgende Klarstellung: Clickpedale in die Verordnung aufzunehmen bringt null, wenn ich auf ein Eis mit Sandalen fahre.


Von einer Bestrafung ist dann abzusehen, wenn das Fahrrad ohne die entsprechenden Ausstattungsmerkmale nach bla, bla ........... bei Tageslicht und guten Sichtverhältnissen benützt wird.

Dies war dein Text und auf diesen bezog sich mein erster Absatz ;)

il Consigliere
29-07-2003, 16:23
@NoWin :confused:

Jetzt hab ichs auch verstanden :)

Bleiben wir aber bitte wieder beim Thema, da auch dieser Thread genutzt werden sollte, unsere Vorschläge weiter zu leiten. Damit ist aber nicht gemeint, dass Diskussionen nicht gewünscht sind ;)

huatta
29-07-2003, 17:10
eine gute idee, aber auch hobby-biker können auf zusätzlichen balast vezichten
die deffinition welches bike in den genuß einer ausnahme kommt sollte möglichst alle "mountainbiker" einschließen

einer der MOUNTAIN RIDERS aus Kaprun

LoneRider
29-07-2003, 17:33
Original geschrieben von NoWin
In der Zwischenzeit waren mehrere Posts dazwischen, daher folgende Klarstellung: Clickpedale in die Verordnung aufzunehmen bringt null, wenn ich auf ein Eis mit Sandalen fahre.


Häh? :confused:

Super Argument wenn man auf Suche nach Kennzeichen für "Sportgeräte" ist.

Sollten wir nun Sandalen oder Eisflecken am Trikot in die Liste der Anzeichen für Sportgeräte aufnehmen ;):D:D

-Thomas

<MM>
29-07-2003, 17:34
Interessant: Das, womit man sich am meisten beschäftigt, ist oft am schwierigsten zu fassen/definieren. :p

Ein Versuch, das "Mountainbike" zu umreißen, findet sich hier: http://www.musicline.ch/rayweber/mtbsa.htm


3. Definition Mountainbike

3.1. Was unterscheidet das Mountainbike von einem normalen Strassenrad?

Auf den ersten Blick fallen bei einem Mountainbike sofort die sehr breiten Reifen auf. Mit solchen Reifen hat man auf der Strasse natürlich einen grossen Rollwiderstand, aber fürs Gelände sind sie optimal. Nebst dem, dass die Reifen sehr breit sind, verfügen sie auch über ein gutes Profil, das es erlaubt auf steinigem Untergrund zu fahren. Ebenfalls speziell fürs Gelände ist der robuste Rahmen des Mountainbikes. Der Rahmen muss starke Schläge aushalten können und darf trotzdem nicht zu schwer sein. Aluminiumbikes sind darum stark im Aufwind, denn Aluminium ist leicht und, dank der dickeren Rohre, auch sehr stabil. Es fällt weiter auf, dass Mountainbikes sehr oft ein leicht abfallendes Oberrohr haben. Auch das sieht man bei einem normalen Strassenrad nie, oder nur ganz selten. Mountainbikes verfügen über extrem breite Lenkstangen, die man noch mit "Hörnchen" (Bar Ends) versehen kann. "Hörnchen" bringen noch flachere Sitzpositionen, die es erlauben noch steilere Hänge hochzufahren.
[...]
Mountainbikes hingegen haben nur selten ansteckbare Schutzbleche, von Licht und Klingel kann gar nicht die Rede sein. Einzig Citybikes sind mit diesen Dingen und auch mit Gepäckträger und Lichtreflektoren ausgestattet. Weil man bei einem Mountainbike dieses Zubehör nicht benötigt und weil man Gewicht einsparen will wo man nur kann, werden diese Dinge erst gar nicht montiert. Dafür montiert man Pedalhaken an das Mountainbike. Diese dienen, wie beim Rennrad, dazu, dass der Fuss des Fahrers enger und fester mit dem Fahrrad verbunden ist. Diese Pedalhaken wurden aber in letzter Zeit immer mehr durch Clickpedale ersetzt.



Der Absatz stützt sich also vor allem auf


breite Reifen
dicke Rohre
fehlende (!) Klingel und Beleuchtung :p
Pedalhaken bzw. Clickies (hier merkt man dem Text sein Alter an ;) )


Die Federgabel würd' ich noch als ganz wesentliches Kriterium festhalten wollen - sowie den getragenen Helm.

"breite" Reifen, "dicke" Rohre - das schreit natürlich wieder nach genauen Zahlen und Ziffern.

Ich find' aber, man sollt' die Regelung praxistauglich gestalten und sich nicht auf solche Haarspaltereien fixieren.

Wie wird's denn bei den Autos gemacht, wie unterscheidet man dort die einzelnen Kategorien?

Ganz klar: Das Auge des Gesetzes schaut in den Führerschein, da steht alles schön drin - oder in die Zulassungspapiere.

Es wird wahrscheinlich drauf hinauslaufen, daß man sein Mountainbike nur dann als solches "beweisen" kann, wenn man seine Zulassungspapiere - sprich die Rechnung über "ein Mountainbike" - vorlegen kann.

Damit wird die Definition zwar nicht konkreter, aber sofort umsetzbar, ohne neuen Papierkram einführen zu müssen.

Also - ich könnt' diese Art von Zulassung sofort vorlegen, ich hab' eine Rechnung über "ein Mountainbike".

Wem fehlt eine solche? :p

LoneRider
29-07-2003, 17:40
Original geschrieben von <MM>
Wem fehlt eine solche? :p

In etwa denen die es gebraucht gekauft haben.
Die es wo gestohlen haben.
Allen jenen die eine Rechnung über Rahmen, eine Rechnung für ne Federgabel, ne Schaltung, eine für die Laufräder usw. haben aber nix zusammendgesetztes.

Ausserdem kriegst auch die Mega-Mountain-Bikes beim Baumax, Metro usw. die nach einem alpinen Einsatz zerfallen aber auf der Rechnung sicher als Mountainbike betitelt werden ;)

HAL9000
29-07-2003, 18:03
ich bin natürlich voll für eine solche unterschriftenaktion... :)

aber die definition wird sehr schwer, wie wir ja schon sehen... ;)

wahrscheinlich ist noch der einfachste ansatz der, dass man die
ausnahmeregelung bei den rr einfach auf alle tainingsfahrten mit
einem rad ausweitet...

mit einem trekking-radl machst eh keine sprint-intervalle und außerdem
ist da im regelfall das zeugs schon drauf.

und was als training zu bezeichnen ist... - da habe ich schon wo eine
definition gelesen... - irgendwas mit "gezielt..." und "steigerung
der leistungsfähigkeit..."

CU,
HAL9000

streibl-bua
29-07-2003, 18:15
jo ich bin natürlich a gegen die neue verordnung!

streibl sebstian (streibl-bua), drahteselklinik.com

deathhero
29-07-2003, 18:20
Bin Dabei !!!!!!!!!


lg michi

Wesi
29-07-2003, 18:42
Hiermit hast auch meine Unterstützung.

Roox
29-07-2003, 18:46
Original geschrieben von <MM>
breite Reifen // was mach ich dann mit meinen asphalt lrs ?
dicke Rohre // wie is das dann bei titan- cromo- od. stahlrahmen??
fehlende (!) Klingel und Beleuchtung :p // des passt
Pedalhaken bzw. Clickies (hier merkt man dem Text sein Alter an ;) ) // deto


Die Federgabel würd' ich noch als ganz wesentliches Kriterium festhalten wollen - sowie den getragenen Helm.
// ad 1: was wenn ich mit der Steinbach unterwegs bin :rolleyes:
// ad 2: genau!

lg wolfgang

Annabelle
29-07-2003, 18:53
Natürlich bin ich auch gegen diese schei* neue Verordnung.
Ich mein wie sieht ein Silberpfeil mit Reflektoren aus? Oasc*!

Weiter so, LG ANNABELLE

ghost rider
29-07-2003, 19:06
unterschreib auch sofort!

tiktak
29-07-2003, 19:14
naja wegen helm... will hier keine helmdisskusion anfangen aber bergauf mit helm auf der strasse is nix für mich

sonst bin ich ebenfalls für eine solche Änderung.
Doch die Regelung is wirklich schwierig...
vielleicht bekommt jeder der in einem Verein is so a Pickerl die anderen nicht... wobei das auch net die lösung sein kann

ich finde das problem liegt viel grundlegender... wieso sollt ein radl am tag licht oder reflektoren haben... wenn ich am tennisplatz oder zum baumarkt oder zu einem festl oder wwi mit meinem mtb fahr dann hab ich ja wieder ein anderes problem.. kein training daher bräucht ma den ganzen klump

wenns wie früher sich auf nacht, dämmerung,... beziehen okay aber am hellen tag nein danke

für was diese einrichtungen am tag geht mir sowieso nicht ein das licht is eh nicht eingeschalten und auf die reflektoren fällt in 99% der Fällen kein Licht und wenns das tut dann blendets den autofahrer höchstens

nore
29-07-2003, 19:35
sowieso dafür.

ist ja lächerlich, dass rennräder auf der straße das nicht benötigen, wir biker abseits jedoch schon!

Potschnflicker
29-07-2003, 19:37
Ich bin natürlich auch strikt gegen diese nicht sehr durchdachte (bin jetzt net ausfällig geworden) Verordnung.


Wird Zeit, daß es auch eine Lobby pro MTB gibt.

Reini Hörmann
29-07-2003, 19:39
Ich bin gegen die Verordnung in dieser Form, weil es eindeutig die Biker benachteiligt;

Weiters glaube ich, dass sich die Rechtsabteilungen der großen Autofahrerclubs - ÖAMTC und ARBÖ einschalten sollten...um diesen Gesetzesmangel zu beheben;


Ein Mountainbike ist ein Sportgerät und soll von den Bestimmungen wie das Rennrad ausgenommen sein, wenn es als solches erkennbar ist und bei Tageslicht "vorwiegend" zu Trainingszwecken als Vorbereitung für Rennteilnahmen verwendet wird.

Definition MTB? ist sicher schwer aber:


ein vom Hersteller und Anbieter als MTB gefiniertes Sportgerät, für welches obligatorisch keine Kotflügel und Gepäckträger vorgesehen sind, an welchem im Verkaufszustand keinerlei Halterungen für Lichtanlagen etc. vorgesehen sind und welches auch als Sportgerät und nicht als Freizeitrad/Trekkingrad feilgeboten wird.
Reifen 26 Zoll, oder 28 Zoll bei Einsätzen mit Slicks;


Man könnte sowohl Anbieter als auch Hersteller dazu verpflichten, MTBikes als solche zu kennzeichnen...dies wäre in der Praxis dann von den Getzeshütern auch leicht überprüfbar...
Alle Produkte müssen sowieso auf ihre Tauglichkeit geprüft werden..da seh ich eher kein Problem;

Bin mit der Unterschsrift dabei

Gatschbiker
29-07-2003, 19:44
Bin auch gegen die Verordnung!

Allerdings wirds offenbar schwierig das MTB zudefinieren.

Wichtig ist eine Biker Lobby zu bilden:
Zu dem Vorschlag ÖAMTC & ARBÖ mit einzubeziehen fällt mit noch der österreichische Radsportverband ein!
Und ev. auch ein paar Rad-Profis an Board holen!

Danke il con für die Initiative!

much gatsch
Paul // der die dztg. Verordnung ignoriert, weil MTB-diskriminierend

UCI-Wickerl
29-07-2003, 19:46
@ALLE

Ich bin disbezüglich mit Fr.Dr.Auracher-Jäger von der ARBÖ-Rechtsabteilung in Mail-Verbindung,die ebenfalls der Meinung ist,Dass man nie eine klare Definition für ein MTB finden wird.

Die einzige vernünftige Lösung ist die,wenn wir erreichen,dass die Verordnung bei Tageslicht und guten Sichtverhältnissen nicht exekutiert wird.Als Gegenleistung bieten wir die allgemeine Helm-Pflicht für alle Radfahrer im öffentlichen Verkehr an.Dann müssen auch die RR-Fahrer mit uns gleichziehen,die meistens mit einer lässigen Kappe im Verkehr mit 30-50kmh unzerwegs sind.Ein Mopedfahrer,welcher auch nicht schneller unterwegs sein darf,ist aber zum Helm verpflichtet.

Also bei Tageslicht und guter Sicht im öffentlichen Verkehr ohne Licht und div. Reflektoren,aber dafür mit Helm.Im Gelände schert sich sowieso niemand um uns(außer den Jägern :-))) )
Damit brauchen wir uns nicht mehr den Kopf zerbrechen über eine allfällige Definition eines MTB`s.

LG

G.Hans
29-07-2003, 19:54
Bin ebenfalls absolut gegen diese willkürliche Verordnung !!

Stieger Hans ( NoBird ) 2RadChaoten.com
Klagenfurt

AUDI Power
29-07-2003, 20:03
Ich bin mit voller unterstützung dabei gegen so einen schwachsinn von gesetz.
lg ktmaniac

Schipfi
29-07-2003, 20:06
Ich bin gegen die neue Verordnung und fordere eine sonderregelung für MTBs

CHristian Schipflinger, ab 2004 wahrscheinl. 2RadChaot (sonst fahr i halt für mich!)

W.St.
29-07-2003, 20:14
bin mit meiner unterschrift dabei.
m.f.b.g
w.st :p

Newcomer
29-07-2003, 20:21
Auch von mir vollste Unterstützung!!!

walexander
29-07-2003, 20:39
Hi,

ich bin auch gegen die Verordnung und unterstütze die Aktion.

Allerdings bin ich auch gegen Vorschläge in diesem Forum, wonach MTBs durch Gewicht oder Zugehörigkeit zu einem Club definiert werden sollten. Diese Einschränkungen schränken zu sehr ein da nicht jeder Mitglied in einem Club ist oder Mountainbiken nicht nur zu Trainingszwecken Spass macht :)

Mein Vorschlag lautet:

Das Bundesministerium sollte eine Datenbank mit allen Fahrrädern aufbauen die diesen Namen verdienen (also keine OBI Bikes) und online halten. Die Besitzer solcher Fahrräder können dann bei der örtlichen Polizeibehörde eine Genehmigung beantragen (evtl. gegen eine geringe Gebühr). Mit dieser Genehmigung sollte dann die Benutzung bei Tageslicht ohne die in Abs 1 genannten Ausrüstungsgegenstände möglich sein.

Ich hoffe es gibt hier bald eine Lösung denn ich bin schon um 60 Euro ärmer :(

mfg
Alex

MTBer
29-07-2003, 20:55
Bin Voll und Ganz bei euch!
Eine wirklich tolle Idee, dieser Tread!!!!

Man könnte auch das generelle Fahrverbot der Forststrassen auch gleich mit behandeln (Bundesforste usw.)!
Ist ja auch ein relativ großes Problem der Mountainbiker!

Als Moutainbiker ist man so zu sagen nirgends gern gesehen,
sei es am Radweg wo man meist zu schnell unterwegs ist,
auf der Strasse wegen der STVO und im Wald wegen dem blödsinnigen Fahrverbot wird man auch nur all zu oft vertrieben von den Bundesforstbediensteten oder Besitzern!!!

lg Robert

Roman
29-07-2003, 21:06
Bin selbstverständlich auch gegen die Verordnung.

Meiner Meinung nach gibt es nur 2 Varianten:
a) Generelle Ausnahme bei Tageslicht für alle Räder->nicht durchsetzbar
b) Schwammige Angabe, was ein Mountainbike ist-ähnlich der schwammingen Angabe, was ein Rennrad ist.

*Reifenbreite>1,7"
*>18 Gänge

Roman

Niiiki
29-07-2003, 21:06
Ich geb auch meine vollste Unterstützung! Diese Verodnung sollte umbedingt abgeändert werden!!

Weil samma ehrlich..... niemand von uns hat wirklich auf seinem mehr oder weniger edlen Teil gern eine Straßenausrüstun.... aber dauernd dieses beschissen mulmige Gefühl im Bauch, dass einen die Kieberei dawischt!!!

Vielleicht hilft einmal ein nettes Lächeln, aber ned immer.... ich hol ma lieber den Adrenalinkick beim Mtb, ned bei da Polizei *ggg* :D

Marco & Bike
29-07-2003, 21:33
allemal bin ich gegen diese verordnung und dazu stehe ich mit meinem namen --> marco graser

auf mein bike kommen sowiso keine lichtchen und glöckchen, usw!

mfg

Fivel
29-07-2003, 21:40
So jetzt einige Ideen zu diesem Thema:

Da die Definition des MTBs niemals klappen wird (Sattelbreite: Was ist mit dem Damensattel meiner Mutter, Clickies: Was ist mit der Spassfraktion?, beitritt zu einem Radverein nur weil ich radln möchte? Blödsinn.. )
Außerdem sollte ein Polizist/Gendarm auf den ersten Blick und ohne Maßband/Waage erkennen können ob das Rad ein Mtb ist oder nicht.
DAs geht aber nur mit Pickerl(bei jedem Mtb Rahmen dabei, bei älteren Modellen nachrüstbar[natürlich kostenlos]), oder "Zulassungsschein".
Oder man lässt bei Tageslicht die Verordnung unter Tisch fallen -> Autos müssen das Licht ja bei Tag auch nicht eingeschalten haben.

Die einfachste Definition des MTBs ist:
Ein Rad ohne STVO-Ausstattung, das aber kein RR ist.
;)


Bin aber dafür -> Generelle Helmpflicht und im Gegenzug keine Klingel,etc..

Greetz
Fivel


PS: Was auch komisch ist: Wieso dürfen Autos so schnell fahren können müssen sich aber an die Begrenzungen halten, aber Mopeds nicht?? Es is ja egal ob ein Moped 250km/h schnell geht so lange ich nur 45km/h damit fahre oder?

*keva*
29-07-2003, 21:41
Original geschrieben von UCI-Wickerl
Die einzige vernünftige Lösung ist die,wenn wir erreichen,dass die Verordnung bei Tageslicht und guten Sichtverhältnissen nicht exekutiert wird .Als Gegenleistung bieten wir die allgemeine Helm-Pflicht für alle Radfahrer im öffentlichen Verkehr an.Dann müssen auch die RR-Fahrer mit uns gleichziehen,die meistens mit einer lässigen Kappe im Verkehr mit 30-50kmh unzerwegs sind.Ein Mopedfahrer,welcher auch nicht schneller unterwegs sein darf,ist aber zum Helm verpflichtet.

Also bei Tageslicht und guter Sicht im öffentlichen Verkehr ohne Licht und div. Reflektoren,aber dafür mit Helm.Im Gelände schert sich sowieso niemand um uns(außer den Jägern :-))) )
Damit brauchen wir uns nicht mehr den Kopf zerbrechen über eine allfällige Definition eines MTB`s.


meiner meinung nach ist das die beste lösung!

und damits trotzdem noch was zu tun haben und geld einsacken können, is die helmpflicht sicher ein guter kompromiss :)

EineDrahra
29-07-2003, 21:50
ich bin auch gegen die neue verordnung und für die petition!!

meiner meinung sind pickerl, nummerntaferln und zulassungsscheine ein schwachsinn! --> zu großer aufwand.
helmpflicht hingegen ist eine gute idee. (hat aber nyx mit der definition zu tun)
auch mitgliedschaften bei div. bike-clubs seh ich eher problematisch als beweis an.....

*keva*
29-07-2003, 21:52
betreff "pickerl" um sich als mtbiker auszuweisen:

denke dass das viel zu kompliziert ist...
das argument "bei tageslicht keine reflektoren usw." wär eine logische und einfache lösung! da sind keine komplizierten definitionen notwendig! das einzige was eventuell festzulegen wäre, ist die tageszeit.
in der nacht sollte sowieso jeder vernünftige mensch (wurscht ob ma mtb, citybike oder sonst was hat...) mit licht fahren

aflicht
29-07-2003, 21:53
helmpflicht statt stvo-ausstattung passt
Original geschrieben von Fivel ...egal ob ein Moped 250km/h schnell geht so lange ich nur 45km/h damit fahre oder? irrtum!

yellow
29-07-2003, 22:15
.. wie bereits öfters bei Postings zu diesem Thema hier gelesen.
Leider zu viele "Eingebildete" hier.
Radclubmitglied, teures Rad, neueste Technik (Klickies, Reifenbreite?, Steuerrohrbreite?), Lizenz, geringes Gewicht des Rades (Unterschied HT, Fully?), vielleicht auch noch "mehr als X-tausend km pro Jahr"?,.... was auch immer hier fürn Quatsch zu lesen war.

JEDER kann SOFORT sagen, ob jemand mit dem Rad trainiert, oder nur zum Bahnhof fährt, einfach weil Helm und Radkleidung anders als gewöhnliche Kleidung aussieht (daß jetzt keiner behauptet, daß er/sie nicht auf Anhieb erkennt, ob das ein locker sitzendes Downhillgwand ist, oder nicht).

mitgeführter Helm und Radkleidung + ein bissl Augenmaß des Beamten sollte reichen. PS: Augenmaß bei "Ernsthaftigkeit" auf Grund der optischen Erscheinung des Radsportlers.

Ob ein Rad vom Baumarkt oder handgeschmiedet aus Edeltunerstube kommt muß egal sein, die Ernsthaftigkeit sollte zählen.
Daher, derzeit, noch keine Zustimmung, obwohl MEINE Ausrüstung die auf Seite 1 genannten Kriterien erfüllen würde.
:(

Niiiki
29-07-2003, 22:25
Original geschrieben von *mOngO*
betreff "pickerl" um sich als mtbiker auszuweisen:

denke dass das viel zu kompliziert ist...
das argument "bei tageslicht keine reflektoren usw." wär eine logische und einfache lösung! da sind keine komplizierten definitionen notwendig! das einzige was eventuell festzulegen wäre, ist die tageszeit.
in der nacht sollte sowieso jeder vernünftige mensch (wurscht ob ma mtb, citybike oder sonst was hat...) mit licht fahren


Einfache Lösung: Sobald die Straßenbeleuchtung an is, Lichtpflicht! Weil mit augenmaß is das so eine Sache... da is für manche noch hell wenn man die Händ vor Augen nimma sieht *gggg*

Real
30-07-2003, 00:41
also ich bin auch voll dabei

KungFuChicken
30-07-2003, 06:02
Original geschrieben von yellow
JEDER kann SOFORT sagen, ob jemand mit dem Rad trainiert, oder nur zum Bahnhof fährt, einfach weil Helm und Radkleidung anders als gewöhnliche Kleidung aussieht (daß jetzt keiner behauptet, daß er/sie nicht auf Anhieb erkennt, ob das ein locker sitzendes Downhillgwand ist, oder nicht).

mitgeführter Helm und Radkleidung + ein bissl Augenmaß des Beamten sollte reichen. PS: Augenmaß bei "Ernsthaftigkeit" auf Grund der optischen Erscheinung des Radsportlers.
[/B]

http://www.handykult.de/plaudersmilies.de/happy/xyxthumbs.gif Obwohl ich nicht unbedingt ein Fan unserer Polizei bin denke ich, dass der größte Teil der Beamten genug Hausverstand mitbringt um zu erkennen, ob jemand das Rad zu Trainingszwecken nutzt.

Zu definiern was ein MTB ist und was nicht dürfte sowieso unmöglich sein.

Unterstütze die Aktion ebenfalls vollkommen!

mfg
Florian Wiedner

Franky
30-07-2003, 06:24
Gegen die momentane Verordnung:
Karl Frank (Franky), 2RadChaoten.com

Reini Hörmann
30-07-2003, 06:54
Original geschrieben von Fivel
So jetzt einige Ideen zu diesem Thema:

Da die Definition des MTBs niemals klappen wird (Sattelbreite: Was ist mit dem Damensattel meiner Mutter, Clickies: Was ist mit der Spassfraktion?, beitritt zu einem Radverein nur weil ich radln möchte? Blödsinn.. )
Außerdem sollte ein Polizist/Gendarm auf den ersten Blick und ohne Maßband/Waage erkennen können ob das Rad ein Mtb ist oder nicht.
DAs geht aber nur mit Pickerl(bei jedem Mtb Rahmen dabei, bei älteren Modellen nachrüstbar[natürlich kostenlos]), oder "Zulassungsschein".
Oder man lässt bei Tageslicht die Verordnung unter Tisch fallen -> Autos müssen das Licht ja bei Tag auch nicht eingeschalten haben.

Die einfachste Definition des MTBs ist:
Ein Rad ohne STVO-Ausstattung, das aber kein RR ist.
;)


Bin aber dafür -> Generelle Helmpflicht und im Gegenzug keine Klingel,etc..

Greetz
Fivel


PS: Was auch komisch ist: Wieso dürfen Autos so schnell fahren können müssen sich aber an die Begrenzungen halten, aber Mopeds nicht?? Es is ja egal ob ein Moped 250km/h schnell geht so lange ich nur 45km/h damit fahre oder?

Da irrst du:

45 Km/H Bauartgeschwindigkeit dürfen nicht überschritten werden...ausserdem gibts ja auch 30iger Zonen..und es ist, wenn es schneller geht, kein Moped sondern ein Kraftrad, egal wie es aussieht und ob es 30 oder 50 oder 80 Kubik hat - und dann brauchst an Führerschein, Blinker, Fernlicht etc..und vor allem eine andere Versicherung - die dir nämlich sofort aussteigt, wenn das Moperl schneller geht - tut leid dir die Illusion zu nehmen - lg

Werewolf
30-07-2003, 07:00
Somit schliesse ich mich auch an!

schönen Tag noch, Andy

HAL9000
30-07-2003, 07:05
Original geschrieben von yellow
... mitgeführter Helm und Radkleidung + ein bissl Augenmaß des Beamten sollte reichen ...
beim helm bin ich ganz deiner meinung... - aber das mit dem
augenmaß ist ein problem: wie legst du das in einer verodnung
fest... :confused:

wenn du es wirklich so reinschreiben würdest, sind wir erst recht
wieder der willkür der beamten ausgeliefert: "naa... - mit dea weitn
fox-hosn kaun i ma net voastöön, das'd trainierst... - des mocht 14 euro..."

recht hast du allerdings damit, dass die definition nicht zu einem
elitären edel-biker führen darf... - nicht die 4000-5000.- euro
gesamtausstattung machen den trainierenden aus, sondern die
"ernsthaftigkeit"... - nur wie definierst du das dann wieder... :f: ;)

schwierig, schwierig...

ein rätselnder
HAL9000

Reini Hörmann
30-07-2003, 07:07
Die einzige vernünftige Lösung ist die,wenn wir erreichen,dass die Verordnung bei Tageslicht und guten Sichtverhältnissen nicht exekutiert wird .Als Gegenleistung bieten wir die allgemeine Helm-Pflicht für alle Radfahrer im öffentlichen Verkehr an.Dann müssen auch die RR-Fahrer mit uns gleichziehen,die meistens mit einer lässigen Kappe im Verkehr mit 30-50kmh unzerwegs sind.Ein Mopedfahrer,welcher auch nicht schneller unterwegs sein darf,ist aber zum Helm verpflichtet.


Original geschrieben von *mOngO*
meiner meinung nach ist das die beste lösung!

und damits trotzdem noch was zu tun haben und geld einsacken können, is die helmpflicht sicher ein guter kompromiss :)

Da liegt ja das Problem:

So war es bis jetzt: Für Rennrad und Bike gab es in der alten Verordnung eine Ausnahme, jetzt leider nur mehr fürs RR!
Das heisst, man hätte die alte Regelung nur bestehen lassen müssen.

Ein Helmpflicht anzubieten ist nichts anderes, als der Gesetzgeber würde einfach eine einführen - man kann der Behörde/Gesetzgeber als Gruppe (zum Beispiel alle Unterzeichnenden) keine Gegenleistung für die Allgemeinheit anbieten - wenn sie eine machen will, dann tut sie das...man kann aber eine Helmpflicht anregen! Das ist unser Recht!

Das "Pickerl" müssten schon die Hersteller aufs Rad kleben - wenn ich ein solches als Bike kaufe, sollten die Ausnahmen die fürs RR gelten auch für diese Bikes gelten - ältere sollte man nachrüsten können...


Eine Definition ist in der heutigen Zeit einfach nicht mehr möglich..zuviele unterschiedliche Ausrüstungen gibts da, und zuviele verschiedene Bikes...

Außerdem werden sich alle anderen Radfahrer dann fragen, warum sie bei Tageslicht ein Licht haben müssen, wo es doch nicht finster ist!

Denn dann gäbe es nur die Lösung dass kein einziges Rad diese Ausrüstung braucht, wenn es hell ist, und jedes wenn es Dunkel ist oder schlechte Sicht herrscht!
Die herreschenden Ausnahmen wurden aber extra für Sportler gemacht...aber eben nicht für alle - leider...

doc99
30-07-2003, 07:39
ich finde die neue fahrradverordnung als unausgereifte rechtsbestimmung, was soll ich am tag alles sinnlos herumschleppen, viel wichtiger ist vielleicht eine helmpflicht (jeder vernünftige biker schützt ohnedies seine mütze).
reflektoren, rückstrahler,...sinnloser quatsch.
und zudem gibt es auf dem markt noch fast keine mäntel mit integriertem reflektorstreifen, auch bei den schuhen ist zu wenig auf dem markt, der handel reagiert auf die verordnung nur durch produktion auf material, welches sich beim ersten trial ohnedies sofort verabschiedet.

doc99 von den mountainriders kaprun

NoWin
30-07-2003, 08:06
Original geschrieben von UCI-Wickerl
Die einzige vernünftige Lösung ist die,wenn wir erreichen,dass die Verordnung bei Tageslicht und guten Sichtverhältnissen nicht exekutiert wird.Als Gegenleistung bieten wir die allgemeine Helm-Pflicht für alle Radfahrer im öffentlichen Verkehr an.Dann müssen auch die RR-Fahrer mit uns gleichziehen,die meistens mit einer lässigen Kappe im Verkehr mit 30-50kmh unzerwegs sind.
Zum ersten Satz: absolut OK
zum 2. Satz: wird man niemals durchbringen
zum 3. Satz: Verallgemeinerungen, die dazu auch nicht so stimmen, bringen uns hier nicht weiter

NoWin
30-07-2003, 08:07
Ergänzung: was die Medien betrifft, hat sich auch die Kronenzeitung z.t. schon engagiert - hat wer Kontakte ???

mini
30-07-2003, 08:57
Mein Kona wiegt z.B. 16-17 kg und ich fahre auch Touren damit!
Unter der Vorraussetzung, daß auch auf die Enduro- u. FR-Fraktion Rücksicht genommen wird, könnt ihr natürlich mit meiner Unterstützung rechnen.

hifideliger
30-07-2003, 09:01
Unterstütze ich selbstverständlich! Der 14 kg Vorschlag ist jedoch noch verbesserungswürdig (Freerider)

Thomas Lichtenecker

LoneRider
30-07-2003, 12:07
Also...

ursprünglich ging es darum MTB als Sportgerät zu definieren.

Daher meine Vorschläge mit Clickies und Sattelbreite.

Wenn man beabsichtigt ALLE Bike Fahrer, egal ob Kaufhausbike, Wochenendausflügler, oder die Mama auf dem Weg zum Badeteich in den Genuss reflektorenfreier MTB's zu bringen, dann GIBT es schlicht keine Definition... denn Citiybikes und Bauhaus-MTBs sind schlicht und ergreifend zu ähnlich (von der Qualität und Preis mal abgesehen) zu den "Sport-Geräten"

Da nun aber offensichtlich der Trend zu einem generellen Freibrief unter Tag geht (was sicher fein wäre) hat die (schier unmögliche) Definition eines Sport-MTB's eh koan Sinn.
Bezweifle aber das eine Verordnung derart aufgeweicht wird von den zuständigen Herren .....

Mit Helmpflicht hätte ich kein Problem.

Slayer
30-07-2003, 12:17
ich bin dabei...und schließe mich hiermit an

Patrick Dinhof, 2radchaoten.com

Chaingang
30-07-2003, 12:29
Original geschrieben von NoPain
Petition zur Novellierung der Fahrradverordnung

TEXTVORSCHLAG: Geländefahrräder
§4a(1) Als Geländefahrrad gilt ein Fahrrad, das aufgrund seiner Bauweise für den bestimmungsgemäßen Gebrauch abseits befestigter Straßen geeignet ist
1. wenn dieses durch entsprechende Schutzausrüstung und Bekleidung erkennbar für Trainingsfahrten eingesetzt und
2. ein Eigengewicht in fahrbereitem Zustand von 14 kg nicht überschreitet.

(2) Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Geländefahrräder ohne die in § 1 Abs.1 Z 2 bis 8 genannte Ausrüstung verwendet werden.

(c) 2003 by Christian Klinger (Il Consigliere)

Zur Erinnerung oben noch mal den Originaltext :D

Vorschlag:
a) Schutzaurüstung gegen Helm ersetzen
"und Bekleidung erkennbar für Trainingsfahrten eingesetzt und" ersatzlos streichen
b) "ein Eigengewicht in fahrbereitem Zustand von 14 kg nicht überschreitet." ersatzlos streichen
c) NEU:
Defintion einer Mindestbremsleitung
d) NEU:
KLINGEL

ODER ALTERNATIV:
Einführung einer allgemeinen Helmpflicht für alle und die Ausrüstung müssen alle dabei haben, wenn sie ausser bei Tageslicht und guter Sicht fahren....


Kooperationspartner:
ARGUS, VCÖ, Kronenzeitung, Studetntenvetretungen (wegen der Masse :D )

....hat schon mal jemand in den parlamentarischen Protokollen gestöbert? Vielleicht gabs ja mal a Anfrage

pirate man
30-07-2003, 12:30
bin natürlich auch gegen diese lächerliche verordnung

<MM>
30-07-2003, 12:37
Original geschrieben von LoneRider
In etwa denen die es gebraucht gekauft haben.
Die es wo gestohlen haben.
Allen jenen die eine Rechnung über Rahmen, eine Rechnung für ne Federgabel, ne Schaltung, eine für die Laufräder usw. haben aber nix zusammendgesetztes.

Ausserdem kriegst auch die Mega-Mountain-Bikes beim Baumax, Metro usw. die nach einem alpinen Einsatz zerfallen aber auf der Rechnung sicher als Mountainbike betitelt werden ;)





In etwa denen die es gebraucht gekauft haben.

I' hab' meins auch gebraucht gekauft - und trotzdem die Originalrechnung. Wenn man sie dezitiert verlangt, hat man gute Chancen, sie auch zu erhalten.


Die es wo gestohlen haben.

Also wirklich! ;) ;)


Allen jenen die eine Rechnung über Rahmen, eine Rechnung für ne Federgabel, ne Schaltung, eine für die Laufräder usw. haben aber nix zusammendgesetztes.

Da würd' sicher auch eine Rechnung über einen Mountainbikerahmen aufzutreiben sein, nicht?


Ausserdem kriegst auch die Mega-Mountain-Bikes beim Baumax, Metro usw. die nach einem alpinen Einsatz zerfallen aber auf der Rechnung sicher als Mountainbike betitelt werden

Stimmt. Aber Haupstach' ist doch für das Gesetz, daß "Mountainbike" draufsteht. - Ob's dann für die Kenner wirklich ein gutes Teil ist, schätz' i' hier mal net für entscheidend ein.


>roox:

Den Versuch der Definition eines MTBs über die Komponenten hab' i' oben selber in Frage gestellt, um mich dann auf die Verkaufsformalitäten zu beziehen, weil's mir einfacher und praktikabler erschienen is'.

LoneRider
30-07-2003, 12:44
Original geschrieben von <MM>

Stimmt. Aber Haupstach' ist doch für das Gesetz, daß "Mountainbike" draufsteht. - Ob's dann für die Kenner wirklich ein gutes Teil ist, schätz' i' hier mal net für entscheidend ein.



Na gut, dann lass uns doch alle Fahrräder als Mountainbikes bezeichnen und Reflektoren befreien ;)

Womit wir nun bei der Forderung sind unter Tags die Verordnung nicht zu exekutieren .... was wie eh schon erwähnt für die Verordnungsautoren eine Rückschritt wäre und daher eher nicht erreichbar ist.

Anfangs war es in dem Thread ja drum gegangen ein MTB als "Sportgerät" zu definieren ....

Mal sehen!

Bernd67
30-07-2003, 12:53
Lockerung der Verordnung wäre im Sinne aller (nur bei Dämmerung/Dunkelheit/schlechte Sicht).

einer generellen Helmpflicht erteile ich eine Absage, das ist ein äußerst schlechter Handel und nützt absolut niemandem und schreckt vor der Benutzung als Alltagsverkehrsmittel ab. Es wird ohnehin zuviel mit dem Auto gefahren (Großteil der Fahrten unter 3km!)

Mindestbremsleistung ist beim MTB tatsächlich geregelt (man lese nach)

yellow
30-07-2003, 13:02
führt zu nix...

Helm am Rad wär vielleicht eine Idee Verletzungen zu mindern, aber ich setzt doch sowas nicht auf, wenn ich in Alltagskleidung am Bahnhof, zum See, Einkaufen, ... sonstwohin fahre, und (problemlos erkennbar) nicht trainiere.

Beispiel: der supertolle Edelbiker, der mitm Poserhobel und Schlapfen auf Klickies ohne Ausrüstung auf ein Eis fährt soll keine Lichtausstattung verwenden müssen, die anderen schon?

Wäre ja toll,
so wie die für Parteimitglieder reservierte Supr in Moskau damals.
Weiter so! :rolleyes:

Morgenmuffel
30-07-2003, 13:50
Unterstütze die Petition natürlich auch!

lg, Brigitte

PS: Bin aber gegen eine HelmPFLICHT!

il Consigliere
30-07-2003, 13:50
Original geschrieben von Piefke
Zur Erinnerung oben noch mal den Originaltext :D

Vorschlag:
a) Schutzaurüstung gegen Helm ersetzen
"und Bekleidung erkennbar für Trainingsfahrten eingesetzt und" ersatzlos streichen
b) "ein Eigengewicht in fahrbereitem Zustand von 14 kg nicht überschreitet." ersatzlos streichen
c) NEU:
Defintion einer Mindestbremsleitung
d) NEU:
KLINGEL

ODER ALTERNATIV:
Einführung einer allgemeinen Helmpflicht für alle und die Ausrüstung müssen alle dabei haben, wenn sie ausser bei Tageslicht und guter Sicht fahren....


Kooperationspartner:
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....hat schon mal jemand in den parlamentarischen Protokollen gestöbert? Vielleicht gabs ja mal a Anfrage

Die Mindestbremsleistung ist für MTBs an sich ohnedies in der VO geregelt und ist meines Erachtens auch nicht zu bekämpfen.

Das Gewicht ist natürlich ein Problem für viele robuster gebaute Radln, bei den RR aber auch vorgegeben, weil dort natürlich das Gewichtsargument (schon immer) gekommen ist, dass man sich nicht mit einer (früher fest verbundenen ) Lichtanlage das geringe Eigengewicht zusammen hauen möchte. optische gründe sind sicher keine rechtfertigung für eine ausnahme - auch wenn sweh tun sollte :mad:

In den parlamentarischen Materialien habe ich nichts passendes gefunden, das sich als Argument für unser Anliegen nutzen lassen könnte.

Ferrum
30-07-2003, 13:50
Unterstüze diese Petition, da sie in jeder Form, wie sie auch dann endgültig aussehen mag, jedem Mountainbiker und sonstigen Bikern dienlich ist.

Alles andere ist sowieso nur eine Abzocke!!!

Ferrum
30-07-2003, 13:55
Ach ja, in den parlamentarischen Protokollen hab ich schon gestöbert, aber da wirst ja winselsüchtig, wennst das liest, was diese weltfremden (vom biken und alles was damit zu tun hat) Menschen verzapfen....

il Consigliere
30-07-2003, 13:57
@mini
@hifideliger
@ alle anderen Freerider

Ich nehme einmal zur Kenntnis, dass der Versuch ein Renn-MTB über das Gewicht zu definieren gescheitert ist, da, wenn man das Gewicht auf bis zu 18 kg hinaufsetzt, wohl auch kein Kaufhausradl mehr (außer es hat an Motor :D ) darüber liegen wird.

@all
generell schiene es mir am sinnvollsten nicht mehr auf die Art des rades Augenmerk zu legen, sondern auf die Lichtverhältnisse (s.o.)
Das Problem dabei ist nur, dass der VOGeber dann einen Schritt zurück machen müsste (für alle Räder), was nicht passieren wird.

Das MTB im Gegensatz zum RR nicht zu definieren bereitet aber auch wieder verfassungsrechtliche Probleme (Art 18 B-VG mangelnde Determinierung). Das ist auch der Grund warum man die Entscheidung, ob jemand verpflichtet ist, die vorgeschriebene Ausstattung zu haben, nicht ganz den Polizeiorganen - auch wenn ich ihnen das auch zutrauen würde - überlassen kann. :rolleyes:

Reddevil
30-07-2003, 14:00
Hoffe, dass bei einer neuen Verordnung (falls eine Zustande kommen wird) nicht die "normalen" Hobbybiker untergraben werden. Alle Wettkampfräder und nicht nur die Lizenzfahrer sollen von der jetzigen Bestimmung ausgenommen werden

Waldfetzer
30-07-2003, 14:01
Der Petition stimme ich zu.

Allerdings bin ich strikt gegen eine allgeimeine Helmpflicht. Warum?
1. Weil ich doch oft beim Training schwitze und den Helm dann kurzzeitig ablege, um ihn "trocknen" zu lassen (bevor ich mir eine Verkühlung zulege). Auch ein Schweißband saugt sich irgendwann voll.
2. Weil es wirklich kontraproduktiv zu den heutigen Fortbewegungsmitteln ist, da die motorisierten Bewegungsmittel wirklich schon sehr die Überhand haben, egal auf welche Distanz.
Helmpflicht würde hier nicht gut für die Umwelt sein (viele werden zB. aufs Moped bzw Auto umsteigen).
3. Ein Helm schränkt in kleiner Weise auch den Gehörsinn ein (es gibt viele verschiedene Helme...).
4. Wohin mit dem Helm wenn man zB. auf ein Eis oder Einkaufen geht (am Rad=Verleitung zum Diebstahl)?

Es sollte jedem selbst überlassen sein, am Rad seinen persönlichen Schwerpunkt auf Sicherheit zu legen, das Angebot eines Helms ist vorhanden und kann von jedermann genützt werden.


Eine Klingel am MTB ist überflüssig, jeder Mountainbiker sollte sich einen höflichen "Entschuldigung, lassen sie mich bitte vorbei"-Satz :p überlegen. Für etwas Anderes ist eine Klingel ohnehin nicht ausreichend (motoriserter Verkehr etc.) Der MT-Biker ist im Training ohnehin großteils im Gelände unterwegs.


Reflektoren bei Tag, was kommt als nächstes - Licht am Tag?!
Ich glaube dazu brauche ich nicht mehr sagen.
Achja und Ausnahmen bestätigen die Regel (Rennräder).
Also entweder ganz oder gar nicht (letzteres!)

Und das wichtigste an der neuen StVO für Fahrräder:
Es ärgert


Warum nicht vorher schon groß auf dieses Gesetz hingewiesen wurde bzw. nicht vor der "Geldeinhebung" etwas von Medien, Verkehrsclubs etc. im großen Sinne unternommen wurde ist mir ein Rätsel.

Gruß

Waldfetzer

Chaingang
30-07-2003, 14:15
Original geschrieben von il Consigliere
Die Mindestbremsleistung ist für MTBs an sich ohnedies in der VO geregelt und ist meines Erachtens auch nicht zu bekämpfen.

In den parlamentarischen Materialien habe ich nichts passendes gefunden, das sich als Argument für unser Anliegen nutzen lassen könnte.

Aha, also heisst doch, dass es gibt eine Definition für ein MTB geben muss, oder gilt die Mindestbremsleistung für alle Radeln?

Schade, dass die Volyverteter so ahnungslos sind :D :D

il Consigliere
30-07-2003, 14:20
[QUOTE]Original geschrieben von Piefke
[B]Aha, also heisst doch, dass es gibt eine Definition für ein MTB geben muss, oder gilt die Mindestbremsleistung für alle Radeln?

Die Mindestbremsleistung für MTBs (sind glaub ich als Räder für den Gebrauch abseits der Strasse beschrieben) gilt eine Mindestbremsleistung. Schau aber noch einmal in die VO hinein - hab nur den Text nicht bei mir :confused:

NoWin
30-07-2003, 14:24
§ 1. (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muss – sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt – ausgerüstet sein:
1. mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Brems-vorrichtungen, mit denen auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/sec2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird;

NoWin
30-07-2003, 14:29
Noch eine Ergänzung zum Rennfahrrad - Rennlenker ist nicht genau definiert, Gewicht allerdings mit 12 Kilo limitiert, äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.

Wenn ich jetzt 26"-Laufräder in mm umrechne komme ich auf rund 660mm Felgendurchmesser, somit würde nur mehr die äußere Felgenbreite gegen ein MTB sprechen :confused: ;) - wäre dies ein Ansatzpunkt ???

il Consigliere
30-07-2003, 14:30
Diese ist für MTB so definiert:

Bei bestimmungsgemäßer Verwendung von Fahrrädern abseits der Fahrbahn muss die Bremsverzögerung - unbeschadet des Abs 1 Z 1 - einen Wert erreichen, der einen sicheren Gebrauch des Fahrrades gewährleistet.

Sonst gilt Abs 1 Z 1 : 4M/Sec² bei Ausgangsgeschw 20 km/h

pirate man
30-07-2003, 14:35
weiter oben wurde ja schon angesprochen "normale radfahrer" von "mtb'er im training" zu unterscheiden bzw. die sache mit dem radverein-ausweis - ich persönlich find das nicht gut
ich hab ein mtb, bin bei keinem radverein, geh auch mtb'en aber fahr auch auf der straße
ich hab auf meinem bike eigentlich alle reflektoren oben die benötigt werden (vorne, hinten, speichen, pedale), halterung fürs licht is auch montieret, klingel fehlt
mich fucked das zwar irrsinnig an, aba ich hab keine lust blechn zu dürfn wenn mich ein kibara aufhalt und ich nix oben hab - das licht is ja wohl die größe frechheit *grml*
was sagts ihr dazu?

HAL9000
30-07-2003, 14:58
Original geschrieben von NoWin
... Wenn ich jetzt 26"-Laufräder in mm umrechne komme ich auf rund 660mm Felgendurchmesser, somit würde nur mehr die äußere Felgenbreite gegen ein MTB sprechen :confused: ;) ...
wuaaahhh... - wie oft denn noch... :rolleyes: ;)

mtb-felgen haben keine 630 mm! - hast du schon einmal nachgemessen?
die felgenbreite wiederum würde tw. kein problem machen. die
517er und xr 4.1 (dt-swiss) haben keine 23mm...

CU,
HAL9000

T.Pichler
30-07-2003, 15:26
Ich unterzeichne hiermit diesen Vorschlag:


Thomas Pichler, Mountain Riders Kaprun

schölli
30-07-2003, 15:32
Wir sind ebenfalls gegen die Verordnung in jetziger Form.

LG


Anton und Edith Schöllberger
Peter Glitzner

irieman420
30-07-2003, 15:39
...die geschriebene verordnung scheint viel über ihre verfasser auszusagen - mit grosser sicherheit schreibtischhengste...

nein, so nicht, im namen der rastas

rebelwarrior

Yeti
30-07-2003, 15:41
Super Idee!! Ich finde wir sollten uns wirklich bemühen konsturktiven Druck auf das Verkehrsministerium zu machen, glaube dass wir dadurch auch unsere Glaubwürdigkeit als ambitionierte Sportler unter Beweis stellen können.
Wir könnten ja unserer lieben Polizei den Vorschlag machen sie in der feinfühligen Unterscheidung von echten Bikes und möchtegern Mountainbikes einzuschulen ;-).
Glaube wir könnten ...

Ich habe schon versucht Kontakt mit dem Ministerium herzustellen und um eine Änderung der Verodnung zu bitten.hier könnt Ihr die Andwort lesen:

NoWin
30-07-2003, 15:43
@ Yeti

Am besten ist der Schluß auf der 2. Seite rechts unten "Dynamik mit Verantwortung" - es ist zum :k:

il Consigliere
30-07-2003, 15:59
Da ich mir aufgrund des enormen Echos irgendwie vorgestellt habe, diesen thread (allenfalls in ausgedruckter Form) an die entsprechenden Stellen zu schicken, ersuche ich Euch
keine beleidigenden Dinge - war bis jetzt eh o.k. - zu posten, auch wenn ihr hier eurem Ärger Luft machen wollt (was ihr auch könnt und sollt).

Die vom Ministerium (gibt es eigentlich ein Maxisterium, weil Magisterium gibts ja auch ? :) ) vorgeschlagenen Lösung, MTB nur abseits der Strassen zu verwenden funktioniert ja nicht einmal bei Marathons, also ist es keine Lösung: Durchgefallen!!

Zap
30-07-2003, 16:10
Ich bin

GEGEN

die bestehende Fahrradverordnung, weil Mountainbikes nicht näher definiert sind, was sie eigentlich sein sollten, da ein beträchtlicher Anteil an Rädern, die jedes Jahr verkauft werden, Mountainbikes sind.

und

FÜR

ein Gesetz, dass Mountainbikes ebenso behandelt, wie Rennräder. Natürlich mit der Rücksichtnahme auf die technischen Gegebenheiten des Mountainbikes. Es soll jeder Mountainbiker ein Recht darauf haben, sein Sportgerät ohne verpflichtender Ausstattung, die einem Stadtfahrrad gleicht, (straffrei) fahren zu dürfen.

atzi
30-07-2003, 16:49
auch ich schließ mich hier voll an

was für rennradfahrer erlaubt ist, muss auch für
mountainbiker (zumindest die echten) gelten

Gerhard Atzlesberger

mikeva
30-07-2003, 17:26
ein mountainbike ist ein rennrad, welches sich durch seine spezielle ausstattung zu fahrten auf unbefestigtem untergrund eignet.
die spezielle ausstattung zeigt sich an dem felgendurchmesser, der bereifung und dem höheren gewicht, um eine dem verwendungszweck entsprechende robustheit zu erzielen.



unterstütze diese petition vollinhaltlich

chriz
30-07-2003, 17:36
auch ich unterstütze diese petition voll und ganz !!
super gemacht!

Lethargie
30-07-2003, 19:06
Hallo!, bin neu hier und bin mir jetzt nicht sicher ob sich hier nur leute tummeln die mtb semiprofessionell betreiben oder nicht; für mich ist es eigentlich nur hobby
hab jetzt in dem thread ein bissl geschmökert und bin eigentlich für keine definierten parameter die ein mtb haben muß um sondergenehmigung zu erhalten; bin zwar wie gesagt nur hobbyfahrer aber ich hätte trotzdem keinen bock meinem rad eine stadtausrüstung aufzuzwingen wenn ich mal ins gelände fahr; gut wenn es jedoch nur mit definerten parameter geht ok, ist besser als nichts würd ich mal sagen aber keineswegs optimal

untertags: sollte jeder selbst entscheiden können wie gut er gesehen werden will; hauptsache das rad ist gut gewartet
abends: pflicht bzgl licht ist ok, rest freiwillige basis
glocke: im straßenverkehr echt unnötig da schrei ich lieber die leute zs. -> ist viel effektiver

anstatt sich komische verordnungen auszudenken sollten sie lieber mal eine aktion scharf gegen hundebesitzer durchführen, die leinen über radwege spannen (in der dämmerung) falls sie überhaupt an der leine sind etc. - das werde ich auch jedem polizisten mitteilen der mich mal aufhalten sollte

LeGü
30-07-2003, 19:20
Gute Aktion, bin dagegen.
legü
Mountain Riders Kaprun

speedy
30-07-2003, 19:23
"super" Antwort vom Ministerium: Wenn man ausschließlich im "Gelände d.h. abseits von Straßen mit öffentlichem Verkehr unterwegs ist" (also dort wo man rechtlich faktisch erst recht nicht fahren darf) muss es eh nicht den "Anforderungen der Fahrradverordnung" entsprechen. Auf (genehmigten) Strecken (Forststraßen) gilt meines Wissens die StVO. Und bis zum "Gelände" soll man das MTB mit dem Auto transportieren oder schieben!? :confused: .

Die generelle Lösung, das bei Tageslicht Fahrräder ohne dem "StVO-Zeug" verwendet werden dürfen, ist wohl unrealistisch, weil dies ja geradezu gegensätzlich zur geltenden Verordnung wäre.

Daher muss eine gleichberechtigte Ausnahmeregelung für MTB's wie für (Straßen)rennräder gefunden werden.
z.B. so:
Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen (vgl. § 4 Abs. 1 der Fahrradverordnung):
a) Straßen-Rennräder
- Eigengewicht des fahrbereiten Rades höchstens 12 kg;
- Rennlenker;
- äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
- äußere Felgenbreite höchstens 23 mm
b) Renn-Mountainbikes
- spezielle Eignung für Fahrten auf unbefestigtem Untergrund (allenfalls Präzisierung: durch entsprechende Rahmenkonstruktion, Bereifung, ev. Federgabel, Lenker etc.)
- Renntauglichkeit
- (allenfalls) Klickpedale und entsprechende Schuhe
- (allenfalls) Sportler mit Helm und entsprechender Bekleidung

Jedenfalls müßte im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes GLEICHSTELLUNG MIT STRASSEN-RENNRÄDERN hergestellt werden (z.b. Rennbekleidung für beide oder keinen, detto Helm, Klickpedale, Trainingsfahrt, behördl. Genehmigung etc.).

Und keinesfalls soll eine Ausnahmeregelung nur für lizenzierte Fahrer o.ä. erfolgen, da das wieder genauso diskriminierend wäre!

Lösungen wie mit Kennzeichnungen des Bikes, entsprechenden Ausweis, Genehmigung etc. bringen nur überflüssige Bürokratie mit sich, weil die Genehmigung könnte wohl sinnvollerweise nur durch BH/Polizei o.ä. erteilt werden.

20er
30-07-2003, 19:34
ich schließe mich euch an!

speedy
30-07-2003, 19:41
Vielleicht könnte man in dieser Petition - wie bereits ein Vor-Poster vorgeschlagen hat - auch die Forderung auf Beseitigung der Aussperrung der Radfahrer von Forststraßen und Wegen in allgemeiner Form erwähnen.

Bringt zwar bei der derzeitigen Regierung sowieso nix, es soll aber nicht so ausschauen, wie wenn die jetzige (diskriminierende) Situation (Überwiegend: Radfahren ist nur auf wenigen "Forstautobahnen" erlaubt) zufriedenstellend wäre.

Die Änderung der StVO bez. MTB-Ausstattung kann aber wirklich kein Problem sein, weil das läßt sich wirklich ganz einfach durch eine geringefügige Anpassung des Gesetzes in Ordnung bringen - und da wüßt ich auch nicht, welche Lobby da was dagegen haben könnte. Wenn sogar das am Unwillen des Ministeriums/Gesetztgebers scheitern sollte, dann "weiß i a nimma" :mad:

jpi
30-07-2003, 20:23
Unterstütze diese Petition voll und ganz!

Die Verwendung als Sportgerät ist bei Rennräder und Mountainbikes gegeben. Eine unterschiedliche Behandlung dieser Räder ist daher nicht einleuchtend.

Isa
30-07-2003, 20:30
Ja eh klar ich bin auch dagegen :D

Loco
30-07-2003, 20:36
Ich bin dabei!

Ein MTB ist doch kein Stadtrad....

Xcelerate
30-07-2003, 20:38
Auch ich unterstütze diese Petition!


Nur das mit "abseits befestigter Strassen" würd ich noch ändern, sonst wird das wieder so ausgelegt, das wir das Rad nur dazu nutzen, auf illegalen Wegen unterwegs zu sein.

(Sorry, wenn das schon mal behandelt wurde - hab mir nicht die ganzen bisherigen 11 Seiten durchgelesen.)

Wolferl
30-07-2003, 20:54
Im Prinzip bin ich natürlich auch dafür, keine Frage.
Zähle mich aber nicht zu den Hardcore Sportlern und bin auch auf eine halbwegs taugliche Ausrüstung angewiesen um nach dem Sporteln wieder halbwegs sicher auf der Straße nach Hause zu kommen. Seit mich einer in den Graben gedrückt hat und meinte er hat mich eben nicht gesehen, habe ich auch ein Licht am MTB drauf. Zum einem anderen Punkt: Fühl mich gleich aussätzig weil ich keine Klickpedale hab :f: aber seit ich mir den Fuß gebrochen habe, weil ich nicht mehr rechtzeitig rausgekommen bin, ist mir das CP vergangen, wobei das Pedal wahrscheinlich nix dafür kann. Am Tag hab ich die Christbaumbeleuchtung aber nicht oben, scheppert auch einfach zu viel.

alpler
30-07-2003, 21:22
Ich unterstütze diese Petition!

:) alpler

mx-orange
30-07-2003, 21:26
bin dabei

mx

Gatschbiker
30-07-2003, 21:31
Diese Verordnung führt sich selbst ad absurdum!

Als Teilnehmer eines MTB-Marathons begehst du nun ein Vergehen. Du könntest theoretisch ab sofort bei jedem MTB-Marathon mit Straßenanteil (welcher Marathon hat keinen Straßenanteil) von der Exikutive bestraft werden!

Wir Biker werden zur "Gesetzlosigkeit" gezwungen!

Wir sind schon wieder auf die gnade der Exikutive angewiesen, die Verordnung ist was das MTB betrifft schichtweg Schei**!

Diese Verordnung ist tatsächlich eine äußerst schwache Leistung unseres Gesetzgebers!!

much gatsch
Paul

Hai
30-07-2003, 22:07
Ich bin auch gegen die jetzige Verordnung.

Toll das sich so viele schon an der Petition beteiligt haben.

adal
30-07-2003, 22:37
An die Erfinder solcher sinnlosen Paragrafen:

Lests einmal eine Unfallstatistik, wieviele Tote werden in Ö durch besoffene Autofahrer verursacht und wieviele durch unzureichend beleuchtete biker. Und dann kümmerts Euch ums wichtigere Problem.

Ein Lichterl vorn, eins hinten wenns dunkel ist muss reichen. Reflektoren wems gefällt und dafür Helmpflicht für alle 2 Räder.

air mani
30-07-2003, 23:48
Original geschrieben von adal

Ein Lichterl vorn, eins hinten wenns dunkel ist muss reichen. Reflektoren wems gefällt und dafür Helmpflicht für alle 2 Räder.

Mit sowas wer ich einverschanden, was sollen dir Strahler bringen wenn dich doch dann ein Auto niederfährt, wohl nicht viel. Weil wenn ich mit meinem Dh Bike auf der Straße fahre schau das mit Strahler sicher scheiße auch aus.

NoWin
31-07-2003, 07:27
Eines sollten wir nicht vergessen: Licht bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht sind Selbstschutz, detto Reflektoren auf den Schuhen und an der Kleidung.

LoneRider
31-07-2003, 07:29
Original geschrieben von NoWin
Eines sollten wir nicht vergessen: Licht bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht sind Selbstschutz, detto Reflektoren auf den Schuhen und an der Kleidung.

Nur das Kleidungsreflektoren z.Z. nix wert sind (vor den Augen des Gesetzes) ... da nicht fix mit dem Bike verbunden...

-Thomas

NoWin
31-07-2003, 07:35
Original geschrieben von LoneRider
Nur das Kleidungsreflektoren z.Z. nix wert sind (vor den Augen des Gesetzes) ... da nicht fix mit dem Bike verbunden...

-Thomas
Das wollte ich damit auch nicht sagen, sondern daß bei Nightrides soviele Protektoren auf der Kleidung sind, daß die Autofahrer schon fast geblendet werden :D

siehe auch: http://members.aon.at/nowin/images/113-1317_IMG.jpg

Nightrider
31-07-2003, 07:50
Hallo,

vielleicht sollt ma aber genau da ansetzten.

Wenn nämlich die Reflektoren an der Kleidung auch berücksichtigt werden würden, wäre die ganze Problematik entschärft.

Wozu soll denn der Reflektor "fix mit dem Rad verbunden" sein, ohne den Fahrer is es eh selten unterwegs (und wenn passiert das eh meistens im Wald wenns an aufprackt :D ).

Es würde doch genügen wenn Reflektoren in der Pedalnähe (viele Bike-Schuhe haben Reflektoren, es gibt praktische Bänder mit Reflektoren) vorhanden sind.

Ebenso kann doch ein Reflektor am Trikot - haben auch viele - den am Bike ersetzen.

Mit einer solchen Änderung wäre eigentlich allen geholfen, weil es unabhängig vom Bike ist (wie die Diskussion zeigt müsste man sowieso alle Bikes vo der Regelung ausnehmen - nicht nur "Wettkampfräder" - was auch immer die sind). Weil es ist illusorisch zu glauben, dass alle "Mountainbikes" (CC-Racer, Freerider, Downhiller und was sonst no gibt) ausgenommen werden, weil da wären ja automatisch alle Räder ausgenommen.

Und auf diese Art is auch egal ob das Bike zum "trainieren" verwendet wird oder da NoWin mit seinen Sandalen zum Eisgeschäft posen fährt :D .

lg
willi

NoWin
31-07-2003, 08:03
Noch ein kleines Beispiel für Reflektoren in der Nacht auf Schuhen, Kleidung und Rucksäcken

RBM
31-07-2003, 08:53
Ich bin natürlich auch gegen diese schwachsinnige Verordnung!

Bernd67
31-07-2003, 09:22
[i].........(gibt es eigentlich ein Maxisterium, weil Magisterium gibts ja auch ? :) ) . [/B]

Mysterium.........

NoStyle
31-07-2003, 10:19
Pro! aber voll...

Markus Riener, RC Donau-Fritzi-Racing

markob
31-07-2003, 10:39
Natürlich unterstütze auch ich voll und ganz den Antrag auf Änderung der neuen (bescheuerten) Fahrradverordnung!!!

CU,

markob

Scaya
31-07-2003, 10:49
Ich bin auch GEGEN die bestehende Fahrradverordnung und FÜR ein Gesetz, dass Mountainbikes ebenso behandelt, wie Rennräder!

martind
31-07-2003, 11:01
Original geschrieben von scay
Ich bin auch GEGEN die bestehende Fahrradverordnung und FÜR ein Gesetz, dass Mountainbikes ebenso behandelt, wie Rennräder!
hätt ich nicht schöner sagen können.
bin auch dagegen.

dahannes
31-07-2003, 11:43
meine volle Unterstützung für diese Aktion.

Es reicht doch völlig aus, Bergräder den Rennrädern gleichzustellen - und eine Definition einen MountainBikes sollte doch wirklich kein Problem sein.


Hannes

TomCool
31-07-2003, 11:51
wie sieht's jetzt aus
gibt's was druckfähiges, bzw. per mail versendbares, denn mit diesem thread im Formu allein werma nicht viel Druck machen können.

TomCool
31-07-2003, 11:52
wie sieht's jetzt aus
gibt's was druckfähiges, bzw. per mail versendbares, denn mit diesem thread im Formu allein werma nicht viel Druck machen können.

nebstbei:
natürlich unterstütze ich diese Aktion voll und ganz!!!!!
Tom Cool, Wohnort: Wien

RO der Norianer
31-07-2003, 11:52
Wiedermal Lob an die Chaoten - richtige Aktion !!

Ich kann euch berichten, dass ich, weil ich in einer Organisation arbeite die Gesetzesbegutachtungsrecht hat, zum damaligen Verordnungsentwurf eine ähnliche Stellungnahme abgegeben hab - auch für MTBs müsste es Ausnahmeregelungen geben - natürlich hat damals keiner auch mich gehört.
Vielleicht bewegt diese Aktion etwas.

Damals hab ich die Deffinition eines MTBs, soweit ich mich erinnere, an Reifenbreite (ab 1,7) und an "aufgrund der Rahmengeometrie eindeutig als MTB erkennbar " festgemacht.

Ich glaube die Kriterien "Gewicht" und "Trainingsaufahrt" sind nicht wirklich optimal.

Wäre toll wenn es zur Novelierung dieses "gelungenen" Verordnungswerkes kommen könnte.

Meine Meinung und Infos dazu hab ich übrigens schon vor längere Zeit auf www.kagaro.at veröffentlich - wenns jemanden interessiert....

NoRush
31-07-2003, 13:09
Ich bin gegen die momentane Verordnung:
Marcus Bischof (Spenduro), 2RadChaoten.com

il Consigliere
31-07-2003, 14:14
[QUOTE]Original geschrieben von TomCool
[B]wie sieht's jetzt aus
gibt's was druckfähiges, bzw. per mail versendbares, denn mit diesem thread im Formu allein werma nicht viel Druck machen können.

Danke auch für deine Unterstützung zu diesem Thema.

Was deine Frage angeht, geistert in meinem Kopf so die Idee, dass wir diesen Therad, wenn er so wirklich fett ist - dazu fehlen noch ein paar Seiten - ausdrucken und dann in einer Sternfahrt, an der sich möglichst viele Biker beteiligen und über die wir die Medien auch informieren werden, in das Infrastrukturministerium bringen und demzuständigen Minister (oder einem Beamten ; Portier :D ) übergeben. Vielleicht kriegen wir vor laufenden Kamera ja auch noch ein paar Anzeigen, da ich nicht damit rechne, dass wir alle STVO Konform unterwegs sein werden.

Was haltets ihr von so einem Vorschlag bzw. wer würde sich an der Übergabe beteiligen wollen?

NoWin
31-07-2003, 14:21
Medien san imma guad - irgendwo hob i des letztens glesn :D - ich wäre bei so einer Aktion natürlich dabei, sollte aber nicht unbedingt der Portier sein, dem das übergeben wird

speci
31-07-2003, 14:28
schließe mich ebenfalls dieser petition an und bin gegen die derzeit gültige "Fahrrad-Verordnung"!
besten dank an il consigliere und an die chaoten -super idee!!! :)

finde es auch nicht richtig eine generelle helmpflicht für alle zu fordern / einzuführen! es überrascht mich aber ,daß es doch einige gibt, die meinen, daß eine "normale fahrt in der stadt"o.ä. sowenig gefahrenpotential besitzt, um mit ruhigem gewissen auf einen geeigneten helm verzichten zu können.
gut -jeder sollte seine birne schützen, wann und wie er glaubt!

die entbindung von der derzeitigen verordnung über eine renn-lizenz zu ermöglichen, ist m.e. auch nicht sinnvoll, weils doch nur einer handvoll bikern dienen würde und die mehrheit wieder "deppat" dasteht!

eine verpflichtende beleuchtung bei dämmerung+ dunkelheit, aber tagsüber ohne diesen ganzen firlefanz, wäre die fairste
lösung! vermutlich aber die am wenigsten durchfürbare (wegen sturheit des gesetzgebers den berühmten schritt zurück zu machen!) :s:

es wurde der ARBÖ genannt. was ist mit dem ÖAMTC oder dem Kuratorium f.Verkehrssicherheit? oder beginnt da schon wieder die parteibüchlwirtschaft? :mad:

ein auf verbesserung hoffender ralph hörack aka speci

< Flo >
31-07-2003, 14:31
Ich denke es wurde schon alles gesagt, demnach hier einfach meine volle Unterstützung zu dieser Aktion!!!!

lg Flo

NoPain
31-07-2003, 14:40
Vorschlag von Markus Benedikt:

Wettbewerbsfahrräder

§ 4. (1) Als Wettbewerbsfahrrad gilt ein Fahrrad das auf Grund seines technischen Konzeptes und einer entsprechenden Ausrüstung zur Teilnahme an Fahrradwettbewerben gut geeignet ist:
1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg, bei für Wettbewerbe abseits befestigter Strassen vorgesehenen Fahrrädern darf dieser Wert auch überschritten werden;
2. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm, bei für Wettbewerbe abseits befestigter Strassen vorgesehenen Fahrrädern darf dieser Wert auch unterschritten werden, und
3. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm, bei für Wettbewerbe abseits befestigter Strassen vorgesehenen Fahrrädern darf dieser Wert auch überschritten werden.

(2) Wettbewerbsfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2-8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Wettbewerbsfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.

NoWin
31-07-2003, 14:50
Original geschrieben von NoPain
Vorschlag von Markus Benedikt:

Wettbewerbsfahrräder

§ 4. (1) Als Wettbewerbsfahrrad gilt ein Fahrrad das auf Grund seines technischen Konzeptes und einer entsprechenden Ausrüstung zur Teilnahme an Fahrradwettbewerben gut geeignet ist:
1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg, bei für Wettbewerbe abseits befestigter Strassen vorgesehenen Fahrrädern darf dieser Wert auch überschritten werden;
2. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm, bei für Wettbewerbe abseits befestigter Strassen vorgesehenen Fahrrädern darf dieser Wert auch unterschritten werden, und
3. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm, bei für Wettbewerbe abseits befestigter Strassen vorgesehenen Fahrrädern darf dieser Wert auch überschritten werden.

(2) Wettbewerbsfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2-8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Wettbewerbsfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.
Dieser Vorschlag paßt perfekt - sogar der letzte Dorfpolizist sollte dann ein Wettbewerbsfahrrad erkennen können. Und der Rennlenker ist sowieso nicht definiert gewesen ;)

air mani
31-07-2003, 14:56
Das wäre perfekt !!! ;) :jump:

soulman
31-07-2003, 15:03
zum thema überreichen:

wenns einmal so weit ist, sollten wir uns vorher mit allen verfügbaren clubs die ähnlich wie wir gesinnt sind (ned unbedingt jetzt mit argus o.ä., weil die ja eher pro als contra sein dürften) , zusammentun und diese petition dem verkehrsminister persönlich übergeben.

wenn dann 300-400 biker beinandstehen wird der vielleicht auch einmal zum nachdenken anfangen (hoff ich halt...)

NoStyle
31-07-2003, 15:07
ein Mann und ein Fahrrad kämpfen gegen das Unrecht....

viele Bikeboardler und ihre Fahrräder gehen damit an die Öffentlichkeit, die idee gefällt mir.... :)

yellow
31-07-2003, 15:16
..... wird ja immer schlimmer :mad:

Nochmals die Frage: warum sollte der Hobbybiker mit "normalem" MTB das Zeug draufhaben MÜSSEN, der Edel-/Renn-/mit Lizenz-/sonstwasBiker jedoch nicht?

Bin viel mehr fasziniert von jemandem, der mit billiger Ausrüstung schwierige Sachen fahren kann, als umgekehrt.

Könnts ja gleich ein "InsgesamtMaximalGewicht" einführen, mit z.B.: dem Durchschnittsgewicht eines Österreichers + einem CC-Bike;
dann fallen die oftmals schweren Hobbyfahrer, oder die Downhiller gleich mal raus und die CC-Heizer nehmen eine ähnlich elitäre Stellung ein wie derzeit die RR-Biker.

il Consigliere
31-07-2003, 15:24
Wegen der angeheizten Diskussion zum Thema Gewicht
möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass das Argument unnötigen Gewichts bei Rennrädern immer schon das Argument war, dass RR durch Ausnahmen bei diversen Geboten im Straßenverkehr begünstigt waren (und sind).

Wenn wir daher die Gleichstellung fordern, brauchen wir zumindest ein ähnliches Argument, um überhaupt den Funken einer Chance zu ahben. Nur zu sagen: " Ich verschandel mein 3000 Eur teures Bike nicht!" ist einfach zu wenig. Daher wird hier ja auch nach Alternativen gesucht.

In einem Punkt ist die VO sonst sogar Fortschrittlich: weil eben untertags das Licht nicht mehr mitgeführt wreden braucht. Frpüher war sogar ein fest verbundene Lichtanlage Verlangt. Manche Polizisten haben dabei sogar auf fix montierte Dynamos etc. bestanden.

Ich denke aber, dass schon ein Haufen guter Ideen geäußert worden sind; jetzt müsssen wir nur noch diese herausfiltrieren und in ein Konzept bringen. ;)

giantdwarf
31-07-2003, 15:37
bin natürlich auch gegen die momentan geltende, die Mountainbiker aufs gröbste diskriminierende, Verordnung

aber

Dieser Vorschlag paßt perfekt - sogar der letzte Dorfpolizist sollte dann ein Wettbewerbsfahrrad erkennen können.

glabts ihr die "Dorfpolizisten" rennen wegen uns mit einem Lineal rum?

ich finde den Vorschlag von RO

Reifenbreite (ab 1,7) und an "aufgrund der Rahmengeometrie eindeutig als MTB erkennbar "

nicht schlecht,
ich finde je einfacher für den "Dorfpolizisten" und durchschnittlichen Parlamentarier beurteilbar, desto eher wird die Initiative Erfolg haben

und dazu gehört natürlich eine medienwirksame Aktion!

wie wär's z.B. mit einer Mountainbikersternfahrt durchs Parlament :D :D :D (im Techn. Museum hats ja glaube ich schon was gegeben)

trailmaster
31-07-2003, 15:39
bin dabei

magnum
31-07-2003, 16:02
auch meine Unterstützung zu der Sache !

dellegrazy
31-07-2003, 17:44
Auch meine Unterstützung ist uns Bikern sicher!!

Mr.Radical
31-07-2003, 20:24
i hab nur die erste seite gelesen, aber i werd schon dafür sein! allso mei stimme habt ihr auch! ;) :D

HAL9000
31-07-2003, 20:35
Original geschrieben von soulman
... ned unbedingt jetzt mit argus o.ä., weil die ja eher pro als contra sein dürften...
nein, nein... - die ruhig auch. im letzten drahtesel ist gestanden,
dass sie auch für eine ausnahmeregelung bzw. gleichstellung
für mountainbikes eintreten... :)

CU,
HAL9000

ceruminator
31-07-2003, 20:59
auch ich unterstütze die aktion zur änderung der momentanen gesetzeslage voll und ganz......
sagt mir was ich dafür tun kann, und ich mache es !!!

G[ern]OTT
01-08-2003, 08:45
Upps, also alle Beiträge lese ich mir jetzt nicht durch, auf die Gefahr hier was zu wiederholen
Bin auch gegen die jetzige Verordnung.
Ich finde bei Fahrten am Tag und bei erkennbarer Trainingstätigkeit, also Dress , Helm sollte die Verordnung für MTB wie für RR gelten.
Irgendwo gibt es natürlich immer eine Gradwanderung, wann trainiert einer, wann fährt wer Brötchen holen, aber im großen und ganzen sollte es mit dieser Festlegung doch möglich sein.

greetings

GErnott

HAL9000
01-08-2003, 09:04
Original geschrieben von gernott
... wann fährt wer Brötchen holen ...
bereitest du dich sprachlich schon auf die invasion unserer
lieblingsnachbarn wegen dieses threads (http://nyx.at/bikeboard/Board/showthread.php?s=&threadid=10707) vor... :devil:;)

CU,
HAL9000

manitou
01-08-2003, 09:12
hab die sache ein bisschen durchgedacht und bin zu folgendem schluß gekommen:

die gesetzes-erfinder haben sich schon was dabei gedacht. die hatten das gleiche problem wie wir, das mtb zu definieren.

es ist einfach nicht möglich, ein mtb von einem citybike klar gesetzlich zu unterscheiden.

es geht eher um den verwendungszweck, und den kann ich nur über den fahrer definieren.

und die einfachste definition des fahrers wäre eine gültige lizenz!

hier wäre der örv gefragt, eine fahrerlizenz anzubieten, mit der jedermann/frau sich identifizieren könnte.

um die lizenz den leuten schmackhaft zu machen (dem örv und den bikern) sollte sie nicht zu teuer sein, für ein jahr gültig sein, eine haft- und unfallversicherung beinhalten, zu starts bei jeden rennen berechtigen (klasse master, elite, u-23,... bis zur sportklasse gehören aufgeteilt) wobei die "hobbyfahrer" eine eigene klasse bekommen, und dem örv, sparte mtb viel geld einbringen, damit endlich kohle für die wichtigen dinge da sind, wie nachwuchs- und öffentlichkeitsarbeit, nationalteam usw. denn derzeit gibt es nur soviel geld für die sparte mtb, soviel lizenzen gelöst werden. :(

mit solch einer lizenz könnte man sich dann bei der exekutive als "trainierer" ausweisen und könnte ohne licht und sonstigen kramurie weiterfahren.

jeder andere versuch, das gesetz oder die definition zu ändern, wird erfolglos bleiben.

auch das bike zu kennzeichnen, ist ein viel zu großer bürokratischer aufwand und nicht zielführend. wer lässt sich schon sein bike gerne tätowieren, denn nur mit einer gravur oder eingeschlagenen nummern kann man das verlässlich machen.

somit wären mit einem schlag 2 dinge erledigt:

1. wir biker könnten wieder so wie gehabt auf der strasse fahren

2. es gebe endlich eine brauchbare und schlagkräftige lobby für den mtb-sport, die dann auch einige sachen bewegen könnte.
derzeit haben die rr-fahrer, im örv und in den medien, das sagen. wenn wir uns via gelöster lizenz zu einer menge, zu einer zählbaren masse verwandeln, dann kann man auch in gewissen teilen der gesellschaft gewissen druck für gewisse sachen ausüben.

noch einmal, eine lizenz bedeutet nicht, das jeder lizenznehmer gleichzeitig bei den rennen mit den profis mitfahren muß. es gäbe dann wie bisher eigene klassen für die jeweiligen interessen (profi - amateur - hobbyfahrer)

Shippie
01-08-2003, 09:30
Bin definitiv gegen die Verordnung. Wieso eigentlich die Diskussion um Gewicht und Felgenbreite? Wer am Tag fährt braucht weder Licht noch Reflektor noch ein Nachtsichtgerät oder was den Wapplern die solche Gesetze entwerfen noch einfallen könnte. Die VO sollte dahingehend geändert werden, dass derartiges Equipment nur nachts und in der Dämmerung benötigt wird - egal ob das ein Rennrad, ein Mountainbike oder ein Waffenrad ist!!!!

Ride hard, ride free!

HAL9000
01-08-2003, 09:32
Original geschrieben von manitou
... und die einfachste definition des fahrers wäre eine gültige lizenz! ...
so wie du es definierst, hast du recht... :)

es ist zwar auch wieder eine bürokratische lösung, aber mit
einigen anderen wünschenswerten "nebenwirkungen"... :cool:

und wenn alle eine lizenz haben, wird es dann auch nicht
die befürchtete elitäre vereinsmeierei...

die lizenz müsste dann aber natürlich auch für die rennradler
gelten, sonst haben wir erst recht wieder eine ungleich-behandlung...

ich könnte mich schon damit anfreunden, so ein karterl dann
immer mitzunehmen. darauf könnten dann ja auch wichtige
persönliche daten stehen, wie es in einem anderen thread schon
angeregt wurde (die gschicht mit dem schwer gestürzten biker...)

CU,
HAL9000

Fivel
01-08-2003, 09:40
Wie zum Beispiel die Blutgruppe...
oder Sozialversicherungsnummer.
oder der Mengenrabbat beim Gipser. :D

Fuxl
01-08-2003, 10:55
Stimme der aktion auch zu!

Fuchs Roland

Hab jetzt natürlich nicht alles durchgelesen, aber warum überhaupt eine einschränkung über das gewicht??

mfg
Fuxl

Sali22
01-08-2003, 12:23
hast auf jeden fall !!!
bin nur gespannt obs was nutzen wird ?
ciao sali.

NoWin
01-08-2003, 13:39
Original geschrieben von Shippie
Wer am Tag fährt braucht weder Licht noch Reflektor noch ein Nachtsichtgerät oder was den Wapplern die solche Gesetze entwerfen noch einfallen könnte.
Stimmt nicht, Reflektoren und Klingel müssen auch untertags montiert sein, Licht darf abnehmbar sein.

axel
01-08-2003, 14:05
Original geschrieben von Niiiki
Einfache Lösung: Sobald die Straßenbeleuchtung an is, Lichtpflicht! Weil mit augenmaß is das so eine Sache... da is für manche noch hell wenn man die Händ vor Augen nimma sieht *gggg* schwierig umzusetzen, da es (meist ausserhalb wiens :) ) haufenweise strassen ohne strassenbeleuchtung gibt.


ich bin dafuer gar keine ausnahmen zu machen, dann gibt's auch keine grauzonen. mein vorschlag:

bei tageslicht und guter sicht:
nur die geschichte mit den 2 bremsen (die klingel lass ich mir grade noch einreden).

in der restlichen zeit:
bremsen + klingel + licht + reflektoren.
wichtig waere jedoch ein zusatz, wonach licht und reflektoren auch am fahrer getragen werden koennen, somit wuerden alle halterungen entfallen.
ausserdem sollte bei den reflektoren keine farbe bzw. mindestflaeche vorgeschrieben sein - eine neu geklebte folie oder klettband ist sicher gleich hell wie ein uraltes katzenauge.

(name und anschrift ist der redaktion bekannt)

NoIdea
01-08-2003, 14:12
Auch ich bin gegen die Fahrradverordnung in der bestehenden Form,

cu Martin Hochleitner, 2RadChaoten.com

gintar
01-08-2003, 21:48
Auch ich bin gegen die Fahrradverordnung in der bestehenden Form.

day
01-08-2003, 22:51
bin auch dagegen

jedoch glaub ich, ads die polizei, sicher nie irgendwo an downhiller mitten auf einem berg (schöckel oder was ihr halt so fahrts) aufhalten wird und auffordern, reflektoren und co drauf zu tun...

also kann ma da mit dem maximal gewicht schon machen, ich wär viel eher dafür, das ma was mit den pedalen sich überlegt (anm. - die hobbyfahrer, und stadt-fahrer, fahren meist nur bärentatzen, und alle anderen hauptsächlich clickies oder?)

helm- würd ich freiwillig lassen, ausser vl im gelände, und auf den landstraßen (rennrad) aber das lasst sich n der form net verwirklichken... :k:

LoneRider
02-08-2003, 07:20
Original geschrieben von day
bin auch dagegen

jedoch glaub ich, ads die polizei, sicher nie irgendwo an downhiller mitten auf einem berg (schöckel oder was ihr halt so fahrts) aufhalten wird und auffordern, reflektoren und co drauf zu tun...


Wenn man mit gewicht was macht, dann sollte man aber ein Gewichtslimit für "vorn und hinten gefederte" Fahrräder von mindestens 17 kg einführen, wenn schon Rennräder bis 12 kg akzeptiert werden....


-Thomas

notfast
02-08-2003, 08:04
schliesse mich voll und ganz an....

heinz

Loco
02-08-2003, 08:12
Original geschrieben von LoneRider
"vorn und hinten gefederte" Fahrräder von mindestens 17 kg
Zielpunktfully... :D

Alf
02-08-2003, 11:15
bin dabei !

hubschraufer
02-08-2003, 15:39
...beführworte die Petition natürlich auch!

Frazo
02-08-2003, 20:52
mit einer Glocke muß doch jeder von uns leben können, ist ein kleines Zugeständnis (wir können und dürfen nicht nur fordern).Die Ausrede man hört sie nicht im Strassenverkehr gilt nicht, weil wir im Walde fahren... :D , außerdem ist sie bei starkem Rotsockenverkehr wirklich nützlich... ;)
bez. Reflektoren stimme ich axel voll zu, müssen auch an der Bekleidung zulässig sein...
Die Bilder der Nightrides beweisen dies.
Operation gelungen, Patient tot....

MfG FRAZO :jump:

tiktak
02-08-2003, 21:36
hmm weiß net grad die glocke seh ich net ein :)

ein lauter platzer is sicher besser hoerbar als eine nervende glocke

mit lauter platzer mein ich net anschrein sondern laut grüssen oder sowas das tuts

MTBer
02-08-2003, 22:14
Original geschrieben von manitou
hab die sache ein bisschen durchgedacht und bin zu folgendem schluß gekommen:

die gesetzes-erfinder haben sich schon was dabei gedacht. die hatten das gleiche problem wie wir, das mtb zu definieren.

es ist einfach nicht möglich, ein mtb von einem citybike klar gesetzlich zu unterscheiden.

es geht eher um den verwendungszweck, und den kann ich nur über den fahrer definieren.

und die einfachste definition des fahrers wäre eine gültige lizenz!

hier wäre der örv gefragt, eine fahrerlizenz anzubieten, mit der jedermann/frau sich identifizieren könnte.

um die lizenz den leuten schmackhaft zu machen (dem örv und den bikern) sollte sie nicht zu teuer sein, für ein jahr gültig sein, eine haft- und unfallversicherung beinhalten, zu starts bei jeden rennen berechtigen (klasse master, elite, u-23,... bis zur sportklasse gehören aufgeteilt) wobei die "hobbyfahrer" eine eigene klasse bekommen, und dem örv, sparte mtb viel geld einbringen, damit endlich kohle für die wichtigen dinge da sind, wie nachwuchs- und öffentlichkeitsarbeit, nationalteam usw. denn derzeit gibt es nur soviel geld für die sparte mtb, soviel lizenzen gelöst werden. :(

mit solch einer lizenz könnte man sich dann bei der exekutive als "trainierer" ausweisen und könnte ohne licht und sonstigen kramurie weiterfahren.

jeder andere versuch, das gesetz oder die definition zu ändern, wird erfolglos bleiben.

auch das bike zu kennzeichnen, ist ein viel zu großer bürokratischer aufwand und nicht zielführend. wer lässt sich schon sein bike gerne tätowieren, denn nur mit einer gravur oder eingeschlagenen nummern kann man das verlässlich machen.

somit wären mit einem schlag 2 dinge erledigt:

1. wir biker könnten wieder so wie gehabt auf der strasse fahren

2. es gebe endlich eine brauchbare und schlagkräftige lobby für den mtb-sport, die dann auch einige sachen bewegen könnte.
derzeit haben die rr-fahrer, im örv und in den medien, das sagen. wenn wir uns via gelöster lizenz zu einer menge, zu einer zählbaren masse verwandeln, dann kann man auch in gewissen teilen der gesellschaft gewissen druck für gewisse sachen ausüben.

noch einmal, eine lizenz bedeutet nicht, das jeder lizenznehmer gleichzeitig bei den rennen mit den profis mitfahren muß. es gäbe dann wie bisher eigene klassen für die jeweiligen interessen (profi - amateur - hobbyfahrer)

Also, diese Idee finde wirklich super toll!!!
Nur eines noch, mit dieser Lizenz müßte man auch auf den Forststraßen fahren dürfen!!!!!!!!

Ein über diesen Thread sehr erfreuter
Robert

Br@in
03-08-2003, 00:22
Mir ist das einfach zu viel das alles zu lesen. So die ersten 50 - 70 Posts hab ich gelesen.

Mein Senf:

Reflektoren am Tag für ALLE Fahrräder sinnlos





Falls das eh schon Konsens ist, sorry!

Etwas wo ein 14kg Gewichtslimit drin ist, unterschreib ich nicht. Das find ich offen gesagt vertro..... . Zumindest alle Spielarten von MTBs sollten drin sein...

yellow
03-08-2003, 00:24
Brain, ich liebe Dich ;)

So, dieses Posting ist wenigstens nicht "agressiv negativ" :D :D
muhahaaaaa

Br@in
03-08-2003, 00:28
Ich Dich natürlich auch. Fragt sich nur noch warum Du mich liebst???

yellow
03-08-2003, 00:36
Pssst: weilst auch ein Problem damit hast, daß nur die CC-Raketen ausgenommen werden sollen :D

Br@in
03-08-2003, 00:42
:U: :love: :D

Shippie
03-08-2003, 10:32
Original geschrieben von NoWin
Stimmt nicht, Reflektoren und Klingel müssen auch untertags montiert sein, Licht darf abnehmbar sein.

@NoWin:

Dass es in einem Gesetz steht, heisst nicht, dass man das Zeug tagsüber BRAUCHT um sicher unterwegs zu sein. Mein Kommentar bezog sich auf die Sinnhaftigkeit derartiger Gesetze. Ich hab auf meinem bike auch die Minimalausstattung drauf, aber bis auf die Klingel glaub ich nicht, dass das irgendwas bringt.

Dauti
03-08-2003, 13:06
bin dabei
kein verrein ... obs was nützt?
@ witti, kanns seind as du vorgestern auf der donauinsel, mit einem roten saeco leiberl trainiert ahst?

skibby
03-08-2003, 17:16
unterstütze die petition voll und ganz!!!!!!!!!

Nox
03-08-2003, 21:36
Hasse die neue Verordnung!!!!!

Unterstütze diese Aktion hier auch zu 100%!!!!!!!!!

Jousch.Com
04-08-2003, 04:39
ich schliesse mich an!!!!!!!!!

il Consigliere
04-08-2003, 08:09
Original geschrieben von Br@in
. Das find ich offen gesagt vertro..... . Zumindest alle Spielarten von MTBs sollten drin sein...

Ein Citybike mit knubbeligen Reifen ist wohl auch eine Spielart eines MTBs, oder ? Ich frag mich nur, warum alle wegen den paar GRamm für die Reflektoren und das Lichtl jammern, dann aber mit 15 kg Gurken unterwegs sind?
Leicht ist halt Pflicht, wenn man argumentiert, dass kein unnötiges Gramm aufs Radl kommt als nötig.

HAL9000
04-08-2003, 08:19
Original geschrieben von il Consigliere
... Ich frag mich nur, warum alle wegen den paar GRamm für die Reflektoren und das Lichtl jammern ...
ich glaube, dass hier ein grundsätzliches missverständnis vorliegt.
den allermeisten (mir auch) geht es definitiv nicht um die paar gramm,
sondern - neben der grundsätzlichen sinnhafitgkeit dieses auswurfs,
ääh... - gesetzes ;) - um die optik am bike...

ich bin zwar auch leichtbaufreak, aber wenn dich daran denke,
wie speichenreflektoren auf meinem € 600.- tune-lrs ausschauen... :f: :k:

und da ist es egal, ob das jetzt eine 10 kg xc-geschoss oder eine
18kg downhill-bombe ist...

CU,
HAL9000

Bernd67
04-08-2003, 08:43
Original geschrieben von HAL9000


sondern - neben der grundsätzlichen sinnhafitgkeit dieses auswurfs,
ääh... - gesetzes ;) - um die optik am bike...

ich bin zwar auch leichtbaufreak, aber wenn dich daran denke,
wie speichenreflektoren auf meinem € 600.- tune-lrs ausschauen... :f: :k:



na ja, so wie auf anderen Laufrädern auch......

Die Optik ist dem Gesetzgeber ziemlich powidl.

Das einzige Problem (u. damit Argument) ist die mangelhafte Haltbarkeit dieser Teile, da sie sich bei der erstbesten Abfahrt u.U. verabschieden.

Da die Tage aber wieder kürzer werden und die Hin&Rückfahrt praktisch immer über eine öffentliche Straße führt, macht man sich durch reflektierende Einrichtungen mal überhaupt sichtbar (du wirst das als Auch-Autofahrer wohl nicht abstreiten können).

Da sind daher auch die Hersteller gefragt - ich frage mich, ob es z.B. für einen Satteltaschenhersteller so schwer sein kann, statt dem üblichen weißen Streifen einfach einen roten draufzutun.

Oder für einen bikehersteller (bes. deutsche und österreichische!), ihre Logos auf einer refl. Folie (die dann auch groß genug ist) zu drucken. Vorn aufs Steuerrohr und die Sache ist geritzt.

Stattdessen muß ich mich mit diesem angeschraubten sperrigen Plastikglump abfinden :mad:

Br@in
04-08-2003, 09:00
Original geschrieben von il Consigliere
Ein Citybike mit knubbeligen Reifen ist wohl auch eine Spielart eines MTBs, oder ? Ich frag mich nur, warum alle wegen den paar GRamm für die Reflektoren und das Lichtl jammern, dann aber mit 15 kg Gurken unterwegs sind?
Leicht ist halt Pflicht, wenn man argumentiert, dass kein unnötiges Gramm aufs Radl kommt als nötig.

Ein Speichenreflektor hat bei mir eine Lebenszeit von 2 - 3 Abfahrten. Dann isser hin und liegt irgendwo im Wald wo er sich verselbstständigt hat. Das ist nicht zu verhindern weil mans beim DH nicht merkt. Allein das ich Kunststoff im Wald verliere geht mich an :k:

LoneRider
04-08-2003, 10:59
Wie montiert man denn Speichenreflektoren auf Messerspeichen a'la Crossmax?

Gwicht is mir ziemlich wurscht, aber es sieht halt einfach doof aus.... so in etwa wie wenn man an einen Ferrari a Anhängerkuplung dranmontiert ... is zwar auch praktisch und sicherer wenn man an Wohnwagern ziehen will .... aber des tut man halt nicht mit am Ferrari ;)

- genausowenig fährt man halt mit einem MTB im Dunkeln auf der Straße ;)

-Thomas // der gestern auch mit Sandalen Eis essen gefahren ist, dabei aber einen Helm getragen hat ;)

Jousch.Com
04-08-2003, 11:11
da gibts leider noch kein meines Wissens!

Roman/Kleinlob.
04-08-2003, 12:01
Hallo
Freut mich das es so viele gibt die auch nicht gerade glücklich damit,mein Vorschlag Ohne alles, wenn es aber finster wird (Sonenuntergang wir Uhrzeit)gilt für alle Licht egal wie, das ist kontrollierbar und hilft allen

Roman Gruber
(Sport gruber)

jürgen p
04-08-2003, 12:54
Unterstütze diese Aktion als Radsportler natürlich auch! Die Regelung ist sowieso ein Witz für Mountainbikes, die hauptsächlich im Gelände unterwegs sind!!!

LG
Jürgen p

LBJ
04-08-2003, 12:59
Reflektoren an den Speichen ... nööö, schaut ja nicht gut aus.
Man verliert die Dinger so oder so beim Downhill oder beim Rennen.

Mein MTB ist ja kein Christbaum.

Licht , ok mithaben wenns finster werden kann ... ok!

Licht am Tag mithaben, unnötig ... absolute Schwachsinn.

Wenn ich in der Stadt fahr, hab ichs jetzt halt aufsteckt die Sigma SportLichtln ... stören aber in der Stadt nicht so. Wenn ich trailmäßig unterwegs bin und es kann spät werden, hab ichs Licht im Rücksack oder Camelbag mit.
Ok MTB auf der Strasse ohne Licht im dunkeln sollte nicht sein. auch Rennradfahrer.

Reflektoren an den Pedalen .... absolute Schwachsinn ... ok bei die Kinderfahrräder oder anderen Kraxen mit die Plastikpedalen geht das, aber SPD oder Ritchey,...... sind sie vielleicht eine Ausfahrt oben, bei nächsten sind sie aber schon verloren.

Wenns nicht anders geht, pick ich höchstens dünne Refektorstrips an den Rahmen(hinten und seitlich), das wars dann auch schon.

Also ich unterstützt die Aktion auch, na klar was sonst!

mit Gewicht 14 kg ... kleines Fragezeichen, sonst gehört Änderung her und die fetten und bladen unsportlichen Herren(Damen) , die diese Novelle herausgebracht haben, sollen einmal ein MTB-Rennen mitfahren, dann wissen sie was Sport überhaupt ist.

Wohli
04-08-2003, 14:00
Ich schließe mich natürlich auch an!

NoWin
04-08-2003, 14:34
Heute Bericht in der Krone wegen Unvereinbarkeit in der EU - deutscher Radfahrer ohne die nötigen Reflektoren in BRD legal unterwegs, kommt über die Grenze - illegal ???

Vielleicht auch noch ein Ansatz ????

il Consigliere
04-08-2003, 15:24
Original geschrieben von NoWin
Heute Bericht in der Krone wegen Unvereinbarkeit in der EU - deutscher Radfahrer ohne die nötigen Reflektoren in BRD legal unterwegs, kommt über die Grenze - illegal ???

Vielleicht auch noch ein Ansatz ????
Bericht hab ich nicht gelesen.

Aber wenn tatsächlich viele Bikeurlauber in Ö eine Strafe aufgebrummt bekämen, hätten wir die Tourismuswirtschaft auf unserer Seite. Das wäre nicht schlecht. Ich weiß nur nicht, ob es nicht in D eine ähnliche Regelung gibt. Eine EU.Vorgabe ist die Sache aber nicht; zumindest habe ich in den Erläuterungen nichts dazugefunden (wie... "Die VO soll die RL XY.. umsetzen). Werd mal im Netz stöbern.

il Consigliere
04-08-2003, 15:37
Das hier habe ich auf eine deutschen Site (www.motocasa.de) gefunden - keine Ahnung womit die sich sonst beschäftigen:

Überprüfen sie selbst die seit Mai 2001 (laut „Fahrradverordnung“) obligatorische Ausrüstung Ihres Fahrrades. Danach sind Reflektoren (weiß nach vorne; rot nach hinten; Speichenreflektoren oder reflektierende Reifen; Pedalreflektoren oder ähnliches) und Glocke für alle Räder zu allen Tageszeiten vorgeschrieben. Darüber hinaus ist jeder Fahrradhändler verpflichtet, jedes neue Rad mit einer Dynamo- oder Batterielichtanlage zu verkaufen. Das heißt, selbst wenn Sie ein Mountainbike nur als Sportgerät nutzen wollen, muss der Händler alle genannten Bestandteile (also auch eine nicht montierte Batterielichtanlage) Ihnen verkaufen, selbst wenn Sie planen die Lichtanlage nie zu benutzen, weil Sie immer bei Tageslicht unterwegs sind.
Selbstverständlich sollte vor dem Kauf auch die Funktionsprüfung aller Radbestandteile sein (Glocke, Licht, Bremse, Ständer, Luftdruck der Reifen etc.).
Bei der korrekten Radübergabe darf die mündliche und schriftliche (= Bedienungsanleitung) Erklärung aller Radfunktionen und Einstellmöglichkeiten nicht fehlen.

il Consigliere
04-08-2003, 15:55
Die Deutschen sind wieder einmal eine Spur rigoroser als unser Gesetzgeber; dort brauchst auf einem MTB einen Dynamo !!! Und als Rennradler musst immer ein batterielicht draufhaben!!! Ausnahmen gibt es überhaupt nur für die Teilnahme an Wettbewerben :eek:
Hier der Text:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muß am Fahrrad so angebracht sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.

(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit

einer Schlußleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Flächhe sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,

mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punk der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und

einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler

ausgerüstet sein. Die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.

(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlußleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlußleuchte muß unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.

(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.

(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit

mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder

ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades

kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.

(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.

(9) Der Scheinwerfer und die Schlußleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlußleuchte allein leuchten.

(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.

(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;

der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;

Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;

anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.

(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.


Die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr

sommers.at
04-08-2003, 15:56
kann nur zustimmen

NoWin
04-08-2003, 16:05
Original geschrieben von il Consigliere
Bericht hab ich nicht gelesen.

War heute im Sportteil beim Ombudsmann - werde mal versuchen, das einzuscannen und hier rein zustellen ;)

NoWin
04-08-2003, 18:57
Probieren wir das mal:

Bernd67
04-08-2003, 19:20
Original geschrieben von il Consigliere
Die Deutschen sind wieder einmal eine Spur rigoroser als unser Gesetzgeber;

Deutschland ist wahrlich ein Horror in der Hinsicht.
(RRs müssen Lichter "nur" mitführen!)

Was sagen unsere Mitleser/Schreiber in .de dazu?

air mani
05-08-2003, 00:26
Ich glaube das es nach dem Winter so oder so keinen mehr kümmert ob man Licht hat oder nicht. Wie bei den Handys, wo sie gesagt haben man braucht eine Freisprechanlage und jetzt schau keine Polizei mehr ob man mit oder ohne Freisprechanlage im Auto Telefoniert. Jetzt m Anfang kontrollieren sie noch aber später wir sich keiner mehr an die Regelung erinnern. :s:

Chilli
05-08-2003, 08:47
Wenn ich mir die Vorschriften in de anschau, dann versteh ich aber die Aufregung des (deutschen?) Krone-Lesers im Zeitungsartikel irgendwie nicht :confused:
Also wenn ein Radler in de korrekt ausgerüstet ist, dann kann er in at eigentlich nicht bestraft werden.
Da muß er eher aufpassen, dass er nicht von einem Auto angefahren wird vor lauter leuchten und reflektieren ... :rolleyes:

NoJoke
05-08-2003, 09:21
wo muss ich unterschreiben? ich möchte diese aktion selbstverfreilich auch unterstützen!

grüsse

NoBrain
05-08-2003, 12:49
bin für die Aktion & gegen die Verordnung

René Reidinger; 2radchaoten.com

nadja
05-08-2003, 12:53
Bin ebenfalls für diese Aktion und gegen die neue Verordnung.

Nadja Kaiser, 2RadChaoten.com

stone
05-08-2003, 13:08
auch ich bin gegen die verordnung.

gleichstellung mit dem rennrad wär ok!

Stefan
05-08-2003, 13:14
Durch die neue Verordnung werden wir gezwungen unser Bike ins Auto zu laden und mit dem Auto zu einer Mountainbike-Strecke zu fahren, um dort ohne vorgeschriebenen Utensilien überhaupt fahren zu können. Das wiederum stellt eine Umweltverschmutzung dar, die gar nicht nötig ist.

Wenn die Verordnung in dieser Form bestehen bleibt, fordere ich eine Lichtpflicht für alle Elektro-Scooter, Jogger, Hunde, Katzen, Igel, Frösche, und was sonst noch so unbeleuchtet über die Straße rennt!

Stefan Kaiser, 2RadChaoten.com

proud6
05-08-2003, 13:16
Die neue Verordung degradiert den Mountainbike-Sport gegenüber dem Rennrad-Sport.
Sie sagt nichts anderes aus, als daß ein MTBer kein Leistungssportler sein kann, der sich zu Trainingszwecken auf der
Strasse befindet.

Hiermit unterstütze ich diese Petition,

Alexander Thumer

Golo
05-08-2003, 15:52
Meiner Meinung nach sollen bei Tageslicht bzw. guter Sicht alle Fahhrräder ohne Firlefanz (Strahler, Leuchten etc.) benutzt werden können. Bei Dunkelheit sind die vorgeschriebenen Fummeln sicher irgendwie nützlich - für MTB´s und Rennräder sollten aber Aufsteckleuchten weiterhin genügen. Volle Unterstützung für die Aktion. Gerold

Ulixes
05-08-2003, 17:43
Bin natürlich auch gegen die momentane Verordnung und schließe mich dieser Aktion an !

Grüsse aus Andritz !! :)

hny
05-08-2003, 18:25
Bin auch gegen besagte Verordnung und schließe mich dieser
Aktion an.

Gerald Stampfel; private

mfg