§ 4 EINZELZEITFAHREN 4.4.01 Zeitfahren sind Radrennen, bei denen gegen die Uhr gefahren wird. Außer den Bestimmungen für Straßenrennen gelten für das Zeitfahren nachstehende Regeln: 4.4.02 Der Start erfolgt aus dem Stand. Jeder Fahrer/jede Mannschaft wird durch Beauftragte der Rennleitung gehalten und ohne Anschieben abgelassen. 4.4.03 Der Start erfolgt in ausgeloster Reihenfolge in gleichen Zeitabständen zwischen einer und drei Minuten. 4.4.04 Die Liste mit den Startzeiten und der Startreihenfolge muss mindestens eine Stunde vor dem offiziellen Start an gut sichtbarer Stelle angebracht werden bzw. im Rennbüro aufliegen. 4.4.05 Startet ein Fahrer / eine Mannschaft aus eigenem Verschulden verspätet, gilt für ihn/sie die angesetzte Startzeit. 4.4.06 Wird ein Fahrer/eine Mannschaft von einem Konkurrenten oder einer anderen Mannschaft eingeholt, so darf er diesem/sie dieser keine Führungsdienste leisten, aber auch selbst nicht beim Überholen an dessen Hinterrad bleiben. Eingeholte Fahrer/Mannschaften haben einen Abstand von mindestens 20 m zum überholenden Fahrer einzuhalten. 4.4.07 Wird bei einer Zeitfahrkonkurrenz von mehreren Fahrern/Mannschaften die gleiche Zeit gefahren, so wird jener Fahrer/jene Mannschaft zuerst gereiht welcher/welche die Zeit zuerst gefahren ist. 4.4.08 Die Zeitmessung muss bei Zeitfahrbewerben in Stunden, Minuten, Sekunden und Sekundenbruchteilen (Zehntel- oder Hundertstelsekunden) gemessen werden. ( z.B.: 1:15:34,4 oder 1:08:15,24 ) 4.4.09 Bei allen Zeitfahrbewerben auf der Straße ist das Warm fahren auf der Rennstrecke während des Bewerbes ausnahmslos verboten. 4.4.10 Körperliche Unterstützung (Schieben, Stoßen) innerhalb einer Mannschaft ist verboten. 4.4.11 Für die Kennung der Fahrer ist bei allen Zeitfahrbewerben grundsätzlich nur eine Rückennummer erforderlich. 4.4.12 Erleidet ein Fahrer/eine Mannschaft unmittelbar am Start einen nachweisbaren Defekt, so kann der Start auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Technische Kontrolle 4.4.13 Die Fahrer sind verpflichtet das Rennrad spätestens 15 Minuten vor ihrem Start zur technischen Kontrolle zu bringen. Die technische Kontrolle umfasst die reglementkonformen Maße, die Ausstattung des Fahrers und die Übersetzungskontrolle. § 5 MANNSCHAFTSZEITFAHREN 4.5.01 Eine Mannschaft besteht in der Regel aus mindestens zwei und maximal zehn Fahrern. Jede Mannschaft muss einheitliche Trikots tragen. Ausgenommen sind Spezialtrikots ( OSTM, EM, WM ). 4.5.02 Die Fahrer einer Mannschaft haben sich am Start nebeneinander aufzustellen. Der Start erfolgt in Intervallen von 2 bis 5 Minuten. 4.5.03 Ausgeschiedene Fahrer dürfen sich ihrer Mannschaft nicht mehr anschließen oder Helferdienste leisten. Sie haben ihre Rückennummer sofort zu entfernen. 4.5.04 Bei einem eventuellen Aufenthalt an einem Bahnübergang wird der Mannschaft die Wartezeit vergütet. Außerdem werden insgesamt 15 Sekunden für das Abbremsen und wieder anfahren gut geschrieben. 4.5.05 Die Fahrzeit wird im Ziel von der senkrechten Tangente des Vorderrades vom dritten Fahrer genommen. Technische Kontrolle 4.5.06 Die Fahrer sind verpflichtet das Rennrad spätestens 15 Minuten vor ihrem Start zur technischen Kontrolle zu bringen. Die technische Kontrolle umfasst die reglementkonformen Maße, die Ausstattung des Fahrers und die Übersetzungskontrolle. Allgemeines 4.5.07 Bei allen Zeitfahrbewerben ist die Streckenbesichtigung und das Warmfahren auf der Rennstrecke nach dem Start des Rennens verboten. 4.5.08 Die Zeitstrafentabelle befindet sich im Anhang ! 4.5.09 Begleitfahrzeuge bei allen Zeitfahrbewerben auf der Straße: a) Jeder Verein darf nur ein Betreuerfahrzeug pro Fahrer bzw. Mannschaft im Rennen haben. Der Mindestabstand von 10 m zum Rennfahrer/zurMannschaft ist unbedingt einzuhalten. b) Das Begleitfahrzeug erhält dieselbe Nummer wie die startende Mannschaft. Diese ist vorne und hinten am Fahrzeug gut erkennbar anzubringen. c) Der Artikel 2.6.18 ( Höhe der Begleitfahrzeuge ) ist bei Zeitfahrbewerbennicht anzuwenden ! |