stetre76
26-03-2009, 10:24
Ich brauche mal die Meinung von den Versicherungsexperten hier im Board.
Ich habe gerade bei meinem Auto die Versicherung gewechselt. Obwohl mein Alhambra schon 6 Jahre alt ist, habe ich die Karre wieder Vollkaso versichern lassen, da ich
a) ein Angebot habe, das unwesentlich teurer ist als eine Teilkasko und
b) ich ca. 50.000km im Jahre fahre und so der Schadensfall doch wahrscheinlicher ist (obwohl noch nie etwas gehabt)
jetzt macht mir die neue Versicherung Problem und will das Auto, nach dem Prüfbericht nicht versichern, oder nur dann wenn der vorliegende Schaden behoben wurde.
Genannter Schaden:
meine linke Heckleuchte wurde mir vor 3 Jahren mit einem spitzen Gegensatnd eingeschlagen > Loch von 1-2cm Durchmesser.
war bei der Polizei (damals) und ÖAMTC und habe mich erkundigt, ob ich aus rechlicher Sicht (Pickerl,...) den Schaden beheben muss.
bei, Polizei und ÖAMTC haben gemeint, nein, da der Schaden nicht verkehrstechnisch relevant ist.
Bei der rechten Heckleuchte wurde das Einschlagen ebenfalls probiert, war aber erfolglos, die Heckleucht ist innen minimal gesprungen - allerdings an einer Stelle, die nicht einmal mehr beleuchtet wird.
Auf Grund dieser beiden Schäden, weigert sich die Versicherung nun, mir das Auto zu versichern.
erst nach Vorlage der Reparaturrechnung wird das Auto versichert.
weiters hat man mir deshalb den Selbstbehalt verdoppelt.
meine Frage - geht das alles so ohne weiters?
das Tauschen der Heckleuchten ist kein Problem, nur die Art und Weise, wie die Vesicherung hier vorgeht stört mich - mit der nächsten Fälligkeit bin da sicher wieder weg.
aja, bei der Versicherung handelt es sich übrigens um keinen Diskonter, sondern um einen Riesen aus Salzburg....
Ich habe gerade bei meinem Auto die Versicherung gewechselt. Obwohl mein Alhambra schon 6 Jahre alt ist, habe ich die Karre wieder Vollkaso versichern lassen, da ich
a) ein Angebot habe, das unwesentlich teurer ist als eine Teilkasko und
b) ich ca. 50.000km im Jahre fahre und so der Schadensfall doch wahrscheinlicher ist (obwohl noch nie etwas gehabt)
jetzt macht mir die neue Versicherung Problem und will das Auto, nach dem Prüfbericht nicht versichern, oder nur dann wenn der vorliegende Schaden behoben wurde.
Genannter Schaden:
meine linke Heckleuchte wurde mir vor 3 Jahren mit einem spitzen Gegensatnd eingeschlagen > Loch von 1-2cm Durchmesser.
war bei der Polizei (damals) und ÖAMTC und habe mich erkundigt, ob ich aus rechlicher Sicht (Pickerl,...) den Schaden beheben muss.
bei, Polizei und ÖAMTC haben gemeint, nein, da der Schaden nicht verkehrstechnisch relevant ist.
Bei der rechten Heckleuchte wurde das Einschlagen ebenfalls probiert, war aber erfolglos, die Heckleucht ist innen minimal gesprungen - allerdings an einer Stelle, die nicht einmal mehr beleuchtet wird.
Auf Grund dieser beiden Schäden, weigert sich die Versicherung nun, mir das Auto zu versichern.
erst nach Vorlage der Reparaturrechnung wird das Auto versichert.
weiters hat man mir deshalb den Selbstbehalt verdoppelt.
meine Frage - geht das alles so ohne weiters?
das Tauschen der Heckleuchten ist kein Problem, nur die Art und Weise, wie die Vesicherung hier vorgeht stört mich - mit der nächsten Fälligkeit bin da sicher wieder weg.
aja, bei der Versicherung handelt es sich übrigens um keinen Diskonter, sondern um einen Riesen aus Salzburg....